„Respekt-für-dich“ von der @spdbt ist auch nichts anderes als „Arbeiten lohne sich nicht mehr“ von der @CDU.
Man solle über denen stehen können, die keinen Job haben oder wollen.
Die einen müsse man belohnen, indem man die anderen nicht belohnt.#Buergergeld #Linnemann
— BGE Eisenach (@bge_esa) November 4, 2022
„Experte zu Söders Kritik am Bürgergeld: ‚Das ist dummes Zeug'“,…
…der Experte ist Johannes Steffen, der sich so in der Frankfurter Rundschau äußerte, ich habe kürzlich auf seine Beispielrechnung zum Bürgergeld hingewiesen, siehe hier. Hier ein Auszug:
„[FR] Es wird also in den Vergleichen ein Posten unterschlagen
[Steffen] Damit lassen sich die gröbsten Fehler der gängigen „Vergleiche“ von Bürgergeld und Erwerbsarbeit ausmachen: Da wird zum einen der Anspruch auf Bürgergeld bzw. der Gesamtbedarf eines Haushalts ausschließlich mit dem Nettolohn aus einer niedrig entlohnten Beschäftigung verglichen. Was zwangsläufig zu einem rechnerischen Fehlbetrag führt. Beim Erwerbstätigen-Haushalt werden die Ansprüche auf die dem Bürgergeld vorgelagerten Sozialtransfers nicht oder nicht vollständig berücksichtigt. Zum anderen wird der aufstockende Anspruch auf Bürgergeld bei niedrigem Lohn ausgeblendet. Verglichen wird also im Ergebnis ein nicht erwerbstätiger Bürgergeld-Empfänger mit einem erwerbstätigen Hilfebedürftigen, der seinen Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld nicht geltend macht. Und damit wird natürlich auch der erwähnte Erwerbstätigen-Freibetrag systematisch ignoriert.“
Sascha Liebermann
„…als stünde da immer jemand hinter dir und flüstere…“
„Das #Grundeinkommen ist so, als stünde da immer jemand hinter dir und flüstere: Alles ist gut, du hast alles unter Kontrolle.“ #BGE https://t.co/CkK6Yv29Nv
— BGE Eisenach (@bge_esa) November 3, 2022
Weiter geht’s für die Volksinitiative Bedingungsloses Grundeinkommen…
….auch wenn nicht alle Ziele in den sieben Tagen erreicht wurden. Nähere Infos finden Sie hier.
Konsequent von der gesetzten Annahme ausgehend,…
Das BGE legt die ganze Gesellschaft an den Tropf des Sozialstaates. Weder der Mensch für sich selbst noch die nächsten Angehörigen füreinander müssen wirtschaftliche Selbstverantwortung wahrnehmen. Damit wird eine wichtige Facette individueller Freiheit beschädigt.
— Holger Schäfer (@HSchaeferIW) October 29, 2022
…aber sich auf keine Diskussion einlassend, weil Holger Schäfer sein Verständnis von „Selbstverantwortung“ setzt und auf die Rückfragen nicht eingeht. Fasst man „Selbstverantwortung“, wie er es tut, ist es konsequent, so zu argumentieren. Die Frage ist, ob dieses Verständnis von „Selbstverantwortung“ den Lebensverhältnissen heute entspricht und BGE Eisenach nicht zurecht darauf hinweist, dass die Zusammenhänge komplexer sind.
Aufschlussreich für Schäfers Verständnis ist die Rede vom „Tropf“, an dem die Gesellschaft hänge, denn der Tropf steht hier für Lebensfähigkeit. Für Schäfer ist eine solche Abhängigkeit offenbar bedrohlich, denn ohne Tropf kein Leben. Ist aber nicht diese Abhängigkeit das, was wir durch das ganze Leben hindurch erfahren, vorgeburtlich, nachgeburtlich, sozialisatorisch, auf das Gemeinwesen bezogen und in der Aufgabenteilung im Wertschöpfungsprozess? Wie sollte man sie loswerden können, wenn sie das Leben ausmacht? Zugleich muss der Einzelne immer noch entscheiden, wie er leben will, das wird ihm auch durch diese Abhängigkeit nicht aus der Hand genommen. Schäfers Eingrenzung und die Reduktion von „Selbstverantwortung“ auf Einkommenserzielung abstrahiert von diesen Zusammenhängen, damit ist es einfach, die Einkommenserzielung als Maß der „Selbstverantwortung“ herauszustellen, die Diskussion muss scheitern.
Sascha Liebermann
Armutsforscherin Irene Becker zum „Bürgergeld“ und was sie von Sanktionen hält…
…im Interview mit der Berliner Morgenpost. Ihre Einschätzung ist insgesamt interessant und nüchtern, an einer Stelle überrascht sie, diese Stelle sei hier gleich zuerst zitiert:
„Was positiv ist, ist die Erhöhung der Erwerbsanreize, also etwa der erhöhte Erwerbsfreibetrag.“
Angenommen wird hier, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hänge überhaupt davon ab, dass „Erwerbsanreize“ vorliegen. Dass diese Annahme viel zu einfach und geradezu krude ist, darauf hatten schon vor vielen Jahren Georg Vobruba und Kollegen hingewiesen, die sich mit der „Armutsfalle“ befassten.
Zu Sanktionen sagt sie folgendes:
„Becker: Ich halte Sanktionen nicht für sinnvoll, denn ich sehe da ein logisches Problem. Wenn wir ein absolutes Existenzminimum haben und jeder Mensch ein Recht darauf hat, dann kann ich dieses Minimum nicht mehr kürzen. Dieses Grundrecht ist ja nicht an bestimmte Verhaltensregeln gebunden. Und warum sollte man die Situation von Millionen Menschen, die durchaus gerne arbeiten würden, daran ausrichten, dass es einige wenige mit besonderen Problemen gibt, die sich verweigern? Das machen wir bei anderen Gesetzen auch nicht. Wir richten das Einkommensteuergesetz nicht daran aus, dass es Leute gibt, die die Einkommensteuer systematisch hinterziehen. Da muss die Gesellschaft leider damit leben, dass es bestimmte Gruppen gibt, die die Gesetzeslage geschickt für sich ausnutzen.“
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„Ein Grundeinkommen kann unser Sozialsystem höchstens ergänzen“…
…ein Interview – unter einem Titel, der im Text nicht auftaucht – mit der Sozialwissenschaftlerin Anke Hassel im enorm Magazin, das wieder einmal zeigt, wie sehr Werturteile die Auseinandersetzung – hier mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen – leiten können. Das beginnt schon in der zu Beginn angestellten Kostenrechnung:
„[Hassel] Bleibt unser Sozialsystem neben einem BGE erhalten, müsste sich das Budget verdoppeln. Die 1.161,5 Milliarden Euro umfassen aber schon 32,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Also müsste extrem viel Geld umverteilt werden, heißt: hohe Steuern auf Einkommen, Vermögen, Immobilien, Wertpapiere und so weiter. Menschen mit mittleren bis hohen Gehältern würden das BGE für alle finanzieren und hätten selbst kaum oder nichts davon.“
Sie antwortet hier auf die Frage nach der Finanzierung, nachdem die Interviewerin darauf hingewiesen hatte, dass es BGE-Konzepte gebe, die eine Beibehaltung der Sozialversicherungen vorsehen. Zurecht merkt Hassel an, wozu das führen würde für die Finanzierung und übergeht doch zugleich eine Korrektur, die sie hätte anbringen können. Die vollständige Beibehaltung bedarfsgeprüfter Leistungen wäre nicht einmal begründbar, wenn doch mit einem BGE eine dauerhaft bereitgestellte Absicherung (als Sockel) eingeführt werden würde. Je nach Kaufkraft, die das BGE hätte, wäre der Regelsatz in der Grundsicherung und manches darüber hinaus in der heutigen Form gar nicht notwendig. Welche Leistungen das beträfe, könnte ein Blick in die Sozialgesetzbücher zutage fördern. Bedenkt man noch, dass ein BGE als Individualleistung, so ist es ja gedacht, in Haushalten die Einkommenssituation erheblich verbesserte, stellte sich die Frage, ob je nach Haushaltsgröße Leistungen, die heute nötig sind, nicht mehr beantragt werden müssten (z. B. Wohngeld). Differenzierungen dieser Art sind wichtig in der Diskussion und werden hier unterlassen.
Weshalb erwähnt Hassel den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer nicht, denn dieser Betrag würde in das BGE eingehen und nicht zusätzlich bereitgestellt? Er ist ja heute schon gesichert für diejenigen, die Erwerbseinkommen erzielen, und zwar als Besteuerungsvorbehalt. Wer ein BGE einführen will, muss also nur Verteilungswege und -modi verändern. Der Grundfreibetrag wird ausgezahlt und als Freibetrag abgeschafft, das betrifft dann den größten Teil der Personen. Für die Finanzierung sind darüber hinaus nicht die Bruttokosten relevant, sondern die Nettoaufwendungen (siehe auch hier und hier). Dass Einnahmen mittels Steuern abgeschöpft werden müssen, um sie bereitzustellen, ist klar, doch weshalb sollte das einen höheren Umverteilungsaufwand darstellen als heute? Ob es gewollt ist von den Bürgern, das ist die entscheidende Frage.
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Nicht als Gegenentwurf, aber als Alternative,…
Robert Hanna:
„…philosophy with #BasicIncome but without professional academic incentives provides you with the opportunity to pursue & practice philosophy authentically and seriously for its own sake as a full-time, lifetime calling, autonomously…“
— BGE Eisenach (@bge_esa) November 1, 2022
…denn der Wissenschaftsbetrieb folgt nicht der Sache um ihrer selbst willen, was seine Aufgabe wäre und wofür er alimentiert wird, sondern in ihm werden etliche sachfremde Ziele nicht nur übergestülpt, sie werden auch von innen, durch die dort Verantwortlichen errichtet. Ein BGE böte zumindest die Möglichkeit, von diesem Betrieb nicht abhängig zu sein.
Sascha Liebermann
Ein Missverständnis oder eine Verdrehung?…
Ein #Grundeinkommen kann unser Sozialsystem höchstens ergänzen, sagt Soziologin Anke Hassel.
Die Arbeitsmarkt-Expertin findet die derzeit populären Ansätze im Hinblick auf ein #bedingungsloses Grundeinkommen #BGE unrealistisch.https://t.co/sxys9rlsZo— enorm Magazin (@enorm_magazin) November 1, 2022
…Wie kommt Anke Hassel zu dieser Schlussfolgerung, wenn doch ein BGE gerade keine Bezahlung darstellt? Das muss doch sofort auffallen, dass es darum eben nicht geht, Sorgetätigkeiten, die heute „unbezahlt“ erbracht werden, mit einem BGE zu „bezahlen“?
Sascha Liebermann
Kleine Verbesserungen verändern die Grundzüge nicht
Wenn die Politik doch nur Einfluss darauf hätte, ob wir ein #BGE haben.
Mit #Grundeinkommen führte jeder Job zu mehr Netto. Die bedürftigkeitsgeprüfte Natur der Grundsicherung, die auch Sie richtig finden, macht das von Herrn Dulger Beklagte überhaupt erst möglich.
— BGE Eisenach (@bge_esa) October 30, 2022

