So ist es,…

…dass dies überhaupt herausgestellt werden muss, zeigt, wie missverständlich mit Studienergebnissen aus Simulationen umgegangen wird. Nicht selten werden Schätzungsbefunde auf der Basis von Modellrechnungen als Tatsachenbehauptungen ausgegeben, obwohl doch klar sein müsste, dass diese Schätzungen keine Tatsachenaussagen sein können. Im vergangenen September schon hatte sich Patrick Bernau in der FAZ auf dieselbe Studie bezogen, siehe meinen Kommentar zu Bernaus Ausführungen hier, zum Beitrag von Christoph Sackmann im focus hier. Letzterer gibt immerhin zu bedenken, dass es sich nur um Modellrechnungen handelt. Alexander Spermann hatte sich zu bislang vorgelegten Modellrechnungen ebenfalls schon kritisch geäußert.

Sascha Liebermann

„Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen haben wir weniger Geld als zuvor“…

…so ist der Beitrag Christoph Sackmanns auf der Website des focus übertitelt, womit er eine Studie aufgreift, die jüngst auch in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung Gegenstand eines Beitrags war, siehe unseren Beitrag dazu hier.

Wenige Passagen seien kommentiert, denn im Unterschied zu Patrick Bernau in der FAZaS benennt Sackmann immerhin die Grenzen solcher Studien, wenn auch der Titel etwas anderes suggeriert. Zu Beginn des Beitrags allerdings erstaunt diese Bemerkung:

„Das Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens klingt verlockend. Der Staat zahlt jedem Bürger pro Monat einen gewissen Betrag. Es gibt keine Prüfung, ob jemand das Geld überhaupt benötigt, aber auch keine weiteren Sozialleistungen. Das Grundeinkommen soll ausreichen, damit jeder seine Existenz sichern kann und sich keine Sorgen um Wohnung und Lebensmittel machen muss. Gearbeitet werden darf trotzdem, doch der Arbeitslohn wäre dann nur noch ein Bonus.“

Als sei es selbstverständlich, stellt der Autor hier in den Raum, dass ein BGE den Sozialstaat vollständig ersetze, ohne Verweis, obwohl in der Diskussion dieser radikale Umbau nur ein Vorschlag unter anderen ist, vor allem dazu ein randständiger, den z. B. Thomas Straubhaar vertritt. Wobei man sagen muss, dass Straubhaar durchaus eingeräumt hat, dass die Ausgestaltung eine Frage der politischen Entscheidungsfindung ist und es sehr wohl weitere Leistungen geben könne. Hier wäre etwas Recherche angebracht gewesen. Allerdings kommt es öfter vor, dass der Vorschlag eines BGE mit den Ausführungen Straubhaars verbunden wird, so auch bei Georg Cremer, dem langjährigen Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes. Er begründet das allerdings damit, dass die anderen Versionen ja ohnehin nicht finanzierbar bzw. umsetzbar seien. Cremer sorgt sich dabei darum, dass die Einführung zu einer Verschlechterung der Lage führen würde.

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