Bedingungsloses Grundeinkommen als Ausschlussinstrument sowie ein beschränktes Verständnis von Subsidiarität…

…so lässt sich resümieren, was ein Vorabdruck aus dem neuen Buch des Präsidenten des ifo-Instituts, Clemens Fuest, über seine darin geführte Auseinandersetzung mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen erkennen lässt (Clemens Fuest, Wie wir unsere Wirt­schaft retten. Der Weg aus der Corona-Krise, Aufbau Verlag; die hier zitierten Absätzen bilden den Abschluss des siebten Kapitels „Wie wir die Überforderung des Sozialstaats verhindern“, S. 174-180). Abgedruckt war der Auszug in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ob Fuest sich noch an anderen Stellen des Buches mit einem BGE befasst, ist daraus nicht ersichtlich. Auch das Inhaltsverzeichnis lässt dies nicht erkennen. Was schreibt er?

„Die vierte Leitplanke ist das Subsidiaritätsprinzip. Es besagt, dass jeder Bürger zunächst selbst für seine wirtschaftliche Existenz verantwortlich ist. Erst wenn das scheitert, springt der Sozialstaat ein.  Zur Eigenverantwortung gehört, dass die Bürger sich gegen absehbare Risiken absichern. So lässt sich begründen, dass Arbeitnehmer verpflichtet werden, Beiträge an die Sozialversicherungen zu entrichten. Bei Selbständigen und Unternehmern geht man davon aus, dass sie ohne gesetzliche Verpflichtung für Risiken vorsorgen. Den Bürgern steht darüber hinaus das soziale Netz der Grundsicherung zur Verfügung.“

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„Globalisierung und technologischer Wandel führen nicht einfach so zu sinkenden Löhnen und sozialer Ungleichheit“…

…so ist ein Beitrag von Patrick Schreiner über eine Studie des ifo-Instituts übertitelt, der in eine andere Richtung weist, als es in der öffentlichen Diskussion häufig der Fall ist. Ohne die Studie nun selbst geprüft zu haben, sind die Befunde (siehe Titel) nicht wirklich überraschend. Überraschend konnte doch eher die Vorstellung sein, der Nationalstaat sei gegenüber der Globalisierung ohnmächtig und handlungsunfähig. Schreiner weist dann auf eine Schlussfolgerung der Studie hin:

„Ein Versuch, die Einkommensungleichheit alleine durch Qualifizierungsmaßnahmen zu verringern, reicht nicht aus. Um den Rückgang der Lohnquote umzukehren, bedarf es vielmehr eines institutionellen Rahmens, der die Verhandlungsmacht der Arbeit stärker mit der Verhandlungsmacht des Kapitals in Einklang bringt. Unsere Ergebnisse deuten an, dass es möglicherweise nicht ausreicht, den gewerkschaftlichen Organisationsgrad zu erhöhen, um solche gleichen Ausgangsbedingungen zu erreichen. Vielmehr bedarf es eines Policy-Mixes, der darauf abzielt, die institutionelle Macht der Gewerkschaften durch eine höhere Tarifdeckung sowie möglicherweise durch eine bessere Tarifkoordination zu stärken und die strukturelle Macht der Arbeit durch die Verbesserung der Sicherungsnetze der Arbeitnehmer zu erhöhen.“

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„…da geht das Arbeitsangebot zurück…“

…das hört man immer wieder einmal, wenn mit Wirtschaftswissenschaftlern über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert wird, so auch im vergangenen Jahr anlässlich der Fair-Finance-Week in Frankfurt (siehe auch hier zu einem der Diskutanden). Der Grund für diese Einschätzung ist schnell benannt. In einer Studie des Ifo-Instituts zum Solidarischen Bürgergeld von Dieter Althaus wird es so ausgedrückt:

„Das vorgeschlagene Bürgergeldkonzept führt nicht zu einer Entlastung des Arbeitsmarkts. Durch das Grundeinkommen, das alle (erwachsenen) Staatsbürger unabhängig von etwaigen Erwerbseinkünften erhalten, wird die Option, nicht bzw. weniger zu arbeiten, attraktiver als im geltenden Steuersystem. Personen, die derzeit ein niedriges Einkommen erzielen, können im Althaus-Konzept weniger oder nicht mehr arbeiten, ohne dabei deutlich Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen.“ („Beschäftigungs- und Finanzwirkungen des Althauskonzepts“ (2007) von Clemens Fuest, Andreas Peichl und Thilo Schaefer, S. 40)

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Clemens Fuest zum Grundeinkommen…

…das in Die Zeit abgedruckte Interview, in dem es auch um das Grundeinkommen ging, steht auf der Website des Ifo-Instituts online. Sascha Liebermann hatte Äußerungen daraus, die der Spiegel zitierte, kommentiert, siehe „Clemens Fuest über den ‚wirklichen Menschen'“.

Update 12.7.2020: Da das Interiew auf der Website des ifo-Instituts nicht mehr zugänglich ist, hier der Link zur entsprechenden Seite bei Die Zeit.

Es wäre angebrachter, darüber zu debattieren, was für eine Gesellschaft wir sein wollen, …

… so Peter Schallberger, Schweizer Soziologe, in einem Interview in der „Wochenzeitung“. Die Missstände, die er dabei aufdeckt, sind nicht schweiz-spezifisch; wir finden sie in ähnlicher Form auch in der Bundesrepublik. Dort geht es um sogenannte Sozialfirmen, die folgendermaßen mit Arbeitskräften versorgt werden: „Sozialämter weisen dieser Firma Klienten zu. Die Zuweisung kommt allerdings nicht über einen freien Arbeitsvertrag zustande, sondern über eine administrative Verfügung. Wer sich dieser über die kantonale Sozialhilfegesetzgebung abgesicherten Verfügung widersetzt, wird sanktioniert. Das Arbeitsverhältnis basiert also auf Zwang, es handelt sich formal folglich um eine Zwangsbeschäftigung.“ Um Zwangsbeschäftigung handelt es sich auch hier in der Bundesrepublik, wenn Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger in Arbeitsverhältnisse eintreten müssen um Sanktionen zu entgehen; letztlich aber handelt es sich auch um Zwangsbeschäftigung, wenn man „freiwillig“ einen Arbeitsvertrag schließt, um ein Einkommen zu erzielen, denn die Alternative wäre der Verzicht auf Erwerbseinkommen, das Eintreten in die Mühlen von „Arbeitsagentur“, „Jobcentern“ und „fördern und fordern“, womit man wieder am Ausgangspunkt wäre. Also nicht lediglich diese Form der „Förderung“ ist ein Problem, wie Schallberger aufzeigt: „Den Lohn bezahlt die Sozialhilfe. Es findet also ein Transfer von Sozialhilfegeldern zu privaten Unternehmen statt.“ Dies fordern ja auch bundesdeutsche Ökonomen wie etwa Hans-Werner Sinn und seine Kollegen vom IFO-Institut mit ihrem Modell der „aktivierenden Sozialhilfe„: den Kombilohn zur Erhaltung des Niedriglohnsektors. Schallberger hält dem entgegen: „Es gibt glücklicherweise Alternativen“. Welche sind dies nun? „Es gibt glücklicherweise Alternativen, die eine echte Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt anstreben. Beispielsweise mit unterstützendem Jobcoaching. Ein Coach begleitet Personen zurück in eine ordentliche Anstellung, er berät auch die Unternehmen in diesem Prozess. Hier geht es um ordentliche Anstellungen, die Löhne bezahlen die Unternehmen – und nicht der Staat.“ – Da allerdings verkennt Schallberger die oben benannte grundsätzliche Zwangsstruktur der erwerbsorientierten Sozialpolitik. Denn was passiert mit demjenigen, der nicht zum „Jobcoach“ geht? Wenn der „Coach begleitet“ – was tut er dann? Führen und fordern? Oder beraten? Zur Beratung gehört aber unabdingabar die Freiwilligkeit und zu der gehört, dass man eine echte Alternative hat. Wie könnte die eröffnet werden? Da wundert man sich, dass Schallberger, bei aller triftigen Kritik, nicht über den Tellerrand der Erwerbsarbeit hinausschaut zu seinen ja gerade in der Schweiz sehr rührigen Eidgenossen, die aufzeigen, wie die für die Freiwillgkeit erforderliche Alternative eröffnet werden kann, und die dies in der Schweiz ja auch öffentlichkeitswirksam diskutieren. – Wenn diejenigen, die sich der Kritik der De-Autonomisierung der Bürger annehmen, nicht die Bedingungen einer Autonomie der Bürger aufzeigen – einer Autonomie, die unsere Demokratie gleichzeitig als Fundament in Anspruch nimmt –, gießen sie letztlich Wasser auf die Mühlen dessen, was sie kritisieren. Erst ein Anerkennung der Chancen, die ein Bedingungsloses Grundeinkommen eröffnete, würde diesen Mühlbach in den Strom einer freien Gesellschaft von freien Bürgern münden lassen.

Thomas Loer