„Lügen mit Zahlen – Statistik und Demoskopie“

Wie das geht, erläutert Prof. Gerd Bosbach bei Erwin Pelzig (Video bei Youtube). Hilfreich ist die Darstellung, da wir alle im Alltag ständig mit Statistik konfrontiert sind, die wenigsten sich aber fachlich damit befassen. Statistiken sind alles andere als Fakten, die einfach festgestellt werden. Den von ihnen erhobenen Daten gehen stets komplexe Definitionen voraus, die festlegen, was mit der Statistik erfasst werden soll. Die sogenannten Fakten sind also oft komplizierte Kunstprodukte. Um zu verstehen, welche Schlussfolgerungen eine Statistik tatsächlich erlaubt und welche nicht, müsste man sich immer erst vor Augen führen, wie Daten definiert und dann erhoben worden sind. Und selbst dann, wenn diese Vergewisserung sorgfältig geschehen ist, bilden Statistiken im besten Fall Verteilungen ab, Erklärungen liefern sie selbst nicht. Dazu müssen die durch Rechenverfahren gewonnenen Zahlwerte erst interpretiert werden. Darüber gibt es in den mit solchen Daten befassten Wissenschaften schon seit Jahrzehnten differenzierte Diskussionen. In der Soziologie hat sich aus der Erkenntnis, wie unbefriedigend statistische Daten für das Verstehen des Handelns von Menschen sind, die fallrekonstruktive Forschung herausgebildet. Einer der bekanntesten Forscher in diesem Zusammenhang ist Ulrich Oevermann, hier ein Text von ihm.

Siehe auch unseren früheren Hinweis auf Walter Krämer, Autor von „So lügt man mit Statistik“ sowie „Die scheinbare Objektivität von Statistik“.

So viele Erwerbstätige wie nie zuvor…

…das verkündete neulich Michael Hüther, Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft, bei Maybrit Illner. Wo er recht hat, hat er recht. Ist das nicht ein Erfolg, der gefeiert werden müsste?

Sehen wir einmal davon ab, dass solche Meldungen, gäbe es ein bedingungsloses Grundeinkommen, gar nicht mehr vorkämen, weil sie unbedeutend wären – was besagt die Zahl denn unter heutigen Umständen?

Sie informiert uns nur darüber, wie viele Erwerbstätige es gibt. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob es sich um Vollerwerbs- oder Teilzeitarbeitsplätze handelt (das gerade letztere großen Zuwachs erfahren haben, zeigt hingegen die Statistik). Hebt man also diesen Umstand heraus und betrachtet ihn nicht im Verhältnis zu anderen Größen, mag er beeindrucken. Vor allem aber täuscht er uns über die wirklichen Verhältnisse hinweg. Für die Leistungserbringung in einer Volkswirtschaft ist die Zahl der Erwerbstätigen unerheblich, entscheidend ist das Arbeitsvolumen in Stunden im Verhältnis zu hergestellten Gütern und Diensten. Darauf hat meiner Erinnerung nach in der Sendung keiner der Diskutanten hingewiesen. Betrachtet man nämlich das Verhältnis von Arbeitsvolumen zu erzeugten Gütern, dann fällt etwas ganz anderes ins Auge. Das Arbeitsvolumen im langfristigen Trend ist stetig gesunken, währende das Bruttoinlandsprodukt gestiegen ist (Hinweis 1, Hinweis 2). Wohlstand wird durch Produktivität erreicht, nicht durch Heere von Erwerbstätigen. Weiß das Michael Hüther etwa nicht? Wohl kaum, dazu wäre ein erhebliches Maß an Ignoranz notwendig. Viel näher liegt es, in der Feier einer solche unbedeutenden Zahl wie der Erwerbstätigen ein anderes Motiv am Werk zu sehen. Wer der Überzeugung ist (mit Wissenschaft hat das dann nichts mehr zu tun), dass politisches Ziel die Integration über den Arbeitsmarkt sein müsse, für den ist die Erwerbstätigenzahl wichtig. Sie zeigt an, wie viele es dahin geschafft haben. So erklärt sich unter anderem die Fixierung Hüthers auf diese Zahl, ohne die anderen in Betracht zu ziehen. Diese Werthaltung bleibt auch nicht ohne Einfluss auf Studien. Wie die Welt im Institut der Deutschen Wirtschaft aussieht, habe ich selbst während einer Podiumsveranstaltung erlebt und in einem kleinen Bericht notiert.

Weshalb wäre nun, gäbe es ein bGE, diese ganze Diskussion von gestern? Die Antwort ist ganz einfach. Weil es dem Einzelnen eine dauerhafte Einkommenssicherheit gewährte, die es erlaubte, jedweder Tätigkeit nachzugehen. Falls es angestellt nicht möglich sein sollte, dann eben selbständig oder ohnehin wie in einem Ehrenamt. Um ein Einkommen zu erhalten, bedürfte es keiner Registrierung bei der Arbeitsagentur oder sonst einer Behörde mehr, denn mit dem Innehaben der Staatsbürgerschaft oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis erhielte man es von der Wiege bis zur Bahre. Einzige Voraussetzung wäre, dass wir weiterhin bereit sind, uns so zum Wohle des Gemeinwesens einzusetzen, wie wir es heute schon tun.

Wie albern müssen uns heutige Debatten um Erwerbslosigkeit, Erwerbstätige und Förderprogramme vorkommen, wenn wir sie von der Warte eines bGEs aus betrachten. Doch solange wir es nicht haben, werden uns diese Debatten verfolgen. Es ist längst Zeit, uns von diesem Hemmnis zu befreien.

Sascha Liebermann

Grundeinkommen auf dem Ver.di Bundeskongress 2011

Gleich mehrere Anträge, auch wenn sie abgelehnt wurden, haben sich auf dem 3. Ver.di Bundeskongress mit dem Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens befasst. Für diejenigen, die in den Gewerkschaften die Diskussion voranbringen wollen ist das ein gutes Zeichen. Zu den Anträgen geht es hier: Ver.di Bundeskongress 2011 – Sachgebiet B: Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik. Zum Protokoll der Diskussion um den Antrag, der für eine Ablehnung des Grundeinkommens plädiert geht es hier (Tagesprotokoll com 23.9., Protokollteil 23, ab S. 27).

Schon 2007 gab es Beschlüsse zum bGE, mit denen es abgelehnt wurde: Ver.di Info bGE

Grundeinkommen auch für Häftlinge?

Eine Leserin unseres Blogs hat diese Frage vor einiger Zeit an uns herangetragen, zu der ich gerne Stellung beziehe. Auf den ersten Blick, die Grundeinkommensdiskussion vor Augen, scheint die Antwort eindeutig. Wenn das bedingungslose Grundeinkommen allen Staatsbürgern und Personen mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung bzw. nach einer Mindestaufenthaltszeit gewährt werden soll, weshalb sollten Häftlinge – genauer: Strafgefangene – davon ausgenommen sein, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen?

Bei genauerer Betrachtung aber müssen wir uns vor Augen führen, was es bedeutet, wenn jemand eine Haftstrafe verbüßt (Strafgefangene oder auch Sicherungsverwahrte). Strafgefangener unter Bedingungen eines Rechtsstaats wird jemand, weil er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, das ist zuerst einmal trivial. Er hat mit seiner Tat die Rechtsordnung verletzt, die die Rechtsgemeinschaft sich gegeben hat. Nach geltendem Recht wird er verurteilt. Das richterliche Urteil vollzieht eine Wiederherstellung dieser Rechtsordnung, die durch die Tat verletzt wurde. Wichtig ist hierbei, welche Bedeutung dabei der Strafe zukommt. Schon der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel hat darauf hingewiesen (siehe G.W.F. Hegel, Grundlinien der Philosphie des Rechts § 99), dass die Bestrafung des Täters nicht bloß seine Unterwerfung unter das Recht vollzieht, sondern zugleich ihn als Täter, als mündige Person, anerkennt. Strafe und Anerkennung gehören also zusammen.

Was folgt hieraus nun für die zur Diskussion stehende Frage? Zumindest für den Fall, dass eine Haftstrafe durch Inhaftierung verbüßt wird, wäre die Bereitstellung des bGEs auszusetzen. Der Zweck des bGEs, die Entscheidungsautonomie zu stärken und Freiräume zu erhöhen, wäre durch die Inhaftierung als Folge der Staftat aufgehoben. Bei Strafen, die auf Bewährung ausgesetzt werden, sähe die Lage wohl anders aus, da der Täter in sein Lebensumfeld zurückkehren kann. Würde das bGE hier ausgesetzt, würde eine Erwerbsverpflichtung eingeführt. Der Verurteilte müsste sich dann in einem Wettbewerb behaupten, indem er nicht dieselbe Verhandlungsposition hätte wie andere, der Zweck des bGEs würde dadurch unterlaufen.

Nachtrag: In einer Zuschrift wurde darauf hingewiesen, dass das bGE sehr wohl ausgezahlt werden könnte und bei Straftgefangenen auf die entstehenden Kosten angerechnet werden sollte. In der Tat wäre das ebenso denkbar, hätte aber eine andere Bedeutung. Das bGE weiterzuzahlen und anzurechnen würde die Inhaftierung Kosten bilanzierend behandeln. Die Verletzung der Rechtsordnung ist aber eine Verletzung der Rechtsgemeinschaft als politischer Gemeinschaft, die eine Voraussetzung dafür ist, dass es überhaupt ein bGE geben kann. Das bGE für die Zeit der Inhaftierung auszusetzen, würde also auch zum Ausdruck bringen, dass eine Straftat eine Verletzung der Gemeinschaft darstellt.

Sascha Liebermann

„Kritik an der Zinskritik“ – der Verfasser antwortet Kritikern

Vor wenigen Wochen wiesen wir auf einen Beitrag auf den Nachdenkseiten hin, der sich mit der Zinskritik befasst (siehe „Kritik an der Zinskritik“). Nun hat der Verfasser, Jens Berger, auf die zahlreichen Zuschriften geantwortet, die er auf diesen Artikel erhalten hat. Wir weisen wiederum darauf hin, weil auch in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder auf die Zinskritik Bezug genommen wird. Hier geht es zu seinem Beitrag.

Systematische Missverständnisse und vorschnelle Urteile – zu einem Interview mit Klaus Wellershoff

Klaus Wellershoff, ehemaliger Chefökonom der UBS, hat sich schon mehrfach für ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen (siehe Neue Zürcher Zeitung), so auch in dem jüngsten Interview mit dem Tagesanzeiger. Manche Bemerkung wirft allerdings auch Fragen auf (siehe auch den Kommentar von Enno Schmidt).

Es geht um folgende Passage:

…TA: Trotzdem sind Sie für ein existenzsicherndes Grundeinkommen für alleKW: Was ist daran überraschend?
Liberale interessieren sich in der Regel wenig für soziale Sicherheit.

Das ist ein Vorurteil: Schon Milton Friedman war für ein garantiertes Grundeinkommen, er nannte es einfach anders: negative Einkommenssteuer. Diese hätte den Vorteil, dass wir all die anderen komplizierten Sozialversicherungen aufheben könnten, die niemand mehr versteht und daher gerade jene benachteiligen, denen unsere Solidarität gelten sollte…

Die Negative Einkommensteuer folgt einem anderen Prinzip als das bedingungslose Grundeinkommen. Während es die NES bei Erwerbstätigkeit als normativem Ideal belässt und eine Steuergutschrift nur dann gewährt, wenn nicht ausreichend Einkommen über Erwerbstätigkeit erzielt werden kann, dreht ein bGE die Systematik um. Es wird unabhängig davon gewährt, ob Erwerbstätigkeit überhaupt angestrebt wird, es handelt sich um ein nur an den Status des Bürgers oder des dauerhaften Aufenthaltes gebundenes Einkommen. Im Unterschied zur NES ist ein bGE also keine Ersatz- oder Kompensationsleistung. Milton Friedman war also gar kein Vertreter des bGE und außerdem wollte er die NES möglichst niedrig ansetzen.

Wie hoch müsste aus Ihrer Sicht das garantierte Grundeinkommen sein?
Es wäre sicher nicht so hoch, wie sich das die Initianten dieser Vorlage vorstellen. In einer direkten Demokratie wird es kaum eine Mehrheit für eine Steuererhöhung geben, also müsste dafür jener Betrag verwendet werden, der heute den Sozialversicherungen zukommt.In Zahlen?
Vielleicht 1500 Franken im Monat, sicher nicht 2500.

Wie hoch es sein wird, kann im Vorhinein kaum festgestellt werden, da diese Frage in der öffentlichen Auseinandersetzung geklärt werden muss. Auch wenn heute manche sagen würden, dass es nur mager ausfallen dürfe wegen der Finanzierung oder der Erwerbs-„Anreize“, kann dann schnell zu einer anderen Einschätzung gelangen, wenn es einmal ernst wird mit der Frage der Einführung. Manch einer, der heute skeptisch oder zögerlich ist, wird dann vielleicht Möglichkeiten des bGEs sehen, die er heute nicht sieht. Wellershoff übersieht hier z.B., dass ein bGE von der Wiege bis zur Bahre das Lohngefüge sicher verändern wird, dass Löhne sich anders zusammensetzen würden als heute, weil es ein bGE gibt. Insofern ist seine Voraussage nicht mehr als eine Meinung, eine vorschnelle gar. Sicher, wenn die Bürger tatsächlich ein solch niedriges bGE wollten, dann wird es auch so niedrig kommen – allerdings: darüber wissen wir nichts, die Frage ist offen.

Sascha Liebermann

Ein bedingungsloses Grundeinkommen „ist gesellschaftspolitisch verheerend“, sagt der DGB-Vorsitzende

„…Mir ist auch nicht mehr klar, welchen Wert die Arbeit für die Linke noch hat. Relevante Teile der Partei fordern ein bedingungsloses Grundeinkommen. Diese Programmatik ist gesellschaftspolitisch verheerend…“, so DGB-Vorsitzender Michael Sommer in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt. So weit also nichts Neues von der Gewerkschaftsspitze, die aber offenbar nichts von den Diskussionen über ein bedingungsloses Grundeinkommen in den eigenen Reihen wissen will.