Weshalb soll es gerecht sein, dass nur „hart arbeitende Menschen“ eine Grundrente erhalten?

Diese Frage stellt Anja Krüger in der taz:

„’Jemand, der jahrzehntelang hart gearbeitet hat, hat das Recht, deutlich mehr zu bekommen als jemand, der nicht gearbeitet hat‘, lautet das Credo. Das gilt als gerecht. Aber wieso eigentlich?“

Diese Frage ist berechtigt, denn was ist der Maßstab dafür, dass die Existenz vorbehaltlos gesichert, also unverfügbar sein soll? Es ist das Individuum selbst als unhintergehbarer Bezugspunkt der politischen Ordnung, man schaue nur in Art. 20 (2) GG. Dahinter hinkt unser Sozialstaat bislang hinterher. Dann schreibt sie:

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„Ist die Grundrente gerecht?“…

…ein Kommentar von Frank Lübberding in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zur jüngsten Sendung von Maybrit Illner, die sich diesem Thema widmete.

Siehe auch „Die Heil’sche Unschärferelation“.

Die Diskussion über eine Grundrente, eine Garantiesicherung oder auch ein Bedingungsloses Grundeinkommen stellt die Frage, nach welchen Prinzipien der Sozialstaat ein Mindesteinkommen sichern soll. Diese Frage ist nicht zu beantworten, ohne einen Blick auf das Fundament des Sozialstaats, die republikanische Demokratie, zu werfen. Wenn in ihrem Zentrum der mündige Bürger steht, wenn ihm Autonomie und Selbstbestimmung abverlangt werden, auch um einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten, weshalb steht derselbe Bürger nicht im Zentrum des Sozialstaats?

Sascha Liebermann

„Grundrente“ und Rentenbezüge im Vergleich…

…darum ging es unter anderem in der letzten Sendung von hart aber fair. Hans Hütt kommentiert die Sendung für die Frankfurter Allgemeine Zeitung und verweist darauf, dass 55% der Rentenbezüge unter 900 Euro liegen. Siehe auch die Informationen der Deutschen Rentenversichung, S. 34-37.

Erziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten – ja, aber nicht ohne Beitragszeiten aus Erwerbstätigkeit!

Nachdem Bundesarbeitsminister Heil seinen Vorschlag einer „Grundrente“ – besser: Rente nach Mindestentgeltpunkten, weil sie erwerbsabhängig ist – unterbreitet hat, stellt sich die Frage, wie sie sich zum bestehenden Gefüge sozialer Sicherung verhält. Hier ein Beitrag dazu. In diesem Zusammenhang tauchte auch die Frage auf, ob denn „Kindererziehungszeiten“ berücksichtigt werden, um die Mindestbeitragsjahre zu erreichen, die für den Bezug der Grundrente Voraussetzung sein sollen. Abgesehen von Kindererziehungszeiten gibt es noch „Kinderberücksichtigungszeiten“, letztere allerdings verlangen eine Mindestversicherungszeit, um Berücksichtigung zu finden, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert.

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„Die Grundrente als Einstieg in ein Grundeinkommen?“ – nicht notwendig…

…so würde ich ein Gespräch im RBB-inforadio zu dieser Frage beurteilen. Wie komme ich darauf? Die Rente ist eine Einkommensicherungsleistung, die für die Zeit nach dem Erwerbsleben konstruiert ist. Wie den Ausführungen des Interviewers – und den Medienmeldungen gleichermaßen – zu entnehmen ist, müssen für den Bezug der Grundrente Mindestleistungen erbracht werden, und zwar 35 Beitragsjahre. Das eine – die Grundrente – hat also mit dem anderen – dem Bedingungslosen Grundeinkommen – wenig bis gar nichts zu tun. Abgesehen davon ist die Abgrenzung der Beitragszeit willkürlich und schafft neue Schieflagen. Bernhard Neumärker, der hier befragt wurde, weist zurecht daraufhin, dass die Aufhebung der Bedürftigkeitsprüfung keineswegs gegen das „Leistungsprinzip“ sei, wenn Leistung breiter als bisher verstanden werde.

Sascha Liebermann

„Sie kochen Kohlrabiblätter aus und heizen nur ein Zimmer“…

…ein Beitrag von Irene Götz auf Zeit Online. Es geht um Altersarmut, die Frauen viel stärker betrifft als Männer, da sie weniger erwerbstätig waren und wenn meist nur in Teilzeit. Frau Götz nimmt dabei die Pläne zur Grundrente unter die Lupe (siehe auch hier), die von der Großen Koalition unterbreitet werden. Zwar sieht sie dabei die Problematik, dass die Grundrente nur nach Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden soll, erwähnt aber nicht, dass dies in einem Sozialstaatsgefüge, das auf dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit als Prinzip beruht, keinen anderen Weg geben kann. Es sei denn, es gäbe den Willen, neue Wege zu beschreiten. Dass eine Grundrente ein, wenn auch kleiner, Schritt in Richtung eines Bedingungslosen Grundeinkommens sein könnte, erwähnt sie nicht, da sie den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht in Frage stellt. Damit bleibt sie in den Strängen des Bestehenden hängen, ganz wie die Befürworter eine repressionsfreien Grundsicherung.

Sascha Liebermann