Sich beteiligen oder beteiligt werden? – Anmerkungen zu einem jüngeren Interview mit Friedhelm Hengsbach

Friedhelm Hengsbach hat in einem Interview auf heute.de die These vertreten, die „Mehrheit der Menschen in Deutschland“ lebe unter ihren Verhältnissen. Vom Bedingungslosen Grundeinkommen hält er nichts, warum eigentlich? Seine Antwort ist verwunderlich und bezeichnend:

„…heute.de: Wäre das bedingungslose Grundeinkommen ein Weg zu mehr Gerechtigkeit?
Hengsbach: Ich bin kein Anhänger davon. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland lebt unter ihren Verhältnissen. Es geht dabei nicht nur um materielle Güter, sondern um vitale Bedürfnisse, die nicht befriedigt sind: Gelingende Partnerschaften, den Kinderwunsch sich frühzeitig zu erfüllen und nicht erst, wenn die Karriere so weit fortgeschritten ist, dass er sich erübrigt. In einer natürlichen Umwelt zu leben, die nicht krank macht. Vor allem: Autonomie über die eigene Zeit wieder zu gewinnen für sich, für Kinder, füreinander…“

Kein Argument gegen das BGE zu erkennen. Hengsbach reduziert die Befürwortung auf Anhängerschaft, als handele es sich um ein sektenähnliches Phänomen. Dann zählt er unbefriedigte Bedürfnisse der Menschen auf, die alle Grund genug wären, ein BGE zu befürworten, das mehr Selbstbestimmung ermöglichte, ohne in eine Richtung zu leiten. Doch, weit gefehlt. Hengsbach – so kann seine Äußerung gelesen werden – reduziert das BGE auf Geld, auf ein materielles Gut. Das ist es zwar auch, das Geld ist aber kein Selbstzweck, sondern ermöglicht Tausch, es ist eine Ermöglichungsmittel. Nicht das Geld ist der Zweck, es sind die Freiräume, die der Einzelne dadurch gewinnen könnte, weil sein Auskommen nicht mehr von einer bestimmten Tätigkeitsform abhinge. Das BGE würde den Einzelnen stärken, ohne individualistisch zu sein, es wäre gemeinschaftsfördernd, ohne kollektivistisch zu sein. Es verbindet zwei Momente, die dadurch wiederum klar werden: Freiheit des Einzelnen bedeutet zugleich Anerkennung seiner Abhängigkeit von anderen. Ein starkes Individuum kann es ohne Gemeinwesen nicht geben. Hengsbach sieht diese Zusammenhänge eines BGE offenbar nicht.

Im Schlusssatz der zitierten Passage, wird deutlich, weshalb er sie nicht sehen kann oder will:

„…Dies kann nur gelingen, wenn möglichst viele an zusätzlicher, gesellschaftlich organisierter Arbeit beteiligt werden…“

Nicht das Schaffen von Freiräumen steht im Zentrum, sondern die Hinführung zu einem bestimmten Zweck: gesellschaftlich organisierter Arbeit. „Beteiligt werden“ ist etwas anderes als die Möglichkeiten zu geben, sich zu beteiligen. Hengsbach hebt die passivische Form hervor, was letztlich heißt, die Gesellschaft soll die Menschen beteiligen. Und wenn sie diese Arbeit nicht wollen, was dann? Was sieht er da vor? Werden sie sanktioniert? Es reicht ihm offenbar nicht, Möglichkeiten zu schaffen, wodurch er – sicher wider Willen und entgegen seiner Absicht – in die Nähe der Sozialpolitik gerät, die wir heute haben. Vermutlich ungewollt sind auch andere Kritiker der heutigen Sanktionssozialpolitik schon in diese Richtung gegangen, siehe hier und hier.

Vor einigen Jahren stand Friedhelm Hengsbach dem BGE noch wohlwollend gegenüber und befürwortete es, allerdings mit einer besonderen Begründung:

„…Wenn, wie in Deutschland gegenwärtig Arbeitslose diskriminiert und in pathologische Arbeitsverhältnisse wie Mini-Jobs oder Ein-Euro-Jobs gedrängt werden, ist das bedingungslose Grundeinkommen die Sicherung des Grundrechtes jedes Bürgers, eine Arbeit auch ablehnen zu können. 80 Prozent der Arbeitsplätze sind schlechte Arbeit…“

Es geht ihm also nicht um die Aufhebung der Erwerbsverpflichtung bzw. um die Aufhebung einer allgemeinen Arbeitsverpflichtung, es geht ihm lediglich um ein Abwehrrecht gegen eine bestimmte Form oder Ausformung dieser Verpflichtung. Damit wäre zumindest die obige Deutung erhärtet, dass gesellschaftlich organisierte Arbeit für ihn von zentraler Bedeutung ist. Verwirrend wiederum ist eine andere Passage aus einem weiteren Interview:

„…Hengsbach: Wenn das Grundeinkommen die unwürdigen Hartz-IV-Regelungen abschafft oder ersetzt, bin ich dafür. Aber ich sehe nicht ein, dass Höherverdienende und Vermögende auch noch ein bedingungsloses Grundeinkommen beanspruchen können…“

Es entsteht der Eindruck, dass sich Hengsbach mit dem BGE überhaupt nicht ernsthaft befasst hat, denn es zielt durch eine entsprechende Ausgestaltung ja gerade darauf, allgemeine Bedürftigkeitsprüfungen abzuschaffen.

Sascha Liebermann

„Hungern ist die halbe Miete“

Kürzlich hat Ralph Boes öffentlich gemacht hat, dass ihm für November erhebliche Sanktionen durch das Jobcenter angekündigt wurden. Er steht in Deutschland keineswegs allein, das System von „Fördern und Fordern“, wie es euphemistisch heißt, ist unerbittlich, wie auch ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung zeigt. Warum wehren wir uns nicht? Liegt das womöglich daran, dass insgeheim es doch eine große Mehrheit dafür gibt, die solche Sanktionen gut heißt? Oder denken viele, es könnte sie nicht treffen, gehe sie gar nichts an? Weit gefehlt, es trifft uns alle heute schon und zeitigt darüber hinaus Folgen durch die Angst, es könnte einen auch ereilen.

Zurück zu den Wurzeln? Thomas Straubhaar über zehn Jahre „Hartz“

Ist Thomas Straubhaar zu seinen Wurzeln zurückgekehrt? In einem Beitrag für den Stern mit dem Titel „Hartz sei dank!“ zieht er Bilanz nach zehn Jahren Hartz IV – das klingt so, als sei seine Befüwortung eines Grundeinkommens nie ernst gemeint gewesen.

Er schreibt z.B.:

„…Viel von Hartz‘ Masterplan ist krachend gescheitert, anderes wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert, einiges hat länger gedauert als erwartet. Nichtsdestotrotz liegt der Wahnwitz von gestern heute in Griffweite der Realität. „Vollbeschäftigung“ ist möglich geworden…“

Zu dieser verschleiernden Lobfeier habe ich mich schon wiederholt geäußert, siehe „Vollbeschäftigung, adé?“.

Weiter heißt es:

„…Hartz war der Erste, der den Deutschen klaren Wein einschenkte. Der sagte: die Wohlfühlrepublik und Hängematten-Philosophie ist zu Ende. Ab Morgen ist Schluss mit Fordern. Jetzt geht’s los mit Arbeiten…“

Vom BGE und seinem weiteren Begründungszusammenhang zeugt diese Einschätzung nicht, sie spricht eher dafür, dass Straubhaar das BGE nie wirklich ernst genommen hat. Sein Verständnis von Leistungserbringung kennt die Bereitschaft zum Mitwirken nicht, sonst könnte er die „Hartz-Reformen“ nicht so deuten. Leistung ist letztlich immer das Ergebnis von Anreizen (sowie Druck) und die sind – wie die Wortbedeutung schon sagt – etwas, das das Individuum lockt, nicht etwas zu dem es von sich aus strebt.

„Auch wenn das deutsche Jobwunder der letzten Dekade viele Gründe hat, haben die Hartz-Reformen unstrittig mit dazu beigetragen, dass sich die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen in Deutschland massiv verbessert haben. Das gilt ganz besonders auch im internationalen Vergleich.“

Zieht man eine jüngere Studie zurate,  „Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz Reform“ von Sonja Fehr und Georg Vorbruba, kann diese Einschätzung nur verwundern.

Liest man Straubhaars Ausführungen zum BGE genauer, ist dieser Beitrag im Stern nicht ganz überraschend, sie entspricht eher einer Haltung, die stets erkennbar blieb. Von Anbeginn seiner Veröffentlichungen zur Sache bis in die Gegenwart hat er ein Sparmodell befürwortet und ein höheres BGE mit einem Absinken des „Anreizes“, erwerbstätig zu werden verbunden (siehe z.B. hier und hier).

Sascha Liebermann

In derselben Ausgabe werden auch andere Töne angeschlagen: „Zehn Jahre Hart(z)herzigkeit“ 

Sanktionen bei ALG II – wie sich wehren?

Ralph Boes hat den Sanktionen den Kampf angesagt, einen mit Argumenten. In seinem Brandbrief eines entschiedene Bürgers begründet er sein Vorgehen und in einem Interview beantwortet er Fragen. Jüngst hat er das noch einmal getan (siehe ausführliches Interview vom 17.2.2012 (Youtube)). Mittlerweile haben sich Mitstreiter gefunden, einer davon ist Torsten Büscher. Auch er will sich die Sanktionen nicht einfach gefallen lassen und informiert auf seiner Website„Hartz IV ohne Sanktionen“-, wie er sich wehrt. Für alle, die sich die Gängelung nicht gefallen lassen wollen und die Kraft haben, sich zu wehren, sind beide Websites hilfreich. Das Ziel kann nur ein BGE sein, doch verteidigen sollten wir uns im Jetzt und nicht erst jenseits davon.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar ! Brandbrief eines entschiedenen Bürgers“

Ralph Boes, Mitglied der Bürgerintiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V., hat sich dazu entschlossen, Hartz IV den Kampf anzusagen. In seinem Brandbrief heißt es:

„…Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf „Erwerbsarbeit“ lehne ich in jeder Weise ab.
Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.“

Brandbrief und Möglichkeit zum Mitzeichnen
Diskussion zum Brandbrief bei Facebook
Diskussion zum Sticker, um sich als ALG II-Bezieher kenntlich zu machen
Kommentare von Unterzeichnern

„Wir könnten uns mehr Großzügigkeit leisten…“

…so endet der Beitrag von Kolja Rudzio – „Für fünf Euro mehr“ – in Die Zeit vom 30. September.

Im Wortlaut:

„Wir könnten uns mehr Großzügigkeit leisten, und Hartz IV würde immer noch funktionieren. Das wäre ein Signal an viele Menschen, die davon leben müssen: Ja, wir erwarten, dass ihr euch anstrengt. Aber wir wissen auch, dass das nicht immer zum Erfolg führt. Dann sind wir bereit zu teilen.“

Was so milde daherkommt, so verständnisvoll für die Hartz IV-Bezieher, offenbart eine feudalistische Haltung. In einer Demokratie, in der alle Macht vom Volke, also vom Souverän, ausgeht; in der der Souverän nicht nur die Legitimationsquelle jeglicher Entscheidung ist, sondern vor dem auch jegliche Entscheidung gerechtfertigt werden muss, geht es nicht um Großzügig- oder Kleinmütigkeit. Es geht nicht darum, wie generös wir sein mögen, sondern um die Frage, wie wir zum Wohle des Gemeinwesens uns Bürgern den Rücken stärken können. Wer diese Frage in eine von „Großzügigkeit“ verkehrt, unterhöhlt die Grundfesten unsers Gemeinwesens (siehe auch unseren früheren Kommentar zum selben Autor).

Einkommenssicherheit, wie sie ein bedingungsloses Grundeinkommen leisten will, ist kein Almosen, keine großzügige Geste. Es ist eine Frage um’s Ganze, die lautet: was gilt uns der Bürger. Nimmt man diesen Artikel als Symptom dafür, wie wir über uns selbst denken, steht es um den Bürger schlecht.

Sascha Liebermann

Weiter hinein ins Arbeitshaus

„Die Jugend soll arbeiten“, so ist ein Beitrag in der taz übertitelt, der von den jüngsten Plänen der Regierungskoalition spricht. Überraschend? Nein, konsequent, denn Daumenschrauben können immer weiter angezogen werden. Haben sie bislang nichts bewirkt, waren sie zu wenig angezogen. Also, nichts Neues von CDU und FDP (siehe Kommentar vom letzten September).