„Kombi-Lohn“ ist ein terminus technicus…

…der in dieser Diskussion nicht genügend beachtet wurde. Letztlich wird es dann mit der Rede vom Kombi-Einkommen gut getroffen, wobei dieses viel weiter greift, denn auch heute gibt es Kombi-Einkommen durch die verschiedensten Arten von Einnahmen.

Sascha Liebermann

Wer oder was wird subventioniert – Bedingungsloses Grundeinkommen vs. Kombilohn

Befürchtungen kann man haben, aber: wird das so eintreten und wenn ja, wer ist verantwortlich?

Ein Tweet, der erkennen lässt, worum es geht. Hirschel behauptet viel und vergleicht ein BGE in seinen Auswirkungen mit einseitiger Arbeitgebermacht. Wird es aber nicht zukünftig auch Arbeitsverträge geben, gehören dazu nicht zwei Seiten? Bedeutet es keine Verhandlungsmacht, wenn Arbeitnehmer eben verzichten können auf eine Stelle? Freiheit und Autonomie sind keine Frage des Einkommensstatus, sondern auch eine Frage dahingehend, was man nicht haben will, auch wenn es Einkommenseinbußen mit sich bringen sollte (was eine Behauptung bleibt).

Sascha Liebermann

Es wäre angebrachter, darüber zu debattieren, was für eine Gesellschaft wir sein wollen, …

… so Peter Schallberger, Schweizer Soziologe, in einem Interview in der „Wochenzeitung“. Die Missstände, die er dabei aufdeckt, sind nicht schweiz-spezifisch; wir finden sie in ähnlicher Form auch in der Bundesrepublik. Dort geht es um sogenannte Sozialfirmen, die folgendermaßen mit Arbeitskräften versorgt werden: „Sozialämter weisen dieser Firma Klienten zu. Die Zuweisung kommt allerdings nicht über einen freien Arbeitsvertrag zustande, sondern über eine administrative Verfügung. Wer sich dieser über die kantonale Sozialhilfegesetzgebung abgesicherten Verfügung widersetzt, wird sanktioniert. Das Arbeitsverhältnis basiert also auf Zwang, es handelt sich formal folglich um eine Zwangsbeschäftigung.“ Um Zwangsbeschäftigung handelt es sich auch hier in der Bundesrepublik, wenn Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger in Arbeitsverhältnisse eintreten müssen um Sanktionen zu entgehen; letztlich aber handelt es sich auch um Zwangsbeschäftigung, wenn man „freiwillig“ einen Arbeitsvertrag schließt, um ein Einkommen zu erzielen, denn die Alternative wäre der Verzicht auf Erwerbseinkommen, das Eintreten in die Mühlen von „Arbeitsagentur“, „Jobcentern“ und „fördern und fordern“, womit man wieder am Ausgangspunkt wäre. Also nicht lediglich diese Form der „Förderung“ ist ein Problem, wie Schallberger aufzeigt: „Den Lohn bezahlt die Sozialhilfe. Es findet also ein Transfer von Sozialhilfegeldern zu privaten Unternehmen statt.“ Dies fordern ja auch bundesdeutsche Ökonomen wie etwa Hans-Werner Sinn und seine Kollegen vom IFO-Institut mit ihrem Modell der „aktivierenden Sozialhilfe„: den Kombilohn zur Erhaltung des Niedriglohnsektors. Schallberger hält dem entgegen: „Es gibt glücklicherweise Alternativen“. Welche sind dies nun? „Es gibt glücklicherweise Alternativen, die eine echte Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt anstreben. Beispielsweise mit unterstützendem Jobcoaching. Ein Coach begleitet Personen zurück in eine ordentliche Anstellung, er berät auch die Unternehmen in diesem Prozess. Hier geht es um ordentliche Anstellungen, die Löhne bezahlen die Unternehmen – und nicht der Staat.“ – Da allerdings verkennt Schallberger die oben benannte grundsätzliche Zwangsstruktur der erwerbsorientierten Sozialpolitik. Denn was passiert mit demjenigen, der nicht zum „Jobcoach“ geht? Wenn der „Coach begleitet“ – was tut er dann? Führen und fordern? Oder beraten? Zur Beratung gehört aber unabdingabar die Freiwilligkeit und zu der gehört, dass man eine echte Alternative hat. Wie könnte die eröffnet werden? Da wundert man sich, dass Schallberger, bei aller triftigen Kritik, nicht über den Tellerrand der Erwerbsarbeit hinausschaut zu seinen ja gerade in der Schweiz sehr rührigen Eidgenossen, die aufzeigen, wie die für die Freiwillgkeit erforderliche Alternative eröffnet werden kann, und die dies in der Schweiz ja auch öffentlichkeitswirksam diskutieren. – Wenn diejenigen, die sich der Kritik der De-Autonomisierung der Bürger annehmen, nicht die Bedingungen einer Autonomie der Bürger aufzeigen – einer Autonomie, die unsere Demokratie gleichzeitig als Fundament in Anspruch nimmt –, gießen sie letztlich Wasser auf die Mühlen dessen, was sie kritisieren. Erst ein Anerkennung der Chancen, die ein Bedingungsloses Grundeinkommen eröffnete, würde diesen Mühlbach in den Strom einer freien Gesellschaft von freien Bürgern münden lassen.

Thomas Loer

„Gewerkschafterdialog Grundeinkommen“ – eine Initiative von Gewerkschaftern für Gewerkschafter

Die Plattform Gewerkschafterdialog Grundeinkommen will dazu beitragen, den Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens in die gewerkschaftliche Diskussion zu bringen. Auf der Eingangsseite wird dargelegt, um welches Grundeinkommen es gehen soll, und angedeutet (ohne benannt zu werden), mit welchen Vorschlägen man nichts zu tun haben will. Da Arbeitszeitverkürzung und Mindestlöhne (als Schutz vor einem Missbrauch des BGEs durch Unternehmen) als großes Ziel genannt werden, sei hier auf Kommentare von uns dazu hingewiesen:

Mindest- und Kombilohn
Mindestlohn und repressionsfreie Grundsicherung
Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung und Lohndumping
Leih- und Zeitarbeit

Grundeinkommen ohne Mindestlohn ein Kombilohn?

Nicht mit Frage-, sondern mit Ausrufezeichen versehen wurde kürzlich in einer Veranstaltung behauptet: Ein bedingungsloses Grundeinkommen, das nicht mit einem Mindestlohn verbunden werde, sei ein Kombilohn (siehe auch unseren älteren Beitrag). – Verwirrung oder Strategie?

Ein Kombilohn ist eine Subvention, je nach dem durch Lohnkostenzuschuss an den Arbeitnehmer oder -geber, die nur gewährt wird, wenn eine Person eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Es handelt sich also um eine zweckgebundene Subvention, eine Lohnaufstockung durch staatlichen Transfer. Wo keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, kommt der Kombilohn nicht zustande. Das bGE hingegen ist eine personengebundene, jedoch zweckungebundene Subvention, es wird qua Staatsbürgerschaft oder dauerhafter Aufenthaltsberechtigung gewährt. Es handelt sich also um einen grundsätzlichen Unterschied: das bGE stützt die Person, der Kombilohn das Beschäftigungsverhältnis.

Verwirrung oder absichtliche Irreführung liegt vor, wenn – auch von Grundeinkommensbefürwortern – manchmal behauptet wird, das bGE wirke wie ein Kombilohn. Wer nur die rechnerische Seite betrachtet, mag dazu verführt werden, vom Ergebnis her auf die Verhältnisse zu schauen: Einkommenshöhe ohne bGE (Lohn: 2000 Euro) = Einkommen mit bGE (bGE: 1000 + Lohn: 1000). Die Summe könnte dieselbe sein, aber sie kommt auf anderem Wege zustande. Ob sie dieselbe wäre, hängt davon ab, wie Mitarbeiter und Unternehmen verhandeln. Mit bGE ist dem Einzelnen immer Verhandlungsmacht und Sicherheit gegeben, mit Kombilohn nicht, weil er von der Beschäftigung abhängt. Ein Unterschied ums Ganze also.

Wenn nun darüber hinaus behauptet wird, ein bedingungsloses Grundeinkommen habe nur dann diese Bezeichnung verdient, wenn es mit einem Mindestlohn verbunden werde, dann steht dahinter eine bestimmte Werthaltung (siehe hier und auch hier). Es soll damit offenbar eine Etikettierung in gute und schlechte bzw. in richtige und falsche Grundeinkommensvorschläge vorgenommen werden. Dabei lässt sich an dieser Argumentation für ein bGE plus Mindestlohn manches ablesen:

  • dass diejenigen, die das fordern, Erwerbstätige besser stellen wollen als Nicht-Erwerbstätige. Es soll ihnen eine zusätzliche Absicherung geboten werden über das bGE hinaus;
  • dass die Befürworter dieser Kombination Erwerbstätigkeit höher bewerten als andere Tätigkeiten, denn sonst würden sie nicht für die zusätzliche Absicherung plädieren. Statt diese Überbewertung zu überwinden, halten sie an ihr fest;
  • dass sie den Bürgern im allgemeinen nicht zutrauen, so zu verhandeln, wie es den jeweiligen Vorstellungen entspricht. Jeder hätte das Ergebnis, das er aushandelt, auch zu verantworten, denn mit einem bGE wäre er auf den Lohn nicht angewiesen.

Verhandlungsmacht? Jüngst wurde ich nach einem Vortrag gefragt, was denn geschähe, wenn in einer Stadt, in der es nur vier Unternehmen gäbe, diese sich absprächen, so dass keine Verhandlungen über ein bestimmtes Lohnniveau hinaus möglich wären. Die Antwort war einfach: dann wäre es notwendig, dass sich diejenigen, die höhere Löhne erzielen wollen, organisieren. So sind einst die Gewerkschaften entstanden.

Ein bGE kommt nicht von alleine, wir müssen uns dafür einsetzen. Wer daran zweifelt, dass dies etwas bringe, der schaue auf die Entwicklung der Grundeinkommensdebatte in den letzten Jahren.

Sascha Liebermann

Mindestlöhne befestigen das Erwerbsideal, das BGE befreit uns davon

Seit einiger Zeit wird verstärkt über Mindestlöhne diskutiert, Befürworter und Kritiker tauschen regelmäßig ihre Standpunkte aus (z.B. hier). Doch diese Debatte führt uns nicht weiter, es besteht sogar eher die Gefahr, dass die Einführung von Mindestlöhnen und die damit häufig verbundene Forderung nach einer allgemeinen Reduzierung der Arbeitszeit das Erwerbsideal weiter befestigen. Statt also mit diesem Schritt das Bestehende zu festigen, sollten wir lieber gleich einen Schritt in die Zukunft machen.

Besonders bedeutsam wird die Diskussion, weil Mindestlöhne und allgemeine Arbeitszeitverkürzung auch unter Grundeinkommensbefürwortern (z.B. im Netzwerk Grundeinkommen, Unterpunkt 20 der Fragen und Antworten) Anhänger haben. Hinter diesen Erwägungen geben sich noch Vorbehalte zu erkennen, und zwar Vorbehalte hinsichtlich dessen, ob der Einzelne die Verantwortung, die das bGE ihm aufbürdet, auch schultern kann.

Schauen wir uns manche der Einwände gegen ein BGE an:

1. Das bGE führt zu Lohndumping

Auf jeden Fall führt das bGE dazu, dass zwei Funktionen von Einkommen, die heute im Lohn vereint sind, getrennt werden: Existenzsicherung und Gehalt. Das bGE übernimmt die Existenzsicherung, das Gehalt ist dann nur noch ein Wertschöpfungsanteil am Erfolg des Unternehmens. Diese Trennung beider Funktionen erlaubte in der Tat ein Absinken der Gehälter. Entscheidend ist, welche Einkommenssumme (BGE + Gehalt) jedem zur Verfügung steht. Das BGE führt lediglich zu einer veränderten Zusammensetzung. Von dieser Seite aus betrachtet, stellt das Sinken der Gehälter kein Problem dar, weil es nicht zum Sinken der Einkommen führen muß.

Darüber hinaus ist allerdings festzuhalten, daß über Gehälter verhandelt wird und Unternehmen sie nicht diktieren können. Ein bGE in ausreichender Höhe verleiht ja gerade Verhandlungsmacht, die Arbeitnehmer heute in diesem Maße nicht haben. Jegliche Furcht vor Lohndumping ist also unberechtigt, sie ist noch noch Ausdruck von Mißtrauen in die Verhandlungsfähigkeiten des Einzelnen. Wer sich mit einem bGE im Rücken auf ein niedriges Gehalt einläßt, tut das aus freien Stücken und muß es dann auch verantworten.

2. Das bGE ist ein Kombilohn und subventioniert Erwerbsarbeit

Das bGE wird sich sehr wahrscheinlich auf die Gehaltsstruktur auswirken, das haben wir schon gesehen. Es wird jedoch nicht als Subvention für Erwerbsarbeit gewährt. Zweck und Effekt sind hier voneinander zu unterscheiden. Das BGE ist ein Bürgereinkommen, Auswirkungen auf die Gehaltsstruktur sind mittelbar, die Gewährung des bGE – im Unterschied zu Lohnsubventionen – ist nicht an Erwerbsarbeit gebunden und nur vom Bürgerstatus abhängig.

Es ist also mit allen Formen der Subventionierung von Erwerbsarbeit nicht vergleichbar. Wenn es etwas „subventioniert“, dann ist es Freiheit.

3. Die Untenehmen müssen einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, das bGE jedoch entlastet sie davon

Was ist die Aufgabe von Unternehmen, welchen Beitrag können sie leisten? Sie sollen Werte erzeugen, also Dienste und Produkte für mögliche Kunden bereitstellen. Damit sie dies unter für sie förderlichen Bedingungen tun können, muß eine entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden. Sie wird aus Steuermitteln finanziert. Alle Kosten, die im Wertschöpfungsprozess entstehen, das ist wiederholt dargelegt worden (vgl hier und hier), müssen von einem Unternehmen erwirtschaftet werden – das geht nur über den Absatz. Deswegen reicht ein Unternehmen seine Kosten weiter – auch die Gehälter der Mitarbeiter -, so daß sie Bestandteil der Güterpreise werden. Wer also der Auffassung ist, Unternehmen müßten mehr beitragen und dürften von den Aufwendungen für Löhne nicht unverhältnismäßig entlastet werden (siehe z.B. Netzwerk Grundeinkommen, Unterpunkt 20 der Fragen und Antworten) glaubt, die Weiterwälzung der Kosten in Netzwerkdie Güterpreise verhindern zu können. Das ist aber nicht möglich. Will man also Unternehmen in ihrem Zweck fördern, dann ist eine Steuer am wirksamsten, die am Verbrauch ansetzt, erst dann also, wenn der Wert erzeugt ist und konsumiert werden kann. Das würde die Wertschöpfung entlasten. Ein solche Steuer macht transparent, welche Kosten tatsächlich angefallen sind, sie werden nicht, wie heute, in den Güterpreisen versteckt, sondern wären für jeden auf dem Rechnungsbeleg als Steuer ablesbar. Wie effizient und ressourcenschonend produziert wird, das liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Hoher Ressourcenverbrauch kann entsprechend besteuert werden, das würde Unternehmen dazu drängen, ressourcenschondend zu produzieren.

4. Eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung ist nötig, damit Arbeitslast wie Arbeitschancen gerecht verteilt werden

Ein bGE soll die Entscheidungsfreiheit und damit einhergehend die Verantwortung des Einzelnen stärken. Von daher liegt es nahe, ihn über seine (Erwerbs-)Arbeitszeit genauso verhandeln zu lassen wie über die Höhe seines Gehalts. Ob er mehr oder weniger arbeiten will, darüber soll er selbst befinden, er alleine kann am besten bestimmen, wieviel er zu leisten in der Lage und willig ist.

Wer eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung zusätzlich zum bedingungslosen Grundeinkommen fordert, wertet Erwerbsarbeit auf, denn: Was verteilt werden muß, ist entweder besonders begehrenswert oder besonders wertvoll. Würden wir alle Arbeit gleich verteilen wollen, bedürfte es eines gigantischen Verteilungsapparats, der dann wieder eine Definition davon benötigte, was denn als Arbeit betrachtet wird. Jegliches Engagement jenseits der Erwerbsarbeit würde damit wieder abgewertet – wir hätten nichts gewonnen.

Vergleichbar verhält es sich mit der Forderung nach einem Mindestlohn: Nur wer dem Einzelnen nicht zutraut, vernünftig zu verhandeln, kann einen Mindestlohn für notwendig erachten. Beide, eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung wie ein Mindestlohn, sind noch Ausdruck eines Mißtrauens. So ganz können wir dem Einzelnen doch nicht vertrauen, das für ihn Angemessene auszuhandeln, deswegen diese Schutzmaßnahmen. Damit wird ihm aber Verantwortung aus der Hand genommen, die er auch selbst tragen kann – vorausgesetzt, daß bGE ist hoch genug.

Keineswegs führt ein BGE von selbst dazu, daß es keine Gewerkschaften mehr geben wird. Das wird sich zeigen. Eines jedoch ist gewiß,
sie hätten andere Aufgaben als heute.

Sascha Liebermann

Staatsknete für alle? – Herfried Münkler zum bGE

„Man muß eben mitreden“ – so könnte man den Beitrag von Herfried Münkler auch übertiteln, mit dem er in der Frankfurter Rundschau („Staatsknete für alle“) zum bedingungslosen Grundeinkommen Stellung nimmt.

Der Kommtar wird schon im zweiten Absatz irreführend, wenn es heißt:

„Wer sonst keine Einkünfte hat, muss davon [vom Bürgergeld, SL] leben; ansonsten

handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitseinkommen.“

Ein Unterschied ums Ganze zwischen Kombilohn-Modellen und bGE wird hier sogleich verschüttet. Ein bGE ist kein Zuschuß zum Arbeitseinkommen, jeder Bürger erhält es ja zu jeder Zeit. Vielmehr ist das (Erwerbs-)Arbeitseinkommen, das dann eine zusätzliche Einkommensquelle darstellt, ein Zuschuß zum bGE. Dem Autor geht hier eine wichtige Differenz schon zu Beginn verloren.

Allerdings macht diese Vermengung auch ein Problem deutlich: daß in der Grundeinkommens-Diskussion nicht genügend zwischen einem bGE, das nie verrechnet wird, und einem „sogenannten bGE“ aus Negativer Einkommensteuer unterschieden wird.


An anderer Stelle heißt es sehr treffend:

„Die Vorzüge liegen auf der Hand: Sie verbinden radikale Egalität mit ökonomischer Effizienz. Niemand wird von der Gemeinschaft alimentiert, weil alle qua Bürgerstatus dasselbe Geld bekommen…“

Genau so ist es, wenn alle alimentiert werden, wird niemand mehr stigmatisiert. Doch diese Einsicht bleibt der einzige Lichtblick in dem Kommentar.

Direkt anschließend hingegen wird es wieder mißverständlich:

„…und die ausufernden Kosten der Sozialverwaltung schrumpfen, weil nur noch Geburt und Tod administrativ erfasst werden müssen; den Rest erledigen elektronische Programme.“

Der erste Zweck ist nicht die Kostenreduktion, sondern ein sinnvoller Einsatz der uns zu Verfügung stehenden Mittel dafür, Möglichkeiten der Selbstbestimmung zu schaffen. Ob das insgesamt zu einer Reduzierung der Staatsausgaben führt, auch wenn die Sozialverwaltung schrumpfen kann, ist nicht entscheidend und kein Selbstzweck. Viel wichtiger ist, daß es ein Solidarsystem gibt, das diesen Namen verdient und das zugleich Leistung fördert. Eine niedrige Staatsquote, wie es allenthalben gepredigt wird, ist kein ehernes Gesetz für das Wohlergehen eines Gemeinwesens.


Es heißt weiter:

„…sondern jedem Einzelnen sei auch klar, dass er für sein Leben selbst verantwortlich sei und für seine Zukunft selbst zu sorgen habe…..“

Was heißt hier „Selbstversorgung“? Das bGE ist ja gerade das Gegenteil davon, weil es vom Gemeinwesen bereitgestellt wird – so sorgen alle für alle. Infrastruktur und öffentliche Güter müssen selbstverständlich weiter gefördert werden. In der Tat aber legen wir mit einem bGE mehr Verantwortung in die Hände der Bürger. Wir dirigieren sie nicht mehr dorthin, wohin wir sie haben wollen und geben mehr Freiraum zur Selbstbetimmung.


Nun, so der Autor, gibt es auch „gute Gründe“, die gegen ein bGE sprechen:

„Da ist zunächst der Einbürgerungsdruck, der mit dem Bürgergeld entsteht. Staatsbürgerschaft ist Geld wert.“

< br />Viele Menschen flüchten schon heute aus ihrer Heimat in der Hoffnung, in Europa bessere Lebensbedingungen vorzufinden. Diejenigen, die wir in unserem Land aufnehmen, sollten auch Möglichkeiten erhalten, sich einrichten zu können. Für uns kann es nur wünschenswert sein, wenn sich Personen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis einbürgern lassen wollen. Dann sind sie auch Angehörige des Gemeinwesens, haben Rechte und Pflichten – dann erst gehören sie ganz zu uns und sind nicht mehr bloß „Dauergäste“. Worin Münkler einen Einwand gegen ein bGE erkennt, das gilt schon heute, ist schon heute eine Herausforderung, vor der wir stehen.


Weitere Befürchtungen werden als Einwand aufgeführt:

„Sehr bald dürfte es auch eine öffentliche Debatte darüber geben, ob das Bürgergeld angesichts wachsender Lebenshaltungskosten nicht erhöht werden müsse. Wie diese Debatte endet, lässt sich mit Blick auf die jüngsten Entscheidungen zur verlängerten Auszahlung von ALG I leicht voraussagen.“

Was meint Münkler hier? Ist denn die Diskussion um eine Verlängerung von ALG I oder eine Erhöhung von ALG II unvernünftig? Letztlich geht es doch um Selbstbestimmungsmöglichkeiten, die angesichts der Arbeitsmarktlage und dem zunehmenden Druck durch die Sozialverwaltung immer enger werden. Auf diese Probleme weist die Diskussion hin, wenn sie auch im Alten steckenbleibt. Gerade das bGE wäre hier ein Ausweg, was Münkler nicht sieht, da er bei allem nur die Gefahr der Ausgabenerhöhung sieht. Ein solch kostenfixiertes Denken steht einer wirklichen langfristig tragfähigen Lösung unserer Probleme im Weg.


„Vor allem aber wird es einen wachsenden Druck zur Schaffung von Ausnahmetatbeständen geben: bei Alterspflegefällen etwa, die nicht aus dem Bürgergeld finanziert werden können. Es ist kaum anzunehmen, dass wir uns damit abfinden würden, alte Menschen im öffentlichen Raum verkommen und sterben zu lassen.“

Wird diese Frage etwa erst durch ein bGE relevant? Selbstverständlich müssen wir auf Sonderbedarfe eine Antwort geben, aber das tun wir heute auch. Würden wir sie nicht zu decken bereit sein, dann wären diejenigen zur Selbstbestimmung nicht fähig, die eine besondere Unterstützung benötigen. Im Unterschied zu heute allerdings vertraut ein bGE mehr in die Bürger.


Auch der letzte noch anzuführende Einwand unterstellt, mit dem bGE würden bestimmte Probleme erst entstehen, die wir doch heute aber längst haben:

„Schließlich ist da noch ein wachsender Markt für Schwarzarbeit, auf dem man sich leicht eine Aufbesserung des Bürgergelds verschaffen kann, während gleichzeitig reguläre Erwerbsarbeit mit hohen Belastungen versehen ist, um über Steuern das Bürgergeld und durch Versicherungen die eigenen Zukunftsvorkehrungen zu finanzieren.“

Hätte sich der Autor mit der Idee eines bGE genauer beschäftigt, dann wüßte er um die entlastenden Effekte für Unternehmen, die es mit sich bringt. Die Löhne könnten geringer sein als heute und dennoch wäre die Einkommenssumme (bGE + Erwerbseinkommen) dieselbe. Eine Konsumsteuer würde den Wertschöpfungsprozess entlasten und die Steuerlast dort sichtbar machen, wo sie heute nur verdeckt getragen wird: im Konsum. Dann ist die Staatsquote als Konsumsteuer für jeden sichtbar, diese Steuer ist leicht zu verstehen und einfacher zu kontrollieren als das heutige Steuerdickicht. Auch ein Steuerwesen lebt von der Loyalität und dem Vertrauen der Bürger, Schwarzarbeit ist eben auch Ausdruck eines Mißtrauens in das unübersichtliche Steuerwesen.


Es spricht darum vieles dafür, doch lieber beim Alten zu bleiben.“

Also, lieber den Kopf in den Sand stecken, die gegenwärtigen Probleme fortschleppen und auf Besserung hoffen, statt die Aufgabe der Wissenschaft ernst nehmen: durch Analyse sichtbar zu machen, wie es auch anders sein könnte.

Sascha Liebermann

Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung und das bedingungslose Grundeinkommen

Auch unter Grundeinkommensbefürwortern (z.B. im Netzwerk Grundeinkommen, Unterpunkt 20 der Fragen und Antworten) wird über die Frage diskutiert, ob es über ein bedingungsloses Grundeinkommen hinaus doch noch eines Mindestlohns und einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung bedürfe. Hinter diesen Erwägungen geben sich noch Vorbehalte zu erkennen, und zwar Vorbehalte hinsichtlich dessen, ob der Einzelne die Verantwortung, die das bGE ihm aufbürdet, auch schultern kann.

Schauen wir uns manche dieser Einwände an:

1. Das bGE führt zu Lohndumping

Auf jeden Fall führt das bGE dazu, daß zwei Funktionen, die heute im Lohn vereint sind, getrennt werden: Existenzsicherung und Gehalt. Das bGE übernimmt die Existenzsicherung, das Gehalt ist dann nur noch ein Wertschöpfungsanteil am Erfolg des Unternehmens. Diese Trennung beider Funktionen erlaubte in der Tat ein Absinken der Gehälter, ohne daß das Einkommen der Mitarbeiter sinken muß. Entscheidend ist die Summe, das Einkommen setzt sich nur anders zusammen als zuvor. Von dieser Seite aus betrachtet, stellt das Sinken der Gehälter kein Problem dar, weil es nicht zum Sinken der Einkommen führen muß.

Darüber hinaus ist allerdings festzuhalten, daß über Gehälter verhandelt wird und Unternehmen sie nicht diktieren können. Ein bGE in ausreichender Höhe verleiht ja gerade Verhandlungsmacht, die Arbeitnehmer heute in diesem Maße nicht haben. Jegliche Furcht vor Lohndumping ist also unberechtigt, sie ist noch noch Ausdruck von Mißtrauen in die Verhandlungsfähigkeiten des Einzelnen. Wer sich mit einem bGE im Rücken auf ein niedriges Gehalt einläßt, tut das aus freien Stücken und muß es dann auch verantworten.

2. Das bGE ist ein Kombilohn und subventioniert Erwerbsarbeit

Das bGE wird sich sehr wahrscheinlich auf die Gehaltsstruktur auswirken, doch wird es nicht als Subvention für Erwerbsarbeit bezahlt. Es ist ein Bürgereinkommen, Auswirkungen auf die Gehaltsstruktur sind mittelbar, die Gewährung des bGE – im Unterschied zu Lohnsubventionen – ist zweckungebunden und nur vom Bürgerstatus abhängig.

Es ist also mit allen Formen der Subventionierung von Erwerbsarbeit nicht vergleichbar. Wenn es etwas „subventioniert“, dann ist es Freiheit.

3. Die Untenehmen müssen einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, das bGE jedoch entlastet sie davon

Was ist die Aufgabe von Unternehmen, welchen Beitrag können sie leisten? Sie sollen Werte erzeugen, also Dienste und Produkte für mögliche Kunden bereitstellen. Damit sie dies unter für sie förderlichen Bedingungen tun können, muß eine entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden. Sie wird aus Steuermitteln finanziert. Alle Kosten, die im Wertschöpfungsprozess entstehen, das ist wiederholt dargelegt worden (vgl hier und hier), müssen von einem Unternehmen erwirtschaftet werden – das geht nur über den Absatz. Deswegen reicht ein Unternehmen seine Kosten weiter – auch die Gehälter der Mitarbeiter -, so daß sie Bestandteil des Güterpreises werden. Wer also der Auffassung ist, Unternehmen müßten mehr beitragen und dürften von den Aufwendungen für Löhne nicht unverhältnismäßig entlastet werden (siehe z.B. die Fragen und Antworten des Netzwerk Grundeinkommen), meint, die die Weiterwälzung der Kosten in die Güterpreise verhindern zu können. Weil dies nicht möglich ist ohne die Existenz von Unternehmen zu gefährden, ist eine Steuer am wirksamsten, die am Verbrauch ansetzt, dann also erst, wenn der Wert erzeugt ist und konsumiert wird. Das würde die Wertschöpfung entlasten. Ein solche Steuer macht transparent, welche Kosten tatsächlich angefallen sind, sie werden nicht, wie heute, versteckt. Wie effizient und ressourcenschonend produziert wird, das liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Hoher Ressourcenverbrauch kann entsprechend besteuert werden.

4. Eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung ist nötig, damit Arbeitslast wie Arbeitschancen gerecht verteilt werden

Ein bGE soll die Entscheidungsfreiheit und damit einhergehend die Verantwortung des Einzelnen stärken. Von daher liegt es nahe, ihn über seine (Erwerbs-)Arbeitszeit genauso verhandeln zu lassen wie über die Höhe seines Gehalts. Ob er mehr oder weniger arbeiten will, darüber soll er selbst befinden, er alleine kann am besten bestimmen, wieviel er zu leisten in der Lage und willig ist.

Wer eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung zusätzlich zum bedingungslosen Grundeinkommen fordert, wertet Erwerbsarbeit auf, denn: Was verteilt werden muß, ist entweder besonders begehrenswert oder besonders wertvoll. Jegliches Engagement jenseits der Erwerbsarbeit würde damit wieder abgewertet – wir hätten nichts gewonnen. Vergleichbar verhält es sich mit der Forderung nach einem Mindestlohn: Nur wer dem Einzelnen nicht zutraut, vernünftig zu verhandeln, kann einen Mindestlohn für notwendig halten. Beide, eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung wie ein Mindestlohn, sind noch Ausdruck eines Mißtrauens. So ganz können wir dem Einzelnen doch nicht vertrauen, das für ihn Angemessene auszuhandeln, deswegen diese Schutzmaßnahmen. Damit wird ihm aber Verantwortung aus der Hand genommen, die er auch selbst tragen kann – vorausgesetzt, daß bGE ist hoch genug.

Sascha Liebermann