…darüber schreibt Ronald Blaschke auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen. Hier ein Ausschnitt aus seinem Fazit:
„Schlussfolgerung aus Teil 1 und Teil 2 des Beitrags zum Sanktionsurteil des BVerfG
Man kann und soll sich am Urteil des BVerfG zu den Hartz-IV-Sanktionen abarbeiten. Man kann und soll verfassungsrechtlich relevante Fakten sammeln, die die These untermauern, Mitwirkungspflichten und Sanktionen seien verfassungswidrig. Genauso, wenn nicht sogar wichtiger ist es aber aus meiner Sicht, politisch dafür einzutreten, dass die Sanktionen abgeschafft werden und ein Grundeinkommen eingeführt wird.“
Hiermit hebt Blaschke einen wichtigen Punkt heraus, dass nämlich Urteile des Bundesverfassungsgerichts nichts darüber aussagen, in welche Richtung politisch gestaltet werden sollte. Das BVerfG dient der Normenkontrolle, es prüft, ob Gesetzesnormen mit dem Grundgesetz im Einklang sind. Frei von Verrenkungen ist das BVerfG allerdings nicht, wie gerade das Urteil zu Sanktionen zeigte, aber nicht nur es.
Sascha Liebermann