„Wie viel Geld ist genug – zwischen Hartz IV, Bürgergeld und Grundeinkommen“…

…darüber sprach eine Diskussionsrunde bei „Dienstags direkt“ im MDR Sachsen mit:

  • Professor Jürgen Schupp, Deutsches Institut für Wirtschaft (DIW)
  • Claudia Cornelsen, Autorin, PR-Beraterin, Mitglied im Verein „Sanktionsfrei“ und „Mein Grundeinkommen“
  • Fabian Funke, Bundestagsabgeordneter (SPD) und Landesvorsitzender der Jusos in Sachsen
  • Henning Vöpel, Direktor des Centrum für Europäische Politik
  • Dr. Michael Winkler, Empfänger von ALG II

Fortschritt oder nicht – Anmerkungen zur Mindestlohndebatte von Sebastian Thieme

Unsere Beiträge dazu finden Sie hier.

Lieber klare Ansage als schönfärberische Verschleierung…

…das macht es auch einfacher, entsprechende Kritik und Veränderungsvorschläge anzubringen. Verschleierungsakrobatik wirkt immunisierend, es ist schwerer zu greifen, wo genau das Problem liegt, man denke nur an Erwerbslose, Studenten = „Kunden“, Klienten = „Nutzer“ oder „Adressaten“, sanktionsbewehrte Pflicht = „Teilhabevereinbarung“ u.ä.

Sascha Liebermann

„Bürgerfreundlichkeit“ fordern, am Bedürftigkeitsprinzip aber festhalten

Erst kürzlich habe ich ein Interview kommentiert, in dem sich Schneider zwar gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen aussprach, dennoch dafür Sympathien hatte und zugleich am Bedürftigkeitsprinzip festhält. Das heißt aber, das Existenzminimum stets nur unter Vorbehalt zu gewähren, das ist ein Vorbehalt gegenüber dem Einzelnen.

Sascha Liebermann

Volltreffer – „Teilhabevereinbarung“ bedeutet Anerkennung unter Vorbehalt

„Universal Basic Income in Historical Perspective“

Bedingungsloses Grundeinkommen und Care-Ökonomie

Siehe unsere Beiträge dazu hier und hier.

„Warum wir (k)ein bedingungsloses Grundeinkommen brauchen“ – Einwände oder Vorwände?

Bei Youtube anhören.

So könnte ein Streitgespräch zwischen Henning Vöpel und Thomas Straubhaar überschrieben werden, das vom Handelsblatt initiiert wurde. Die Zeitangabe des Beitrags täuscht allerdings darüber hinweg, dass es nur in einem Teil von etwa 20 Minuten um ein BGE geht, der andere ist mit Finanznachrichten und Werbeeinblendungen gefüllt.

Thomas Straubhaar spricht sich hier klar dafür aus, mit einem BGE alle Sozialleistungen zu ersetzen und lässt offen, was mit Härtefällen wird, mit Personen, die besondere Hilfeleistungen benötigen, die nicht mit einem BGE gedeckt wären. Begründet wird das von ihm damit, dass es sich nicht bewährt habe, Sozialleistungen an Einzelfallgerechtigkeit auszurichten, weil der Staat nicht angemessen darüber befinden könne, was im Einzelfall gerecht ist. Hier scheint mir doch ein erhebliches Missverständnis vorzuliegen, der die verbreitete Rede von der Einzelfallgerechtigkeit zuarbeitet. Es liegt doch auf der Hand, dass der Gesetzgeber mit seiner Ausgestaltung des Sozialgesetzbuches ein Leistungsspektrum definieren muss, in dessen Rahmen dann Ansprüche geprüft und bewilligt werden. Diese Regelungen sind immer allgemeine Regelungen und können auf die konkrete Person nur so weit Rücksicht nehmen, wie es allgemeine Regelungen eben zulassen.

„Warum wir (k)ein bedingungsloses Grundeinkommen brauchen“ – Einwände oder Vorwände? weiterlesen