„Natürlich ist Vollbeschäftigung möglich“ – an Aktualität hat unser Slogan nichts verloren

Stephan Schulmeister, Wirtschaftsforscher, hat sich in diese Richtung in einem Interview mit Neues Deutschland geäußert. Auch wenn das Zitat der wörtlichen Äußerung nicht entspricht, gibt es den Sinn doch angemessen wieder. Im Programm von CDU/ CSU zur Bundestagswahl spielt Vollbeschäftigung ebenfalls wieder eine prominente Rolle. „Vollbeschäftigung“ ist allerdings nicht zu verwechseln damit, voll und ganz mit etwas beschäftigt zu sein. Weshalb Freiheit und Vollbeschäftigung in Gegensatz treten können und wir deswegen uns vor vielen Jahren für diesen Slogan entschieden haben, dazu finden Sie Ausführungen hier. In dem Beitrag wird auch auf wiederkehrende Missverständnisse zum Slogan eingegangen. Dass BGE und Arbeitsmarktentwicklung im Grunde nichts miteinander zu tun haben, dazu siehe z. B. hier.

Schulmeister hatte sich vor wenigen Wochen zum BGE geäußert, siehe hier.

„Eine ziemlich linke Angelegenheit. Über das Für und Wider des bedingungslosen Grundeinkommens aus linker Sicht“…

…so lautet ein Beitrag von Roberto De Lapuente in Neues Deutschland. Da in dem Beitrag keine argumentative Weiterentwicklung der Einwände desselben Autors von vor dreiJahren zu entdecken ist, sei auf einen früheren Kommentar von Sascha Liebermann dazu verwiesen. Siehe „Das Grundeinkommen und die Scheißarbeit” – eine symptomatische Kritik“.

Eine Verschärfung der Regelungen beim Arbeitslosengeld II? Aber sicher…

so könnte man kommentieren, was ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium nach Meldung von neues deutschland enthalten soll. Siehe auch die Meldung von gegen-hartz dazu, die sich auch auf Ute Fischer beruft, die am Ende der Meldung noch mit einem Vorschlag zitiert wird, wie denn im gegenwärtigen Gefüge schon Verbesserungen zu ereichen wären. Ihre Ausführungen entstammen diesem Interview, auf das gegen-hartz nicht verweist. Der Vorschlag im Original lautet so:

„Wo sehen Sie denn aufgrund Ihrer Analysen weitergehenden Reformbedarf in den Jobcentern?
Organisatorisch und inhaltlich. Die Vielzahl an Verwaltungsrichtlinien und Anweisungen, die die Beschäftigten in den Jobcentern befolgen und umsetzen müssen, nimmt durch die Reform nicht ab. Daher verfehlt das Gesetz die gewünschte Wirkung. Eine stärkere Vereinfachung wäre zu erzielen durch eine Trennung von Auszahlung und Beratung bei möglichst starker Pauschalierung des Grundsicherungsbetrags. Nur so könnten Einzel- und Sonderfallberechnungen entfallen. Der Pauschalbetrag, der Regelsatz, müsste dann hoch genug sein, damit auch Wohnungs- und Nebenkosten abgedeckt sind. Am wichtigsten aber scheint mir ein Umdenken zu sein: Wenn die Behörde – und der Gesetzgeber – darauf verzichten würde, besser zu wissen, was der oder die Einzelne wirklich will und welche Tätigkeiten zu ihm oder ihr passen, erst dann würde auch die Beratung in den Jobcentern zu einer professionellen Hilfeleistung. Solange aber die Eingliederung in Arbeit um jeden Preis den „Geist“ der Sozialpolitik prägt, werden Hilfebedürftige entmündigt und der Entwicklungsprozess nachhaltig gestört.“