„Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig“…

…laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Hier ein Auszug:

„Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten.“

„Das Leben kann nicht nur darin bestehen, sich den Arsch aufzureissen“…

…sagt der Schriftsteller Thomas Meyer in einem Interview mit Tsüri. Hier ein Auszug:

„Arbeitest du auch des Geldes wegen?

Schau, wenn du mir die Frage stellst «Wofür arbeitest du?», dann würde ich sagen: «Ich arbeite für meine Freude.» Und wenn du mich fragst: «Wofür arbeitest du wirklich?», dann sage ich: «Es besteht wohl der Verdacht, dass ich für meine Wertschätzung arbeite – und dabei erlebe ich viel Freude.» Aber Geld als Motivator? Nein. Auch wenn kein Geld zu haben, eine Menge Stress bedeutet. Ich habe in verschiedenen Phasen in meinem Leben wenig bis kein Geld gehabt und das als äusserst unangenehm empfunden.

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Mangelnde Phantasie? Joschka Fischer sorgt sich um Folgen der Digitialisierung…

…so wird zumindest in einem Beitrag auf Welt Online ein Gespräch mit Fischer wiedergegeben. Darin heißt es:

„Auch die digitale Revolution und die zunehmende Übernahme der menschlichen Arbeit durch intelligente Maschinen habe das Potenzial, zu einer ‚existenzgefährdenden Bedrohung für die Demokratie‘ zu werden. Er könne sich eine Gesellschaft, in der die Mehrheit unproduktiv sei, nicht vorstellen. Das werde nicht funktionieren, schon gar nicht langfristig – man könne Menschen nicht sagen: ‚Tut uns leid, Maschinen sind produktiver, wir haben keine Arbeit mehr für euch.'“

Weshalb würde diese Entwicklung als solche existenzbedrohend sein? Eine Bedrohung kann daraus nur werden, wenn nicht die angemessenen Schlüsse gezogen werden und an Vorstellungen festgehalten wird, die dann nicht mehr passen. Die Demokratie selbst bietet genügend Anknüpfungspunkte für eine andere Ausrichtung des Sozialstaats, für eine, die sich an den Grundfesten der Demokratie orientiert, den Bürger und nicht den Erwerbstätigen ins Zentrum stellt. Das kann Fischer womöglich nicht sehen. Interessant ist hier auch, dass Fischer eine eventuelle Reduktion der Bedeutung von Erwerbstätigkeit damit gleichsetzt, unproduktiv zu sein, als gäbe es nur diese eine Form produktiven Tätigseins. Und auch der Schlusssatz lässt tief blicken, als müsse „Arbeit“ vergeben bzw. verteilt werden. Wo Menschen sind, ist Arbeit, könnte man gelassen dagegensetzen, die Frage ist nur, ob diese Arbeit dann auch als solche anerkannt und wertgeschätzt wird. Im Passus direkt danach heißt es:

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