Auf Hinweis eines Lesers dieses Blogs bin ich auf zwei weitere Beiträge aufmerksam geworden, in denen die Frage auftaucht, die gegenwärtig Verwirrung stiften kann, wie denn nun von Sanktionen Abschied genommen werde könne im „Bürgergeld“, zugleich aber eine moralische Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit fortbestehen solle. Norbert Walter-Borjans hat sich dazu ebenso geäußert wie Christoph Butterwegge, Walter-Borjans im Interview mit der Augsburger Allgemeinen, Butterwegge in einem Beitrag für Jacobin.
Was sagt Walter-Borjans im Interview?
„Die SPD hat intern lange unter Agenda2020 und den Hartz-IV-Reformen gelitten. Jetzt soll aus dem Arbeitslosengeld II ein Bürgergeld werden. Wird das nur ein schönerer Name oder ändert sich etwas für die Betroffenen?
Walter-Borjans: Für das neue Bürgergeld wird die Formel gelten: höher, einfacher und unterstützender. Bei der Höhe muss man die Regelsätze überprüfen, wie bedarfsgerecht sie sind. Einfacher bedeutet, dass es nicht sein darf, dass Menschen ein Anrecht haben, aber oft an bürokratischen Hürden scheitern. Vieles kann automatisierter mit weniger kompliziertem Aufwand laufen. Menschen sollen nicht als Bittsteller dastehen, um an ihr Existenzminimum zu kommen, ihnen steht wie jedem und jeder der Respekt als Bürger und Bürgerinnen zu. Unterstützend heißt, dass der Staat seine Fürsorge für diesen Bereich der Gesellschaft wirklich ernst nimmt. Wir müssen andere Wege als existenzgefährdende Sanktionen finden, damit Menschen ihre Mitwirkungspflicht erfüllen. Sie dürfen weder in eine Parallelgesellschaft geschoben werden, noch sich selber dahin abseilen können. Sie sind Teil der Allgemeinheit, haben aber auch eine Mitwirkungspflicht für diese Allgemeinheit.“