„Warum das Grundeinkommen sehr wohl finanzierbar ist“…

…legt Thomas Straubhaar in der Wirtschaftswoche dar und antwortet damit auf die Meldung, laut einer Studie des Bundesministeriums der Finanzen sei ein BGE nicht finanzierbar. Diese Meldung hatten wir auch kommentiert, siehe hier.

Ähnlich wie Straubhaar hier hatte einst Gregory Mankiw argumentiert, siehe hier. In dieser Frage sei auch an die umfangreichen Arbeiten Helmut Pelzers erinnert, der sich über Jahrzehnte mit der Finanzierung beschäftigt hat.

Sascha Liebermann

Einstige Befürwortung, heutige Ablehnung – Norbert Häring über Wolfgang Streeck treffend, übersieht allerdings Oskar Lafontaine

Norbert Häring beschäftigt sich in einem Blogbeitrag mit der Haltung Wolfgang Streecks, Prof. em. und ehemaliger Direktor des Max Planck Instituts für Gesellschaftsforschung, zu seinen früheren Einlassungen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Ende der 1990er Jahre. Warum das alles kann man sich fragen, ist Streeck doch heute ein vehementer Kritiker der Entwicklung der vergangenen Jahre oder Jahrzehnte? Weil er sich von seinen früheren Äußerungen nie öffentlich distanziert hat, obwohl er zu denjenigen gehört, die viel und regelmäßig publizieren. Warum wäre eine Distanzierung und zumindest erläuternde Einordnung zu seinen damaligen Ausführungen wichtig? Weil seine damaligen Einlassungen genauso klingen, wie die einst vorherrschende Haltung einer „welfare to work“-Politik. Häring zitiert hierfür folgende Passage aus einem bekannten Spiegelartikel, den Streeck gemeinsam mit Rolf Heinze veröffentlichte:

„Das wichtigste Instrument einer neuen Arbeitsmarktpolitik im Übergang zur Dienstleistungsgesellschaft ist – der Markt. (…) Aus Arbeit herausgenommen zu werden ist weder eine Wohltat noch gar ein Recht; (fast) jeder Arbeitsplatz ist besser als keiner, auch deshalb, weil die wichtigste Voraussetzung dafür, einen besseren Arbeitsplatz zu finden, darin besteht, erst einmal überhaupt einen zu haben. Auch neigen Menschen dazu, sich in Abhängigkeit und Randständigkeit einzurichten, wenn ihnen die Erfahrung vorenthalten wird, daß sie für sich selbst sorgen können.

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„Verdeckte Armut“ und die Frage nach der Zielgenauigkeit des Sozialstaats…

…siehe dazu unsere früheren Beiträge hier.

Sascha Liebermann

Man weiß, woran man ist, in der Tat…

…es werden keine Versprechungen gemacht, die nicht einzuhalten sind, wie z. B. wenn davon gesprochen wird, Sanktionen abzuschaffen, aber doch nicht alle, ohne die Erwerbsverpflichtung aufzuheben. Siehe z. B. die Rede von einer repressionsfreien Grundsicherung. Da ist – immerhin – der Vorschlag einer Garantiesicherung klarer.

Sascha Liebermann

Aber immerhin: keine Sanktionen im Rahmen der Mindestsicherung, auch wenn es…

…die hier monierte Haltung in der Partei gibt, so ist im Programm zur Bundestagswahl (Abschnitt Soziale Sicherheit) davon keine Rede, dass es Sanktionen geben soll für Bezieher der dort vorgeschlagenen Mindestsicherung. Die Frage ist dann nur, wie ist eine Lebenssituation definiert, in der diese Mindestsicherung „gebraucht wird“ und wer stellt das fest? Es benötigt aber wenigstens eine Bedürftigkeitsprüfung. Dass Die Linke etwas viel verspricht, habe ich hier kommentiert.

Sascha Liebermann

Vollzeiterwerbstätigkeit gegen Altersarmut – ein wiederkehrendes Rezept…

…inbesondere für Frauen, statt die Stellung von Erwerbstätigkeit zu hinterfragen und Alternativen ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Wer noch mehr Erwerbsbeteiligung, gar Vollzeit für alle will, will damit noch weniger Zeit für Familie und andere Tätigkeiten. Das sollte dann auch so ausgesprochen werden, denn schon heute dominiert Erwerbstätigkeit normativ unseren Alltag und anderes, vor allem Zeit für Nahbeziehungen wie in der Familie werden an den Rand gedrängt.

Siehe unsere früheren Beiträge dazu hier und hier.

Sascha Liebermann

„Das Zerrbild von vermögenden Hartz-IV-Empfängern hat nichts mit der Realität zu tun“…

…selbstverständlich fällt immer jemandem einer ein, der einen kennt, bei dem es aber anders sei. Vorurteile sind beharrlich, ganz wie im Zusammenhang mit den Sanktionen im SGB II. Weshalb aber sollten solche Vorurteile sich schneller verändern als die empirielose Annahme einer Armutsfalle, wie sie in der fachwissenschaftlichen Debatte noch immer hochgehalten wird.

Sascha Liebermann