Findet die Grundeinkommensdiskussion nur noch in einer verschworenen Gemeinde statt?

Das wurde ich kürzlich anlässlich eines Podiumsgesprächs am Leuphana College der Leuphana Universität Lüneburg gefragt. Nicht nur lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob das so ist. Die Frage enthält auch eine implizite Kritik daran, dass die Grundeinkommensdiskussion im eigenen Saft schmoren könnte. Vor einiger Zeit, anlässlich der Anhörung zur Petition von Susanne Wiest sowie offen geäußerter Kritik an „Unternimm das jetzt“ und dem „Netzwerk Grundeinkommen“ (siehe auch hier) fragten andere schon, ob die Grundeinkommensbewegung zerstritten sei.

Dass überhaupt solche Fragen in der Presse gestellt werden, ist doch ein Zeichen für die aufmerksame Beobachtung der Debatte. Aufs und Abs hat es seit dem Beginn immer gegeben, einen Eindruck davon vermittelt die Berichterstattung über die letzten sieben Jahre (Chronik des Archiv Grundeinkommen). In manchen Jahren konnte man ob der Fülle der Beiträge in Zeitungen und Radio den Eindruck gewinnen, eine Einführung des BGE stünde kurz bevor. Darauf folgten wieder Phasen, in denen kaum etwas – zumindest in den Medien – geschah. Gleichwohl fanden weiterhin öffentliche Veranstaltungen statt, entstanden Filme („Bedingungslos glücklich“, März 2012), die zur besten Sendezeit auf 3SAT ausgestrahlt wurden. Die Debatte hat sich allmählich ausgebreitet, in der Schweiz steht eine eidgenössische Volksinitiative kurz vor dem Start (am 21. April), sie wird – je nachdem, wieviel Aufmerksamkeit sie medial erhält – auch auf die deutsche Diskussion ausstrahlen. Darüber hinaus findet dieses Jahr der zweijährliche Kongress des Basic Income Earth Network in München statt. Auch er wird vermutlich für eine größere Aufmerksamkeit in den Medien sorgen (auch wenn das Gebaren des Netzwerk Grundeinkommen wieder einmal die Kritik bestätigt, dass es kein Netzwerk ist, sondern Politik betreibt. Bislang sind keine Aktivisten aus der deutschen Diskussion – Claus Offe ausgenommen – zum Kongress persönlich eingeladen, das Netzwerk hält das Versenden des Call for Papers für eine Einladung). Doch, selbst wenn dies für ein kurzes Feuerwerk in den Medien sorgen sollte, für eine stetige Verbreitung sind andere Aktivitäten notwendig.

Es ist noch gar nicht abzusehen, was das Interesse der Piratenpartei am Grundeinkommen für das weitere Fortkommen bedeutet (siehe auch „Das Pirateneinkommen“). Zumindest bescherte es einige mediale Aufmerksamkeit, zahlreiche Fernsehgespräche zum Thema fanden statt und die neue Situation trat ein, dass der Ausdruck „Bedingungsloses Grundeinkommen“ durch alle Nachrichtensendungen geisterte.

Alles bestens also? Das sollte damit nicht gesagt sein, denn noch immer ist vielen die Idee unbekannt oder fremd. Das muss wiederum kein Anlass zur Sorge sein, denn historisch war das stets der Fall. Bis  Ideen, die mit Grundüberzeugungen des Bestehenden brachen, sich etabliert hatten, dauerte es meist lange und noch länger, bis sie mit Leben gefüllt waren. Man bedenke nur, wie lange der Weg war, bis die republikanische Demokratie als unumstößliche Errungenschaft galt und wie mühsam es war, die Hülle oder Form mit Leben zu füllen. Die nordafrikanischen Staaten stehen gerade vor dieser Herausforderung mit allen Schwierigkeiten, Sorgen und Nöten – und ungewissem Ausgang, wie damals in Europa.

Besteht also die Gefahr, im eigenen Saft zu schmoren? Durchaus, wenn die Überzeugten nur noch mit Überzeugten reden und diese sich gegenseitig auf die Schulter klopfen. Ein Gefahr ist Hochmut bei denen, die glauben, auf der richtigen Seite zu stehen und sich über die Borniertheit der anderen auszulassen. Jeder fasse sich an die eigene Nase und frage sich, wie lange er oder sie selbst gebraucht hat, um auf das Grundeinkommen zu stoßen und es für einen gangbaren Weg zu halten. Nach wie vor kommt es auf gute, scharfsinnige und nachvollziehbare Argumente an. Häufig ist es hilfreich, an konkreten Problemen aufzuzeigen, was ein BGE ändern könnte, im konkreten Fall: in Griechenland. Wäre es, hätte es ein Grundeinkommen gegeben, überhaupt so weit gekommen? Die Frage ist berechtigt. Auch in Deutschland unterscheiden sich allerdings die Problemlagen, die am drängendsten sind. Regionen, aus denen, nur der Einkommensnot wegen, Menschen abwandern müssen, weil sie keine Perspektive sehen (siehe „Strukturschwache Regionen“). Dass gerade in diesen Gegenden auch Parteien die Chance des BGE noch nicht sehen, ist wirklich erstaunlich.

Der Idee zur Verbreitung zu verhelfen, beginnt häufig im kleinen Kreis: mit Freunden, Familie und Bekannten (weitere Vorschläge finden sich hier). Wer Veranstaltungen organisiert, sollte darauf achten, dass der Veranstaltungsort nicht nur ein Milieu von Gleichgesinnten anspricht, es sei denn, genau dort soll eine Diskussion in Gang gesetzt werden. Der größte Feind der Verbreitung sind Feindbilder und der damit einhergehende Hochmut. Sie aufzugeben, ist eine wichtige Voraussetzung, um andere erreichen zu können als die, die eh schon auf derselben Seite stehen. Es gibt viel zu tun!

Sascha Liebermann

Wie kann man die Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens verbreiten?

Wir werden dies bei Veranstaltungen immer wieder gefragt und machen gerne Vorschläge oder verweisen auf gute Aktionen. Am Anfang steht der Nahbereich, d.h. Gespräche mit Familie, Freunden und Bekannten über das Thema. Sie eignen sich besonders gut, weil sie lebensnah sind. Anknüpfungen an Alltagsprobleme und -sorgen erleichtern es erheblich, Möglichkeiten eines BGE aufzuzeigen. Der Vorschlag kann allerdings auch ein Stimmungsverderber sein, denn beim Grundeinkommen geht es darum, wie viel der Einzelne dem anderen zutraut. Manchmal kommen dabei erschreckende Vorstellungen zutage, die man nicht erwartet. Was kann darüber hinaus getan werden?

Erhoffen Sie nicht, dass Sie hiermit große positive Resonanz erhalten. Wichtig aber ist, dass andere sehen können, wie Parteien und Politiker antworten. Auch das fördert die Diskussion. Viele kennen das BGE noch gar nicht, haben davon nichts gehört.

Das Internet ist schön und gut, hilfreich und fördernd, es ersetzt aber das tatkräftige, sichtbare Engagement im öffentlichen Raum nicht, siehe dazu: Netzrealität und das wirkliche Leben.

„Osten nicht länger subventionieren“ – Grundeinkommen und strukturschwache Regionen

…das meldete die FAZ am 26. Februar und am 27. legten sie mit einem Beitrag nach. Es geht um Gutachten verschiedener Forschungsinstitute. Die Debatte darüber wirft wieder einmal den Blick darauf, wie strukturschwachen Regionen geholfen werden könnte, ihnen gemäße Entscheidungen zu treffen. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wäre hier ein guter Weg, siehe unsere Beiträge dazu hier und hier.

„Das kleine Einmaleins der Arbeitslosenstatistik“

Angesichts erneuter Meldungen zur „niedrigsten Arbeitslosigkeit“, die auch gut informierte und nachdenkliche Journalisten beeindruckt, sei wieder einmal darauf verwiesen, wie sehr es hier um statistische Kunstwelten geht, die manchmal sehr wenig mit dem wirklichen Leben zu tun haben. Zur Schärfung des Blicks sei ein Beitrag über „Arbeitslosenstatistik“ empfohlen und auf einen früheren Beitrag von uns hingewiesen: „So viele Erwerbstätige wie nie zuvor“.

Infotische zum Grundeinkommen bei Anny Hartmann

Die Kabarettistin Anny Hartmann hat sich in Ihren Auftritten schon wiederholt mit dem Vorschlag eines Bedingunglosen Grundeinkommens befasst. Ihre Veranstaltungen sind ideal, um auch auf diesem Wege für das Grundeinkommen zu werben, indem Infotische angeboten werden. Infomaterial kann bei uns und auch anderen Initiativen bestellt werden. Die Termine von Anny Hartmann finden Sie hier. Bitte vorher immer Kontakt mit Frau Hartmann aufnehmen, damit sie die Lage vor Ort klären kann.

„Unterwegs zum Grundeinkommen“ – zwei Filmemacher horchen auf

Zwei Filmemacher sind auf überraschende Weise auf den Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens aufmerksam geworden und fragen sich, ob es etwas mit ihren Vorstellungen von Kulturschaffen gemeinsam hat. An einer Stelle ihrer Überlegungen heißt es: „Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens kämpft mit Zumutungen einer abstrakten Utopie. Es fehlen die positiven, unmittelbar verständlichen Vorbilder und gelebten Beispiele.“ Nun, gelebte Beispiele kann man insofern nicht erwarten, als es noch kein BGE gibt. Sehr wohl aber lässt sich in heutigen Aktivitäten und ihren Voraussetzungen erkennen, wie ein BGE stärkend und fördernd wirken könnte. Wir haben selbst schon häufiger Überlegungen angestellt, wie sich ein BGE konkret auswirken könnte. Über die Suchfunktion im Blog sind leicht Beispiele zu finden. Eines, das hier besonders nahe liegt, ist die Auswirkung auf Wissenschaft und Kunst.

Befristete Arbeitsverträge – heute ein Problem, mit einem Grundeinkommen nicht

Der Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens schärft den Sinn dafür, wie sehr die Deutung von Problemlagen, mit denen der Einzelne und das Gemeinwesen konfrontiert sind, von den Bewältigungsmöglichkeiten abhängt, die zur Verfügung stehen. Nicht von ungefähr wird in der Diskussion immer wieder darauf hingewiesen, wie sehr sich durch ein BGE manches Problem, das wir heute als solches deuten, auflösen würde.

Ein Beispiel dafür sind befristete Arbeitsverträge auch im öffentlichen Dienst (z.B. Schule, Hochschule, Universität, Rechtswesen). So stellt es heute eine große Belastung dar, wenn aus einem befristeten Arbeitsverhältnis das Einkommen bestritten werden muss, die Unsicherheit ist groß, was darauf folgt. Mit jedem weiteren befristeten Vertrag, nimmt die Unsicherheit nicht ab. Es ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar, das personalpolitisch versucht wird, unverhältnismäßig schlechten Verträgen entgegenzuwirken. Personalräte achten im öffentlichen Dienst deswegen darauf, dass Arbeitsverträge ein bestimmtes Maß an Sicherheit bieten, also nicht für zu kurze Laufzeit oder zu wenige Stunden (unter 50% einer Vollzeitstelle) abgeschlossen werden. Als Schutz war vor Jahren  auch die Beschränkgung der Gesamtdauer befristeter Arbeitsverhältnisse (12-Jahresregelung, Wissenschaftszeitvertragsgesetz) gedacht – ein Schuss ins Knie, wie man salopp sagen könnte, weil sie die Perspektiven von Wissenschaftlern extrem einschränken. Wer es nicht auf eine Professur schafft, muss die Universität verlassen. Auf Haushaltsmitteln darf er nicht mehr angestellt werden.

So wohlgemeint aller Schutz ist, so sehr kann er individuellen Motiven zuwiderlaufen, aus denen heraus sich jemand auf befristete Arbeitsverhältnisse einlässt, auch wenn sie weniger als 50% einer vollen Stelle ausmachen. Wenn Personalräte hiermit pragmatisch umgehen, fragen sie bei dem betreffenden Mitarbeiter nach, ob er einem solchen Vertrag aus freien Stücken zugestimmt hat. So kann der Vertrag, auch wenn er Mindestanforderungen nicht entspricht, dennoch befürwortet werden. Aber alleine die Konstellation zeigt, wie hemmend diese Lage ist. Denn, weshalb sollte jemand einem Vertrag mit sehr kurzer Laufzeit nicht zustimmen, wenn er in seinen Augen in Ordnung ist. Weshalb, um die Frage auf die 12-Jahresregelung auszudehnen, sollte ein wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht vielleicht sein gesamtes Berufsleben mit befristeten Verträgen bestreiten, sofern es für ihn in Ordnung ist? Eine solche Perspektive wäre für viele Forscher immerhin eine und allemal besser als das, was mit der Beschränkung der Gesamtdauer befristeter Verträge durch 12-Jahresregelung bzw. Wissenschaftszeitvertragsgesetz erreicht wurde: Faktisch laufen sie auf ein indirektes Berufsverbot hinaus. Denn, wer forschen und eventuell lehren will, ist in Deutschland (von Ausnahmen abgesehen) meist auf eine Universität oder Hochschule angewiesen. Er kann nicht ausweichen – allenfalls ins Ausland. Das ist die Realität im deutschen Bildungswesen entgegen aller Rufe nach der Förderung von Bildung.

Mit einem BGE sähe die Lage vollkommen anders aus. Befristete Verträge stellten keine Existenzbedrohung dar, weil der Einzelne von ihnen nicht abhängig wäre. Er könnte sich also unbekümmert auf sie einlassen. Selbst ohne Verträge gäbe es Möglichkeiten weiterzuforschen. Aufgrund der Einkommenssicherheit benötigte ein Forscher nur den Zugang zu Infrastruktur (Bibliothek, Labor usw), der könnte auch ohne Anstellung gewährt werden. Jenseits der Verbesserungen, die im bestehenden Gefüge auch möglich wären, weist das BGE weit über sie hinaus. Es schafft eine andere Grundlage, um kontinuierlich dem nachzugehen, was man für wichtig erachtet.

Sascha Liebermann

Siehe zu dem Thema auch:
Mindest- und Kombilohn
Mindestlohn und repressionsfreie Grundsicherung
Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung und Lohndumping
Leih- und Zeitarbeit