Spendenaufruf abgeschlossen – Aufkleber hergestellt

Der Spendenaufruf ist nun abgeschlossen.

Wir danken allen Spendern, die uns für die Herstellung der Aufkleber unterstützt und so die Aktion erst möglich gemacht haben.

In vier Motiven liegen die Aufkleber (Durchmesser 11 cm) vor und können bei uns für 1 Euro pro Stück (plus Porto je nach Liefermenge) erworben werden:

Noch Bürger oder schon Kunde der Arbeitsagentur?
Gäbe es ein Grundeinkommen, was würden Sie tun?
Freiheit statt Vollbeschäftigung

Wetterbeständig und abriebfest sind sie, damit sie auch am Auto, Fahrrad oder ähnlichem dauerhaft halten.

Bürgergeld und Grundeinkommen – besser als Hartz IV?

So lautet der Titel eines Dossiers bei n-tv.

Äußerungen Guido Westerwelles – wie z. B. diese: „Und ich finde, es ist geradezu eine zynische Debatte, wenn diejenigen, die in Deutschland arbeiten, die aufstehen, die fleißig sind, sich mittlerweile dafür entschuldigen müssen, dass sie von ihrer Arbeit auch etwas behalten möchten. Denn wir können nicht nur eine Debatte führen über die Bezieher von staatlichen Leistungen, sondern wir müssen endlich auch an diejenigen denken, die hart arbeiten, die haben auch Familien zu versorgen. Und mehr und mehr werden diejenigen, die arbeiten in Deutschland, zu den Deppen der Nation“ (siehe Interview im Deutschlandfunk) – könnten trotz ihres anti-liberalen Charakters gerade Wasser auf die Mühlen des bGEs sein.

Die notorische Behauptung, der zu geringe Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Transferleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe im Besonderen) mindere die Bereitschaft, sich zu engagieren, zeigt genau, wie wenig liberal die FDP denkt. Sie müht sich nicht, der Wirklichkeit ins Angesicht zu blicken, sonst würde sie feststellen, dass Menschen trotz Verletzung des Lohnabstandsgebots dennoch erwerbstätig sind und viele Widrigkeiten in Kauf nehmen, um es bleiben zu wollen. Gerade die Aufstocker sind hierfür der beste Beweis. Reden wir erst gar nicht von all den Ehrenamtlichen z.B. in Vereinen, Parteien, Kirchen, der Fürsorge in den Familien und der Loyalität der Bürger zur politischen Ordnung: für all das, erhält man keinen Lohn und tut es dennoch.

Dass es sich beim Bürgergeld, das nun wieder ins Spiel kommt, nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen handelt, weiß auch ein Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (siehe auch Die Welt), zu berichten. Wie sehr die FDP das Wohl der Bürger aus dem Blick verloren hat, lässt sich auch an der ewigen Wiederkehr der Behauptung erkennen, die einen zahlten für die anderen, die einen seien „Kostgänger“ der anderen. Wer so denkt, muss zum „Faulheitsbekämpfer“ werden.

Dem kleinbürgerlichen Freiheitsverständnis der FDP entspringt auch die Vorstellung, Sozialleistungen machten Menschen abhängig, wie jüngst Generalsekretär Lindner behauptete. Wer die Entstehung der Problemlagen nicht sehen will, der heute eine dauerhafte Alimentierung notwendig macht, schaut eben nicht hin. Würde er es tun, dann sähe er, dass die Ursachen woanders zu suchen sind, nicht aber in den Sozialleistungen (siehe „Armut – wovon reden wir?“).

Für die Grundeinkommensdiskussion könnte dies unerwarteten Aufwind bringen.

Sascha Liebermann

Kurzinterview mit Sascha Liebermann in Englisch

Zur Verbreitung der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens hat Jörg Drescher schon einige Interviews auf Englisch geführt. Sie sollen Interessierten weltweit, die auf die Diskussion gestoßen sind, einen Einblick in die Argumente für ein bGE erlauben. Eines führte er auch mit Sascha Liebermann.

Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen – Zeichnung noch immer möglich

Noch immer kann die von Susanne Wiest eingebrachte Petition beim Deutschen Bundestag zum Bedingungslosen Grundeinkommen mitgezeichnet werden:

Mitzeichnung per Fax
Mitzeichnung per Postkarte zum Ausdrucken

Website von Susanne Wiest

Die Mitglieder des Petitionsausschusses können auch über Abgeordnetenwatch befragt werden, was sie von der Idee halten und wann es genau zur Anhörung kommen wird.

Das BGE im Wahlkampf – Chancen zur Verbreitung

Am 9. Mai ist Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Für die Verbreitung der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens ist das eine sehr gute und unbedingt zu nutzende Gelegenheit. Was kann getan werden?

  • Gehen Sie zu Wahlveranstaltungen und konfrontieren Sie Politiker mit der Idee. Fragen Sie danach, wie Parteien und Politiker dazu stehen, dass wir uns Bürgern mehr Freiräume schaffen sollten.
  • Legen Sie dar, welche Sicherheiten und binnenwirtschaftlichen Effekte gerade ein BGE hätte (Info 1, Info 2).
  • Dass es eine transparente Unterstützung für alle Bürger ganz im Sinne unserer freiheitlich demokratischen Ordnung darstellt.

Erhoffen Sie nicht, dass Sie hiermit große positive Resonanz erhalten. Wichtig aber ist, dass andere sehen können, wie Parteien und Politiker antworten. Auch das fördert die Diskussion. Viele kennen das BGE noch gar nicht, haben davon nichts gehört.

  • Verteilen Sie Faltblätter, Sie können sie auf verschiedenen Websites herunterladen, z.B. bei uns. Beim Archiv Grundeinkommen gibt es eine Sammlung.
  • Organisieren Sie Vorträge und Diskussionsveranstaltungen; zeigen Sie die Filme „Grundeinkommen – ein Kulturimpuls“, hier können Sie ihn herunterladen, und „Designing Society“.
  • Verteilen Sie die Filme an Politiker in Ihrem Wahlkreis. Damit erhöhen Sie die Chancen dafür, dass die Anhörung (Termin noch offen) zur Petition von Susanne Wiest mehr Aufmerksamkeit findet.
  • Organisieren Sie Krönungen, auch das ein Weg auf die Idee des bGE aufmerksam zu machen.
  • Auf der Website Grundeinkommen ist wählbar finden Sie Informationen dazu, wie die Parteien zum Grundeinkommen stehen und ob es Wahlkreiskandidaten gibt, die sich für ein Grundeinkommen einsetzen.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ermittlung von Regelleistungen

In der Pressemitteilung (hier die Entscheidung in voller Länge) des Bundesverfassungsgerichts heißt es u.a.: „Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.“

Auf wenige der zahlreichen Kommentare sei hier hingewiesen:
Nachdenkseiten
Götz W. Werner
Heribert Prantl (Sueddeutsche Zeitung)
Jürgen Borchert (Richter am Hessischen Landessozialgericht)
Financial Times Deutschland
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Frankfurter Rundschau

Am Geist der sogenannten Hartz-Gesetze ändert diese Entscheidung nichts, worauf manche Kommentare deutlich hinweisen, während andere die Entscheidung als „Paukenschlag“ feiern. Weshalb, das bleibt ein Rätsel, denn wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht einen Missstand feststellen, der eigentlich politisch zu lösen ist. Eines Gerichtsurteils bedarf es dazu nicht. Wie schwer sich selbst Kritiker der gegenwärtigen Regelungen im Sozialgesetzbuch mit Alternativen tun, kann in der Phoenix-Runde vom 9. Februar exemplarisch erfahren werden.

Auch die deutliche Kritik von Wolfgang Lieb (Nachdenkseiten) am Urteil rückt nicht vom alten, den Lebensstandard sichernden Sozialstaat ab, der nur Ersatzleistungen gewährt und den Erwerbstätigen höher stellt als den Bürger. Die Nachdenkseiten haben sich wiederholt zum bedingungslosen Grundeinkommen ablehnend geäußert, ohne – diesen Eindruck erhält man als Leser – sich mit dem Vorschlag einmal differenziert zu beschäftigen (siehe dazu einen Kommentar und einen Leserbrief).

Sascha Liebermann

"Freiheit statt Vollbeschäftigung" – Vortragsmitschnitt online

Auf der Website von Celebrate – Webradio für Herz und Verstand ist ein überarbeiteter Mitschnitt eines Vortrags von Sascha Liebermann (Vortrag – Teil 1 und 2, Fragen und Antworten – Teil 3 und 4), am 22. Januar 2010, in der Christengemeinschaft in München, online verfügbar.

Autonomie, Gemeinschaft, Initiative – Zur Bedingtheit eines bedingungslosen Grundeinkommens

Unter diesem Titel hat Sascha Liebermann einen Beitrag zum bedingungslosen Grundeinkommen im Verlag KIT Scientific Publishing veröffentlicht. Das Studienheft steht zum Herunderladen bereit.