[:de]“Was tun wir, wenn wir nicht müssen?“ – Corinna Hartmann blickt auf das Pilotprojekt Grundeinkommen, benennt Schwächen von Feldversuchen…[:]

[:de][:de]…, geht darin aber nicht weit genug.

Corinna Hartmann schreibt auf spektrum.de angesichts des bevorstehenden Starts des Pilotprojekts Grundeinkommen über das Vorhaben. Sie gibt darin einen Überblick über Feldversuche, die auf der einen Seite als Feldversuche zum BGE eingeführt werden, zum anderen in ihren Grenzen benannt werden. Bestimmt werden diese Grenzen aber nur entlang standardisierter Verfahren der „empirischen Sozialforschung“ (darunter werden nicht-standardisierte Verfahren in der Regel nicht verstanden), hierbei geht es dann vornehmlich um die Auswahl der Probanden oder die Größe der Stichprobe. An einer Stelle wird das untersuchte Grundeinkommen mit einem Lottogewinn verglichen, weil die Lebensbedingungen derer, die keines erhalten, gleich blieben, sie also – so müsste man es weiterspinnen – einen privilegierten Status erhalten.

Weshalb werden die Möglichkeiten nicht-standardisierter Forschung hier nicht zumindest erwähnt?

Entweder sind sie der Autorin nicht bekannt oder sie hält sie nicht für relevant – was der Fall ist, bleibt im Dunkeln. Auffällig ist jedoch, wie weit verbreitet die Vorstellung ist, verallgemeinerbare Erkenntnisse ließen sich nur über standardisierte Verfahren und große Fallzahlen gewinnen, eine Vorstellung, die für diese Verfahren in gewissem Sinne zutrifft, sie erlauben jedoch nur eine empirische Generalisierung (Verbreitung von Typen), nicht eine Strukturgeneralisierung (Bestimmung von Typen). Gerade letzteres kann aber wichtige Beiträge zur Diskussion liefern.

Siehe meine methodische Kritik zum Pilotprojekt hier.

Misslich ist eine gewisse Flapsigkeit in dem Beitrag, z. B. wenn vom „Staatsgeld“ für alle die Rede ist, denn jegliche Form öffentlicher Förderung ist letztlich „Staatsgeld“, das aber zum größten Teil von den Bürgern stammt. Auch ist es verkürzt, den in der Diskussion um die Schweizer Volksabstimmung häufig genannten Betrag von 2500 Schweizer Franken mit dem Umrechnungskurs in Euro zu vergleichen, ohne die Kaufkraftverhältnisse zu beachten, das ist schlicht irreführen.

Sascha Liebermann[:][:]

[:de]Methodische Beschränktheit – es handelt sich bei dieser Studie um eine standardisierte Befragung, also: Selbsteinschätzung…[:]

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…der Eltern, daraus „Bildungsqualität“ abzuleiten, ist abenteuerlich. Selbst die Schlussfolgerungen in der Studie, worauf Sebastian Thieme hinweist, sind nicht zwingend. Fallrekonstruktive Bildungsforschung scheint hier ein Fremdwort zu sein, auch strukturelle Bedingungen von Beschulung unter rigider Schulpflicht in Deutschland müssten ob ihrer Auswirkungen (siehe hier) bei Normalbeschulung bedacht werden und was zuhause womöglich sogar durch individuierten Lernrhythmus besser zu erreichen ist. Die Sache ist also anspruchsvoller, als es eine standardisierte Befragung zu ermitteln erlaubt.

Siehe frühere Beiträge dazu hier. Zur Begrenztheit standardisierter Befragungen siehe hier.

Sascha Liebermann[:]

[:de]“This time last year, if you’d asked me about basic income, I would have called it a beautiful fantasy“[:]

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[:de]Why not Universal Basic Income without limitation?[:]

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Mason hatte schon im vergangenen Sommer in einem Beitrag für den New Statesman in diese Richtung argumentiert:

„As I argued in Postcapitalism: A Guide to Our Future, UBI is not the panacea that its most ardent activists believe it is. It should be conceived not as an anti-crisis measure, nor as a substitute benefit system, but as a one-time and temporary measure to promote the rapid automation of society, and the reduction of necessary work time.“

Sascha Liebermann[:]

[:de]Berechtigte Frage: Wie läuft die Europäische Bürgerinitiative Grundeinkommen?[:]

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Siehe unsere früheren Beiträge hier. Hier Infos über den aktuellen Stand der Sammlung.[:]

[:de]“Exzellenzinitiative“, Drittmitteleinwerbung und die Lage junger Wissenschaftler, …[:]

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…wieviel Entlastung brächte hier ein Bedingungsloses Grundeinkommen, wenn auf seiner Basis Forschung möglich und der Zugang zu Infrastruktur wie Bibliotheken, elektronischen Zeitschriften und etwaiger „freier“ institutioneller Anbindung gegeben wären, ohne auf das Erwerbseinkommen angewiesen zu sein? Siehe auch „Kunst und Wissenschaft und das bedingungslose Grundeinkommen“.

Allerdings muss hier auch gefragt werden, weshalb sich verbeamtete Professoren auf Lebenszeitstellen in nennenswerter Zahl denn nicht gegen diese Entwicklung gestemmt haben? Wer eine solche Stelle innehat, muss nicht am Drittmittelzirkus teilnehmen – was ja nicht heißt, dass es nicht sinnvoll sein kann, hier und da Drittmittel einzuwerben. Auch wenn gesetzliche Regelungen den Missstand befördern (siehe das Wissenschaftszeitvertragsgesetz), so erklären sie keineswegs die Praxis, befristete Verträge mit kurzen Laufzeiten den in der Qualifizierungsphase befindlichen Kollegen anzubieten, um sie kurz zu halten. Hier müssen sich die Entscheider in den Universitäten als erstes selbst fragen, was sie anders machen könnten. Das galt schon für die sogenannten Bologna-Reformen, die weitgehend durchgewunken wurden in der Hoffnung, dass alles nicht so schlimm komme oder sie zu einer technokratischen Erneuerung führen könne. Hätten die Fakultäten, Fachbereiche und Institute hier nicht mitgewirkt und manche Fussfessel selbst angelegt, wäre es womöglich gar nicht zu den weitreichenden Veränderungen durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen gekommen, deren Folgen dann wieder beklagt werden (siehe hierzu:

„Zum Selbstverständnis der Soziologie als Wissenschaft“

„Technokratisierung durch Selbstentmachtung: Anmerkungen zum Versagen der wissenschaftlichen Profession und eine alternative Antwort auf die Probleme der Hochschule heute

„Unterstützung durch Überanpassung. Wer trägt die Verantwortung für fehlgeschlagene Hochschulreformen?“

„Autonomie und Verantwortung im Studium. Zur Diskussion über Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen und ihre Aufhebung“.

Sascha Liebermann[:][:]