Zielgerichtet, zielgenau – was ist das Ziel?…

…diese Frage stellt sich angesichts des Beitrages von Herrn Schnetzer. Ein BGE ist „maximal zielgenau“, weil es sich an die Person richtet, die weder bedürftig sein muss, noch Leistungen zu erbringen hat. Bedarfe, die darüber hinaus bestehen, können mit anderen Leistungen bedient werden. Der heutige, an Bedürftigkeit ausgerichtete Sozialstaat ist nicht zielgenau, weil er stets Gruppen und Sachverhalte definieren muss, damit Leistungen beansprucht werden können. Weil er damit Hürden definiert, gibt es „verdeckte Armut“, damit ist er zielungenau. Ein BGE zieht nicht nur einen festen Boden ein, es stellt auch die Bedarfsprüfung für andere Bedarfe auf eine andere Grundlage.

Sascha Liebermann

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen…

…ein realitätsfremder Einwand, es sei denn, Herr Bartsch wollte den Grundfreibetrag, der auf die Sicherung des Existenzminimums zurückgeht, auch abschaffen. Dann müsste er die Existenzsicherung auf ein anderes Fundament stellen, das nicht mehr den Grundfesten der Demokratie entspräche.

Sascha Liebermann

„Perfekt unperfekt. Ein Abend mit Remo Largo, Karin Jurczyk, Antje Gardyan“…

…in dem das Gespräch (aus dem Jahr 2017) leider nur kurz auf ein (Bedingungsloses) Grundeinkommen kommt, seine Brisanz aber klar wird. Alle Diskutanten kritisieren mehr oder weniger deutlich das heutige Verhältnis von Erwerbstätigkeit und Sorge mit unterschiedlichen Vorschlägen, es zu verändern.

Interessant sind die Differenzen zwischen Largo und Jurczyk bezüglich dessen, was Familie strukturell bedeutet, ohne frühere Zeiten zu verklären. Nicht ganz überraschend ist eine doch etwas voreilige Unterschätzung von Kernfamilie, die fraglos nicht andere für Bildungsprozesse auch wichtige Bezüge ersetzen kann, gleichwohl aber zentral bleibt (siehe dazu z. B. hier).

Siehe auch unsere früheren Beiträge zu Remo Largo und Karin Jurczyk.

Sascha Liebermann

Unterschiedliche Ziele, unterschiedliche Annahmen – deswegen kann das eine nicht am anderen gemessen werden,…

…das liegt nicht zuletzt am unterschiedlichen Arbeitsverständnis und der Stellung, die dem Einzelnen um seiner selbst willen und um des Gemeinwesens willen eingeräumt wird.

Sascha Liebermann

Man kann für ein Bedingungsloses Grundeinkommen sein, weil man Klientelinteressen bedienen will…

…, das ändert aber gar nichts daran, dass es dennoch alle erhalten, die bezugsberechtigt sind und damit es weit über die Klientel hinausreicht, weil es – wie Michael Sienhold schreibt – als allgemeines Grundeinkommen gedacht ist. Es ist nicht entscheidend, welche Gründe jemand dafür angibt, ein BGE zu befürworten, entscheidend ist, was er damit befürwortet in Gestalt eines BGE.

Sascha Liebermann

Sagt das nun etwas über ein BGE oder über manche Diskussionen darüber?

Seit über ein Bedingungsloses Grundeinkommen diskutiert wird, schallt ihm der Vorwurf entgegen, es solle die Lösung für alle Probleme sein und sei deswegen unrealistisch oder gar naiv. Obwohl seit Jahren Befürworter hervorheben, dass es kein Allheilmittel ist, in etlichen Abhandlungen dies ausgeführt wird, erfreut sich dennoch dieser Vorwurf großer Beliebtheit. Selbst wenn es Befürworter gibt, die die Hoffnung auf eine einfache Lösung haben, hat das mit der Idee eines BGE nichts zu tun, die Hoffnung bezeugt nur den Wunsch nach einer einfachen Lösung. Selbst wenn mit einem BGE der gesamte Sozialstaat ersetzt werden soll, solche Befürworter gibt es, folgt dies nicht aus einem BGE, sofern man sich an den etablierten Kriterien orientiert, z. B. des Basic Income Earth Networks oder des Netzwerks Grundeinkommen. Folgt man der Systematik, die die Kriterien miteinander verbindet, ergeben sich Schlussfolgerungen, die naheliegen und andere, die abwegig sind und der Systematik entgegenstehen. Dass man einem BGE alles Mögliche anhängen kann, ist nicht ungewöhnlich, die Geschichte manchen Vorschlags kann dafür Pate stehen.

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„Dass man Zweifel hätte, ob wir finanziell vertrauenswürdig sind, ist ein Witz“

Auseinandersetzung ist wichtig…

…kann aber nicht nachvollziehen, was an den Ausführungen Anna Mayrs für die Diskussion hilfreich sein könnte, enthalten sie doch nur vermeintliche Gegensätze und pauschale Abkanzelungen, die mit einem BGE nichts zu tun haben. Vereinseitigungen gibt es in jeder Debatte, jeder Vorschlag kann so entstellt werden, das von seinem Ausgangspunkt wenig übrigbleibt, doch weshalb das der Idee selbst anlasten?

Sascha Liebermann