„Altersarmut Scham, Existenzangst, Ausgrenzung“…

…eine Podiumsdiskussion veranstaltet von der Thomas Morus Akademie Bensberg in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Wuppertal/Solingen, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), dem Katholischen Bildungswerk Wuppertal/Solingen/Remscheid und dem Katholikenrat Solingen

Donnerstag, 6. Juni 2024

Im Fokus: Altersarmut – Scham, Existenzangst, Ausgrenzung

19.15 – 21.00 Uhr
Podiumsdiskussion mitProf. Dr. Sascha Liebermann, Professor für Soziologie an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft, Alfter (Impuls)
Heike Herrig, Vorsitzende des Seniorenbeirats Solingen
Barbara Kahler, Vorstand Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO)
Jan Welzel, Beigeordneter für Bürgerservice, Recht, Ordnung und Soziales der Stadt Solingen

Hier geht es zum Programm

„Was machen die eigentlich“…

…so lautet der Titel des Beitrags von Anna Mayr und Mark Schieritz (Bezahlschranke) auf Zeit Online zur Diskussion um das Bürgergeld, die Gründe für den Leistungsbezug und Problemlagen der Bezieher, die in der öffentlichen Debatte häufig übergangen werden.

Die (nicht neue) Aufschlüsselung der Zahlen zum Bürgergeldbezug, die die Autoren vornehmen, zerschlägt schon einmal viele Vorurteile, die kursieren, das ist hilfreich – auch wenn sie fortbestehen mögen, die Vorurteile. Auf das vermeintliche Missverhältnis offener Erwerbsarbeitsplätze und erwerbsfähiger Leistungsbezieher wird eingegangen, so dass deutlich wird, weshalb beide Seiten nicht einfach miteinander verglichen werden sollten.

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„Das effektivste Mittel gegen Kinderarmut ist“,…

…wenn möglichst wenig Zeit für die Kinder bleibt, weil die Eltern sie vor Armut schützen sollen – so könnte man sarkastisch auf eine solche Meldung antworten.

Wer es ernst meint mit seiner Sorge um die Kinder, muss eine Lösung suchen, die dazu beiträgt, dass die Eltern mehr Zeit für sie haben können.

Siehe unsere früheren Kommentare hierhier und hier.

Sascha Liebermann

Wissenschaft, Wissenschaftsbetrieb und Alternativen

Siehe dazu unseren früheren Beiträge zu Wissenschaft und BGE hier, hier und hier.

Zur Lage der Wissenschaft und der Diskussion um Reformen:

„Zum Selbstverständnis der Soziologie als Wissenschaft“

„Technokratisierung durch Selbstentmachtung: Anmerkungen zum Versagen der wissenschaftlichen Profession und eine alternative Antwort auf die Probleme der Hochschule heute

„Unterstützung durch Überanpassung. Wer trägt die Verantwortung für fehlgeschlagene Hochschulreformen?“

„Autonomie und Verantwortung im Studium. Zur Diskussion über Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen und ihre Aufhebung“

Sascha Liebermann

Vorurteilspflege…

…betreibt der Beitrag von Markus Herbrand, FDP, in der Wirtschaftswoche. Das beginnt so:

„Die richtigen Ziele Armutsprävention und verbesserte Teilhabe von Kindern dürfen nicht dazu führen, dass wir uns gutgläubig ausnutzen lassen. Auch die Grünen müssen erkennen, dass noch mehr Geld für die Eltern allein in den wenigsten Fällen automatisch zu mehr Erfolg führt. Stattdessen benötigen wir mehr Personal in Schulen und Jugendämtern, mehr digitale Lernangebote und eine Neubelebung des Aufstiegsversprechens.“

„Automatisch“ verändert sich ohnehin nichts – auch nicht mit Geld. Es sind immerhin Menschen, die Entscheidungen treffen, also handeln müssen, damit sich etwas verändert. Bei Herbrand erscheinen sie als Automaten, in die Geld gesteckt wird und die mechanisch ihre Ausnutzung der Gemeinschaft beginnen. Die wichtige Frage ist doch lediglich, welchen Überzeugungen folgen sie dabei, in diesem Fall die Eltern? Herbrand sieht das so:

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Woher rührt die „Stigmatisierung“?…

BGE Eisenach macht auf einen wichtigen Punkt aufmerksam, der struktureller Art ist. Die Geltung der Erwerbsnorm und die Abweichung von ihr haben alleine schon Folgen für den Einzelnen, ganz gleich, ob ihm jemand das ansieht oder ihn darauf anspricht. Die Verinnerlichung der Norm führt dazu, die Abweichung selbst schon als solche wahrzunehmen. Verstärkt wird diese Abweichung dann durch die Erfahrung mit der Institutionalisierung dieser Norm in Gestalt der Sozialadministration und der Erfüllung von Bezugsbedingungen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Erklären muss sich zuallererst derjenige, der Anträge stellt. An der Erwerbsnorm (im Sinne eines „Du sollst erwerbstätig sein“) und ihrer Befolgung werden andere Lebenslagen gemessen. Armut, die aufgrund niedriger Entlohnung entsteht, wird dann anders bewertet als Armut, die vermeintlich damit zu tun hat, nicht erwerbstätig zu sein. Insofern stellt sich zurecht die Frage, ob denn diese Armut unter Bedingungen eines BGE noch entstehen könnte oder gar aufgehoben sei, weil 1) die Inanspruchnahme des Existenzminimums nicht mehr beantragt werden müsste und 2) die Bereitstellung ohne Beantragung genau zum Ausdruck brächte, dass der Einzelne um seiner selbst willen und um der Gemeinschaft willen keine Bringschuld hätte. Welche weiteren Folgen dadurch gemindert oder aufgehoben würden, die heute in Verbindung mit der geltenden Erwerbsnorm stehen, kann man nur erahnen (siehe hier).

Sascha Liebermann