…lässt diese Meldung von O-Ton-Arbeitsmarkt zu. Darin heißt es unter anderem:
„Aus Sicht der Wissenschaft gibt es einen kausalen Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Beschäftigungslosigkeit und Gesundheit bzw. Krankheit. So erhöhen nicht nur vorhandene physische und psychische Einschränkungen das Risiko, arbeitslos zu werden. Mehrere Studien deuten auch darauf hin, dass sich Arbeitslosigkeit negativ auf die psychische Gesundheit der Betroffenen auswirkt. Hierauf weist beispielsweise der Fehlzeiten-Report 2018 der Krankenkasse AOK hin.“
Daraus wird häufig eines geschlossen und so ist die Sozialgesetzgebung heute gestrickt: Bezieher von Arbeitslosengeld sollten möglichst kurz darin verweilen und bald wieder ein Arbeitsverhältnis aufnehmen, das wirke unliebsamen Folgen, den hier beschriebenen, entgegen. Da lässt sich wohlfeil über das größte „Exklusionsprojekt“ schreiben, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung, ohne die Frage zu stellen, wie es denn anders möglich wäre. Was in der Logik des Bestehenden plausibel erscheint – also die Rückkehr in den Arbeitsmarkt -, könnte zurecht als empiristischer Fehlschluss verstanden werden. Es wird aus dem bloßen Sosein der Verhältnisse nicht mehr darauf geblickt, wie sie anders sein könnten und damit zugleich nicht mehr die stigmatisierenden Folgen hätten, die sie heute haben. Um hier weiterzukommen muss nach dem Grund für die Stigmatisierung gefragt werden, er liegt im Erwerbsgebot, der weitgehend unhinterfragten Vorrangigkeit von Erwerbstätigkeit. Wer es ernst meint damit, diese Folgen nicht mehr haben zu wollen, musst den Erwerbsvorrang aufheben. Dafür bleibt nur ein Weg, ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Das wollte auch Heribert Prantl bislang nie haben, na denn, dann weiter auf ausgetretenen Pfaden.
Sascha Liebermann