„Abkehr“ vom „Hartz IV-Regime“? Die Abkehr hängt am normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit…
Die Wahl zwischen „garantierter Vollbeschäftigung“ & „unfreiwilliger Arbeitslosigkeit“ (= Erwerbslosigkeit) besteht nicht. Denn das Erste ist praktisch unmöglich & das Zweite praktisch notwendig. Die Kritik am #BGE, es ließe nur Zweites zu, ist daher gegenstandslos. (MS) — BGE Eisenach (@bge_esa) January 21, 2021 …das ist der entscheidende Punkt, an dem sich Jobgarantie und Bedingungsloses Grundeinkommen … “Abkehr“ vom „Hartz IV-Regime“? Die Abkehr hängt am normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit… weiterlesen