„Verdeckte Armut“ und die Frage nach der Zielgenauigkeit des Sozialstaats…

…siehe dazu unsere früheren Beiträge hier.

Sascha Liebermann

Man weiß, woran man ist, in der Tat…

…es werden keine Versprechungen gemacht, die nicht einzuhalten sind, wie z. B. wenn davon gesprochen wird, Sanktionen abzuschaffen, aber doch nicht alle, ohne die Erwerbsverpflichtung aufzuheben. Siehe z. B. die Rede von einer repressionsfreien Grundsicherung. Da ist – immerhin – der Vorschlag einer Garantiesicherung klarer.

Sascha Liebermann

Aber immerhin: keine Sanktionen im Rahmen der Mindestsicherung, auch wenn es…

…die hier monierte Haltung in der Partei gibt, so ist im Programm zur Bundestagswahl (Abschnitt Soziale Sicherheit) davon keine Rede, dass es Sanktionen geben soll für Bezieher der dort vorgeschlagenen Mindestsicherung. Die Frage ist dann nur, wie ist eine Lebenssituation definiert, in der diese Mindestsicherung „gebraucht wird“ und wer stellt das fest? Es benötigt aber wenigstens eine Bedürftigkeitsprüfung. Dass Die Linke etwas viel verspricht, habe ich hier kommentiert.

Sascha Liebermann

Vollzeiterwerbstätigkeit gegen Altersarmut – ein wiederkehrendes Rezept…

…inbesondere für Frauen, statt die Stellung von Erwerbstätigkeit zu hinterfragen und Alternativen ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Wer noch mehr Erwerbsbeteiligung, gar Vollzeit für alle will, will damit noch weniger Zeit für Familie und andere Tätigkeiten. Das sollte dann auch so ausgesprochen werden, denn schon heute dominiert Erwerbstätigkeit normativ unseren Alltag und anderes, vor allem Zeit für Nahbeziehungen wie in der Familie werden an den Rand gedrängt.

Siehe unsere früheren Beiträge dazu hier und hier.

Sascha Liebermann

„Das Zerrbild von vermögenden Hartz-IV-Empfängern hat nichts mit der Realität zu tun“…

…selbstverständlich fällt immer jemandem einer ein, der einen kennt, bei dem es aber anders sei. Vorurteile sind beharrlich, ganz wie im Zusammenhang mit den Sanktionen im SGB II. Weshalb aber sollten solche Vorurteile sich schneller verändern als die empirielose Annahme einer Armutsfalle, wie sie in der fachwissenschaftlichen Debatte noch immer hochgehalten wird.

Sascha Liebermann

Arbeitnehmerrechte sind kein Selbstzweck, wenn der durch sie erreichte Schutz anders gewährleistet werden könnte,…

…das scheinen manche Kritiker zu vergessen, wenn sie nach Einwänden gegen ein BGE kramen. Allerdings, wie BGE Eisenach schreibt, hat das eine mit dem anderen nur mittelbar zu tun, es sei denn Rürup meint hier, dass Arbeitnehmerrechte zugleich den sozialen Status von Erwerbstätigkeit herausheben. Dann könnte er durchaus richtig liegen, denn ein BGE würde die Bedeutung von Erwerbstätigkeit relativieren, es würde sie vom Sockel holen, auf dem sie heute, beinahe zum Selbstzweck geworden, steht. Denn schon lange geht es für Arbeitnehmer- wie -gebervertreter mehr um Arbeitsplätze als um Wertschöpfung, sie haben den Zweck des Wirtschaftens aus den Augen verloren (siehe auch hier).

Sascha Liebermann

Welche Aufgabe hat der Mindestlohn – interessante Anmerkungen von Sebastian Thieme…

…und zugleich die Frage, welche Aufgabe ein Mindestlohn haben könnte, ob er überhaupt noch relevant wäre, wenn ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt würde. Denn heute übernimmt der Mindestlohn zwei Funktionen, auf die Sebastian Thieme hinweist, eine Mindesteinkommenssicherung auf der einen, die Definition eines Mindestanteils am Unternehmenserfolg auf der anderen.

Bedürfte es aber der ersten Funktion noch, wenn es ein ausreichend hohes BGE gäbe? Würde es nicht an der Vorrangigkeit von Erwerbstätigkeit festhalten, weil Erwerbstätige doppelt abgesichert würden – mit BGE als Bürger und Mindestlohn als Mitarbeiter? Würde durch die größere Verhandlungsmacht von Mitarbeitern bzw. Arbeitnehmern nicht etwas erreicht, das der Mindestlohn heute pauschal absichern soll, und zwar über diesen Anteil am Unternehmenserfolg jederzeit verhandeln zu können? Man darf hierbei auch nicht vergessen, dass nach Einführung eines auskömmlichen BGE die Einkommenssituation von Haushalten sich ganz anders darstellte als heute – Einkommenszuwachs durch mehr Personen im Haushalt.  Es wird schnell klar, dass etwaige Möglichkeiten durch BGE von der Höhe in Kaufkraftverhältnissen abhängt.

Unsere früheren Kommentare zur Debatte um das Verhältnis von Bedingungslosem Grundeinkommen und Mindestlohn sowie der Bedeutung eines Mindestlohns als solchen finden Sie hier.

Nachtrag: Selbst der Mindestlohn von 12 Euro reicht heute nicht aus, um Rentenansprüche über Grundsicherungsniveau zu erreichen. Der Sozialstaat muss sich daran messen lassen, was er zu leisten im Stande ist.

Sascha Liebermann