„Arbeitspflicht beim Bürgergeld in Vorbereitung – ‚0 Ahnung von der Lebensrealität'“…

…so ist der Beitrag von Marcel Görmann in Der Westen übertitelt, der hier nur erwähnt sei, weil sich darin ein Zitat Sahra Wagenknechts findet, das so lautet:

„‚Aber jemand der jung ist, ja, da finde ich, kann man schon erwarten, dass der sich auch sehr aktiv um Arbeit bemüht‘, so Wagenknecht. ‚Ich würde Menschen verpflichten, dass sie zum Beispiel eine angebotene Qualifizierung machen.‘ Werde dies abgelehnt, ‚da ist es dann auch angemessen, dass das entsprechend sanktioniert wird‘.“

Wie schon früher (siehe hier und hier) ist ihre Position zur Debatte und damit zum Stellenwert von Erwerbstätigkeit deutlich.

Sascha Liebermann

„Der Bürgergeld-Wahnsinn: Geschichte meiner Freundin zeigt, wie verrückt der Sozialstaat ist“

Dagegen wettert Jan Fleischhauer auf focus, ohne eine detaillierte Berechnung als Beleg anzuführen, die auch die Ansprüche derer abbildet, die über ein ähnlich hohes Einkommen verfügen, wie es das Bürgergeld in seinem Beispiel ist. Der süffisante Ton tut sein Übriges. Er hätte sich die Mühe machen können solch detaillierte Berechnungen vorzulegen, die wiederholt das Portal Sozialpolitik zur Verfügung gestellt hat, denn das Sozialgesetzbuch ist kompliziert und unübersichtlich (siehe auch die Infografik hier und das Interview mit Enzo Weber (IAB) hier). Kommt man nach Einbezug dieser Leistungsansprüche denn noch auf dasselbe Ergebenis wie Fleischhauer?

Sascha Liebermann

Wie kann man vor etwas warnen, das mit dem „Bürgergeld“ gar nicht einhergeht?

Jens Spahn agiert offenbar im Bemühen um dramatisierende Zuspitzung, damit die Opposition einen Stich in der Debatte machen kann. Wenn das „Bürgergeld“ ein BGE wäre, gäbe es manche Folgen gar nicht, die seit Wochen in Raum gestellt werden:

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„Wenn es sich doch lohnt, fürs Bürgergeld zu kündigen“…

…unter diesem Titel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung von Jakob Arnold (Bezahlschranke) soll Stichhaltiges dafür aufgeboten werden, dass das „Bürgergeld“ einen „Anreiz“ biete, zu kündigen. Es sei keineswegs so, wie der Bundesarbeitsminister behaupte, dass es am Bürgergeld nicht liege. Doch was bietet der Artikel dazu an Einsichten?

Das Beispiel, anhand dessen die Problematik illustriert werden soll, stammt von einem Unternehmer:

„Zuletzt habe er das mit einem Mitarbeiter aus Afghanistan erlebt. Der verdiente für eine Aushilfstätigkeit knapp 13 Euro in der Stunde, also sogar mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro. Damit sei dem Beschäftigten jedoch der Abstand zum Bürgergeld nicht mehr ausreichend gewesen. Und dann kam folgendes Kalkül hinzu, wie Krätz berichtet: Auf dem freien Mietmarkt hätte er es mit seinem Gehalt und dem nicht deutschen Namen schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Im Bürgergeld hingegen kümmert sich der Staat um die Wohnung. Und mindestens 100 Euro könne er sogar völlig anrechnungsfrei zum Bürgergeld hinzuverdienen. Unter dem Strich stehe er damit besser da als in einem geregelten Arbeitsverhältnis mit der Pâtisserie, so Krätz.“

Der Unternehmer stellt es so dar, wir gehen einmal davon aus, dass der Mitarbeiter es auch so dargestellt hat. Zuerst heißt es, der Abstand zum Bürgergeld sei nicht mehr „ausreichend“ gewesen, der Arbeitsplatz war für den Mitarbeiter also bloß ein Einkommensplatz, mehr verband er damit nicht. Dann aber folgt der Hinweis, der weder mit dem Arbeitsplatz noch mit dem Bürgergeld direkt zu tun hat: die Lage am Wohnungsmarkt für den betreffenden Mitarbeiter, der aus Afghanistan stammt. Es geht hier also nicht einfach darum, den besseren Schnitt zu machen, wie es zuerst klingt, vielmehr hat er ein drängendes Problem, weil er aufgrund seiner Herkunft keine Wohnung findet. Ein Weg aus der Lage angesichts des ohnehin angespannten Wohnungsmarktes (der nur indirekt erwähnt wird) bietet das Bürgergeld, insofern holt er auch nicht das „Maximum“ aus dem „System“ heraus, er reagiert auf eine bedrängende Lage. In diesem Fall hätte selbst der Bezug von Wohngeld nicht geholfen, solange er keine Wohnung findet. Wäre die Lage am Wohnungsmarkt besser, hätte er diese Hilfe über den Bürgergeldbezug womöglich nicht benötigt. Festzuhalten ist, dass es gar nicht alleine um die Differenz zwischen Bürgergeld und Lohn geht (siehe die jüngste Berechnung zum Verhältnis hier und hier), sondern die Lage komplexer ist.

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Zielgenau soll der Sozialstaat sein…

…hier scheint er am Ziel vorbeigegangen zu sein. Siehe unsere früheren Beiträge zur Frage der Zielgenauigkeit.

Sascha Liebermann

„‚Kein Anreiz, in Arbeit zu gehen‘ – Schon Hetze oder bloß Dummheit?“

Ein Kommentar unter diesem Titel bietet das Portal Sozialpolitik, der Beitrag ist vom 4. Oktober 2023.

Wie schon bei der Bürgergeld-Debatte vor einem Jahr (siehe unsere Beiträge dazu hier, nach unten scrollen) ist es erstaunlich, wie nachlässig Behauptungen über das Bürgergeld in die Welt gesetzt und wie wenig die auch Erwerbstätigen zustehenden Sozialtransfers berücksichtigt werden.

Sascha Liebermann

„Jobkiller Bürgergeld?“…

Übertitelt ist so ein Beitrag Enzo Webers zur Debatte über die Auswirkungen des „Bürgergeldes“ auf der Website von Makronom, der für die Diskussion der letzten Wochen hilfreich ist.

Darüber hinaus besteht die Argumentation aus Anreize, Anreize, Anreize und belegt wieder einmal die Eindimensionalität der Betrachtung, wenn es um Arbeitsaufnahme geht.

Sascha Liebermann

Da wieder „Das lohnt sich nicht“-Schnellrechner die Runde machen oder: die Untiefen der Sozialgesetzbücher…