„Lebensleistung verdient Anerkennung“ – nein, Leben verdient Anerkennung

Es ist ein Hohn, was mit der beschlossenen Grundrente für eine Botschaft ausgesandt wird:

„Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter auch etwas davon haben. Mit der Grundrente sorgt die Bundesregierung dafür, dass sich die Menschen darauf verlassen können. Das Kabinett hat nun das Grundrentengesetz beschlossen.“ (Bundesregierung)

Wer weniger eingezahlt hat, soll davon weniger bis nichts haben – als reduziere sich die Lebens-„Leistung“ auf Erwerbsbeiträge, als sei Leistung überhaupt entscheidend dafür, Leben um seiner selbst willen anzuerkennen. Das geht natürlich nicht abstrakt, es muss immer konkret geschehen, dann ist es der Lebenszusammenhang eines politischen Gemeinwesens, der diese Anerkennung vollziehen kann im Rahmen seiner Verfasstheit, d. h. die Dazugehörigen, das sind die Staatsbürger müssen sich selbst gegenüber diese Anerkennung vollziehen. Von dort ableiten lässt sich dann auch die Anerkennung derer, die nicht Staatsbürger sind, aber ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Eine einfache Antwort auf eine grundsätzliche Frage – genau das ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Wirklich eine Antwort und keine Verhöhnung.

Sascha Liebermann

Kindesunterhalt und Bedingungsloses Grundeinkommen – Anmerkung zum Unterhaltsvorschuss

Wie kürzlich gemeldet, plant die Bundesregierung ein Gesetz zum Unterhaltsvorschuss. In der Stellungnahme heißt es:

„Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt, drohen häufig finanzielle Probleme. Gerade wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, müsse der Staat besser unterstützen, so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Daher sollen Kinder nun bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Die Begrenzung der Bezugsdauer wird aufgehoben. Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.“

Weiter heißt es dort:

„Die Höhe des Unterhaltszuschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages. Vom Mindestunterhalt wird das zu zahlende Kindergeld in voller Höhe abgezogen.
Aufgrund der Erhöhung des Mindestunterhalts steigt der Unterhaltsvorschuss zum 1. Januar 2017 für Kinder bis zu 5 Jahren auf 152 Euro monatlich, für ältere Kinder auf 203 Euro pro Monat. Die Leistung kann bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden.“

Dieses Vorhaben mag eine Besserung im Verhältnis zur gegenwärtigen Lage alleinerziehender Eltern sein. Doch hilft es ihnen auch, mehr Zeit für ihre Kinder aufwenden und weniger erwerbstätig sein zu können? Ähnlich wie eine Kindergrundsicherung handelt es sich wohl eher um einen Tropfen auf den heißen Stein angesichts der erwerbszentrierten Sozialpolitik. Daran würde auch eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen nichts ändern. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen hingegen für Erwachsene wie Kinder gleichermaßen, das wäre wirklich ein Schritt.

Siehe auch meinen früheren Kommentar zum Kindesunterhalt.

Sascha Liebermann