Kindergrundsicherung: ja – Grundeinkommen: nein? Eltern, wozu?

Folgt man Twitternachrichten, dann scheint es eine große Unterstützung für eine Kindergrundsicherung zu geben. Die Forderung steht schon länger im Raum, erlebte in den vergangenen Jahren immer wieder Aufwind (siehe unsere Kommentare dazu hier). Irritierend ist dabei, für wie selbstverständlich es gehalten wird, dass Kinder gut abgesichert sein müssen, Eltern hingegen jedoch nicht. Es kann also eine Kindergrundsicherung gefordert werden, ohne dass zugleich die Eltern als Eltern eine solche Absicherung erhalten. Kindergrundsicherung also ohne Eltern könnte man sagen. Doch Familien sind ein unteilbares Sozialgebilde, Eltern und Kinder gehören zusammen, Familien erbringen die entscheidenden sozialisatorischen Leistungen, damit aus Kindern einmal verantwortungsbewusste Bürger werden. Dazu braucht es aber auch die Möglichkeit viel Zeit miteinander verbringen zu können.

Dennoch gehen die Einschätzungen weit auseinander, die einen müssen unbedingt abgesichert werden, die anderen müssen erwerbsbereit sein – eine Folge des Erwerbsgebot. Erwerbstätige werden – durch das Elterngeld – sofern sie Eltern werden, genau deswegen bessergestellt als nicht-Erwerbstätige. Diese Widersprüche scheinen wenig zu stören, was womöglich daher rührt, Familie als Ansammlung von Einzelpersonen zu betrachten, deren Leistungen ja genauso gut durch Dienstleister erbracht werden können – siehe Kita und Kindergarten. Eine Kindergrundsicherung zu fordern, ohne zugleich eine Forderung nach einer Absicherung der Eltern bzw. ganz allgemein nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen zu erheben, ist ein zweischneidiges Schwert.

Sascha Liebermann

„Abschaffung des Ehegattensplitting könnte […] Menschen in Arbeit bringen“ – eindimensionale Debatte, weil eindimensionale Ziele

Über etwaige Folgen des in Deutschland existierenden Ehegattensplittings kann unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert werden, die sich in der Debatte durchaus wiederfinden, z. B. der Verhältnismäßigkeit, der Bevorteilung von Besserverdienern, der Benachteiligung Geringverdienern, die Überbewertung der Ehe usw. Es gibt jedoch Aspekte, die kaum zur Sprache kommen bzw. die die Diskussion dominieren, so z. B. hier „Abschaffung des Ehegattensplittings könnte 500000 Menschen in Arbeit bringen“, also der Zugewinn an Arbeitsplätzen durch Umgestaltung in Individualbesteuerung. Kaum zur Sprache kommt, welche Folgen die weitere Steigerung der Erwerbsquote für das Leben jenseits davon hat. Mehr Erwerbsteilnahme bedeutet weniger Zeit für Familie, Angehörige, Freunde, Ehrenamt. Deutlich wird das in diesem Beitrag:
„Wie hat sich diese Reform [des Ehegattensplittings, SL] vor 50 Jahren in Schweden ausgewirkt? Schweden ist mittlerweile eines der Länder mit der höchsten Erwerbsbeteiligung von Frauen: Fast 85 Prozent aller 25- bis 54-jährigen Frauen gehen einer Beschäftigung nach, und es gibt keine großen Unterschiede mehr im Erwerbsverhalten von Männern und Frauen oder von verheirateten und unverheirateten Frauen. Das war nicht immer so. In den 1960er-Jahren, also vor der Reform, lag die Erwerbstätigenquote verheirateter Frauen auch in Schweden nur bei rund 50 Prozent.“(Nicola Fuchs-Schündeln, Michèle Tertilt, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Anfang Juni)

Die Besteuerung wird hier in Zusammenhang mit dem Erwerbsverhalten gebracht, auch wenn die Autorinnen vorsichtig sind, Veränderungen aus der Steuerreform in Schweden direkt abzuleiten. Denn gesamtgesellschaftliche Veränderungen in der Deutung von Geschlechterpositionen, also Veränderungen in normativer Hinsicht, spielen dafür, dass solche Reformen möglich sind, eine nicht unerhebliche Rolle. Ganz frei von der Tendenz, direkte Folgen aus der Steuerreform zu ziehen, sind die Autorinnen dennoch nicht, obwohl ihnen sicher bekannt ist, dass Korrelation nicht dasselbe wie Kausalitäten sind. Gleichwohl ist das Ziel deutlich: es geht um die Erhöhung der Erwerbsquote. Sie erwähnen nur indirekt im weiteren Text, dass es hierzu eines weiteren Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen bedarf, was genau aber heißt, weniger gemeinsame Zeit zu haben, weniger Erfahrungen miteinander zu machen. An der Quote der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen lässt sich diese Entwicklung gut ablesen, ebenso an der Absenkung des Zugangsalters und der Ausdehnung der Betreuungszeiten. Der Ausbau von Ganztagsschulen sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich bezeugt das ebenfalls. Das Ehegattensplitting ist eine Form, in der die Entscheidung, weniger bzw. gar nicht erwerbstätig zu sein steuerlich unterstützt wird, sofern man es sich leisten kann. Für Geringverdiener gilt das z. B. kaum (Wirkungen des Ehegattensplittings auf Geringverdiener hat einst Axel Troost ermittelt). In der Debatte, das ist auffällig, gilt ein Ziel als gesetzt: die Erhöhung der Erwerbsteilnahme. Andere werden kaum diskutiert, z. B. mehr Freiraum für Nicht-Erwerbstätigkeit zu schaffen.

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„Zahl der Mehrfachbeschäftigten steigt deutlich“…

…die Folge dieser Mehrfachbeschäftigten bzw. der steigenden Zahl an Erwerbspersonen auch in Haushalten mit Kindern ist, dass Eltern weniger Zeit für Familie haben. Auch wenn das heute als hehres, emanzipatorisch verklärtes Ziel gilt und die Degradierung familialer Sorgebeziehungen voranschreitet, muss man sich die Folgen vor Augen führen. Erheblich eingeschränkt werden dadurch elementare Solidarerfahrungen, für die Eltern-Kind-Beziehungen der entscheidende Ausgangspunkt sind, auf denen andere aufbauen. Kinder machen damit schon früh die Erfahrung, dass Erwerbstätigkeit wichtiger ist, als für sie da zu sein.

Sascha Liebermann

„World’s Toughest Job“ – nicht neu, macht aber das Besondere des Elternseins deutlich, wenn es hier auch um Mütter geht…

…und weshalb es ebenso besonderer Antworten bedarf, um dieser Eigenheit gerecht zu werden. Familie als Solidarverband lässt sich nicht erfahren, wenn man keine ungeplante Zeit füreinander hat oder das Zusammenleben in die Randzeiten des Erwerbsarbeitstages verbannt. Lösungen dafür zu finden, die nicht dazu führen, dem Einzelnen zu sagen, was er zu tun hat bzw. ein bestimmtes Handeln als erwünscht zu bewerten (Norm) kann es nur geben, wenn der Vorrang von Erwerbstätigkeit aufgegeben wird. Ohne Bedinungsloses Grundeinkommen geht das nicht.

Sascha Liebermann

Neunter Familienbericht, die zweite – Vorrang von Erwerbstätigkeit ohne Ende

Nachdem wir im März schon auf die Kurzfassung des Neunten Familienberichts hingewiesen hatten, hier noch eine Passage aus der Langfassung, die kürzlich erschienen ist.

„Wie in diesem Bericht dargelegt, wird die wirtschaftliche Stabilität von Familien in erster Linie durch ein auskömmliches Erwerbseinkommen der Eltern gewährleistet. Dafür sind Erwerbsmodelle, die die Einbindung beider Partner in den Arbeitsmarkt fördern, zielführender als Modelle, die Anreize setzen, dass ein Partner langfristig nicht oder nur marginal erwerbstätig ist. Als staatliche Absicherung der kindlichen Teilhabe sollen bestehende Leistungen zu einer bedarfsgerechten Kinderabsicherung gebündelt und mit weiteren Investitionen in die Infrastruktur flankiert werden. Des Weiteren ist es für das Wohlergehen von Familien und Kindern wichtig, familiengerechten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“ (Neunter Familienbericht der Bundesregierung, S. 522).

Es erscheint hier schon wie eine Bedrohung, dass sich Eltern – hier nur einer, denkbar wären ja auch beide – dafür entscheiden könnten, länger zuhause zu bleiben, weil sie es für angemessen halten. „Zielführend“ heißt in diesem Zusammenhang eben nicht, wie der Achte Familienbericht noch entgegen seiner Empfehlungen titelte „Mehr Zeit für Familie“, sondern weniger Zeit für Familie. „Kindliche Teilhabe“ wird hier ganz isoliert, geradezu individualistisch betrachtet, als hänge sie nicht mit dem Wohlergehen der Familie zusammen, was vor allem Zeit füreinander bedeutet. Das scheint aber eine aus der Warte des Familienberichts vollkommen antiquierte Einschätzung zu sein (siehe auch hier und hier).

Sascha Liebermann

Das kann passieren, wenn Erwerbstätigkeit vor allem anderen rangiert: Jobcenter vs. Elternrecht

Siehe hierzu auch frühere Beiträge von unserer Seite hier.

„Ein Kind leidet, wenn seine Eltern leiden“ – angesichts der Szenarien über vermeintliche Folgen von Schulschließungen…

…eine bodenständige Einschätzung von Carlotta Welding im Interview auf Zeit Online. Gleich zu Beginn wird sie nach den Ergebnissen einer Studie des Deutschen Jugendinstituts (siehe unten) gefragt, woraufhin sie das tut, was man von Wissenschaftlern erwarten kann: die Studie müsse sie sich erst einmal anschauen. Im weiteren Verlauf macht Welding deutlich, wie sehr das Wohlbefinden der Kinder von den Eltern und dem Umgang miteinander abhängt. Diese im Grunde banale Betrachtung wird bei all den katastrophischen Meldungen in der Pandemie aber häufig schlicht nicht beachtet (siehe dazu auch hier). Damit sollen keineswegs die Anstrengungen und Belastungen durch die gegenwärtige Lage schöngeredet werden, genau so wenig sollen die unterschiedlichen Möglichkeiten von Familien unterschlagen werden. Weder das eine noch das andere jedoch determiniert, wie mit der Lage umgegangen wird.

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D’accord, aber wie, ohne es bei warmen Worten zu belassen oder sie zu etwas zu drängen? – Mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen…

…denn alle anderen Möglichkeiten, sie zu fördern, laufen wieder darauf hinaus, Eltern zu lenken. Wer das nicht will, muss ihnen eine Möglichkeit verschaffen, die keine Bedingungen setzt, außer der Zugehörigkeit zum Gemeinwesen bzw. den Lebensmittelpunkt hier zu haben. Insofern müssen es alle erhalten, die dazugehören, sonst wird es wieder nur eine Leistung für bestimmte Gruppen werden.

Sascha Liebermann

„Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“ oder: je weniger Zeit für Familie, desto besser

Auch für den DGB ist das ein wichtiges Thema, so Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende in einer Stellungnahme:

„Gute Bildung und Betreuung sind Lebensadern für Familien und für unsere Gesellschaft – das hat die Corona-Krise einmal mehr bestätigt. Deshalb ist es wichtig, dass ein weiterer gesellschaftlicher Meilenstein, den sich diese Koalition gesetzt hatte, jetzt auch genommen wird. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung muss kommen. Die Ministerpräsidenten müssen jetzt ihrer Verantwortung gerecht werden und dafür eine Bund-Länder-Vereinbarung auf den Weg bringen.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist das wichtigste bildungs-, familien- und sozialpolitische Vorhaben in dieser Legislatur. Damit es erfolgreich sein kann und sozial bedingte Bildungsbarrieren besser abgebaut werden, muss die Qualität stimmen. Dafür braucht es mehr Erzieher/-innen, Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen im Ganztag.

Guter Ganztag bietet Zeit für individuelle Förderung, Kompetenzentwicklung und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Genau das erwarten auch die Eltern.“

„Sozial bedingte Bildungsbarrieren“ – damit ist jeder Eingriff begründbar und die Eltern werden als Hindernis dafür betrachtet , Barrieren aus dem Weg zu räumen.

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„…dringend neue Konzepte“ nötig – „Carearbeit“ lässt sich im Ansehen nur verbessern, wenn sie ernst genommen wird, dazu ist ein BGE nötig

Siehe unsere Beiträge dazu hier und hier.

Sascha Liebermann