„80 Prozent der neuen Jobs entstehen im Niedriglohnsektor“…

…so Andy Stern in einem Interview für Die Zeit. Der ehemalige Präsident der US-amerikanischen Gewerkschaft Service Employees International Union hat sich wiederholt pro Grundeinkommen geäußert. Auch dieses Mal aber bleibt das Bedinungslose Grundeinkommen – so ist es im Interview übersetzt, Stern sprach bislang meist von Basic Income – reaktiv, es ist Reaktion auf eine Entwicklung, die als Bedrohung daherkommt: Digitalisierung, Automatisierung, Rationalisierung. In diesen Passagen wird das deutlich:

„Stern: Es sind uralte Denkgewohnheiten, die dem [den BGE, SL] widersprechen. Stellen Sie sich vor, dass Trucks ohne Fahrer fahren dürfen – technisch ist das ja schon möglich. Wir sprechen hier nicht über Science-Fiction, sondern in wenigen Jahren wird das Truckfahren anschlussfrei wegfallen, also dreieinhalb Millionen Jobs in den USA. Hinzu kommen nahestehende Jobs, etwa eine Million Versicherungsmitarbeiter, ein bis zwei Millionen Reparaturwerkstätten, Tankstellen, Motels, Restaurants und so weiter. Ein Heer von Arbeitslosen – beim Wegfall von nur einem Beruf! So werden an vielen Stellen technische Lösungen schlagartig unzählige Menschen arbeitslos machen. Diese Einsicht ist schmerzhaft. Wo sollen auf die Schnelle Jobs für all diese Menschen herkommen? Darauf müssen wir uns jetzt vorbereiten.“

Und auch hier:

Stern: Ein Grundeinkommen hilft, dass jeder ein tragendes Standbein hat und sein Spielbein selbstständig entwickeln kann, auch wenn der Job weg ist. Wenn wir dieses Standbein nicht bedingungslos gewähren, verlieren unzählige Menschen in Zukunft völlig ihren Halt. Diese ökonomische Grundbasis sollten wir uns zugestehen. Dann kann das zentrale Credo der Arbeitsgesellschaft wieder fruchtbar sein, nämlich Arbeit als Möglichkeit zum sozialen Aufstieg. Allerdings mit umgekehrten Vorzeichen, weil nicht mehr der Staat die Menschen in Arbeit bringt, sondern sie ökonomisch befreit, damit sie sich selbst verwirklichen können. Die meisten Erfindungen und Geschäftsideen scheitern heute, bevor sie versucht werden, aus Angst vor dem sozialen Abstieg.“

Treffend wird beschrieben, inwiefern ein BGE hilfreich wäre, wenn diese Entwicklung einträte, es wird aber auf sie beschränkt. Es geht nur um Arbeit, Erwerbsarbeit, um genauer zu sein. Es geht um ökonomische Befreiung, wie er gegen Ende des zweiten Zitats sagt. Dass ein BGE vor allem dem Geist der Demokratie entspricht, ganz gleich welche Folgen die Digitalisierung hat, dass ein BGE dem gerecht würde, was schon heute für das Zusammenleben in Demokratien unerlässlich ist: Vertrauen in das Individuum und zugleich Loyalität zum Gemeinwesen – davon kein Wort. Damit bleibt das BGE eine Reparaturmaßnahme und erhält keine davon eigenständige Begründung (siehe auch hier und zur Bedeutung von Feldexperimenten hier).

Sascha Liebermann

„Was bleibt für mich?“ – Mark Schieritz über das Bedingungslose Grundeinkommen

Auf ZEIT ONLINE ist ein Beitrag von Mark Schieritz erschienen, der sich mit der Lohnentwicklung der vergangenen dreißig Jahre und den möglichen Folgen zukünftiger Automatisierung befasst. Es handelt sich bei diesem Beitrag um einen Vorabdruck aus seinem Buch „Der Lohnklau“. An zwei Stellen kommt er auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Was sagt er dazu?

„Die Roboterelite hätte damit allerdings nicht viel Freude, denn der Mangel an Kaufkraft würde früher oder später zum Systemzusammenbruch führen. Als Ausweg bleibt nur, den Verdienst von der Arbeitsleistung zu entkoppeln – zum Beispiel durch ein bedingungsloses Grundeinkommen, bei dem der Staat jedem Bürger ohne Gegenleistung einen festen Geldbetrag zur Verfügung stellt.“

Schieritz weist auf etwaige Folgen radikaler Automatisierung hin, wie manche Autoren sie für die nächsten Jahrzehnte voraussagen. Wenn die Entwicklung so einträte, wie vorausgesagt, dann gäbe es aufgrund des damit einhergehenden Kaufkraftmangels ein Absatzproblem für die Unternehmen. Um dem entgegenzuwirken, wäre dann ein BGE das adäquate Mittel. In der Tat wäre das BGE ein Mittel, um dem entgegenzuwirken. Was aber, wenn die Prognosen nicht eintreten, sie sind ja nur Prognosen und keine Realitäten – Schieritz weist darauf ebenso hin? Dann also kein BGE? Oder es wieder aufheben, wenn die Lage am Arbeitsmarkt sich gebessert hätte? Auch solche Prognosen gibt es (siehe bisherige Beiträge von uns dazu). So einleuchtend Schieritz Überlegungen sind, so kurzsichtig sind sie. Das BGE würde, wenn es vor allem damit begründet würde, eine Reparaturmaßnahme bleiben, eine Ausgleichsleistung zum mangelnden Erwerbseinkommen. Darin liegt aber nicht seine grundsätzliche Bedeutung. Sie reicht viel weiter, denn die Frage, ob BGE oder nicht, ist von der Entwicklung am Arbeitsmarkt gar nicht abhängig. Es geht um die Frage, nach welchem Maßstab wir Einkommen verteilen, ob sich diese Verteilung aus dem Erwerbsprinzip herleitet oder aus einem anderen. Die Stärke des BGE, deswegen ist es so weitreichend, relativiert das Erwerbsprinzip, weil es davon unabhängig bereitgestellt werden soll, und zwar aufgrund der Angehörigkeit zu einem Gemeinwesen bzw. des Umstandes, seinen Lebensmittelpunkt darin zu haben. Das ist ein Unterschied ums Ganze. Erst so verstanden wäre das BGE keine Repartur- oder Notfallmaßnahme mehr.

Schieritz schreibt weiter:

„Der Staat ist mit der Rolle als Reparaturbetrieb für ein derartiges Versagen überfordert. Eine politisch organisierte Umverteilung wie beim bedingungslosen Grundeinkommen oder bei anderen Lohnzuschüssen stößt in der Praxis schnell an Akzeptanzgrenzen.“

„Der Staat“ – damit sind wohl die vom Volkssouverän beautragten öffentlichen Behörden und Einrichtungen gemeint. Wieso sollten sie überfordert sein? Immerhin sind sie heute schon dafür zuständig, die existierenden Sicherungssysteme zu verwalten und für die Bereitstellung der Leistungen Sorge zu tragen. Wer sollte sonst für die Durchführung gesetzlicher Bestimmungen legitimiert sein, wenn nicht diese Einrichtungen? Allenfalls kann von einer Überforderung gesprochen werden, die aus einer unüberschaubaren Kompliziertheit des heutigen Leistungsgefüges mit all seinen Bereitstellungsverfahren herrührt. Das müsste so aber nicht sein, worauf BGE-Befürworter durchaus hinweisen.

Dass ein BGE an Akzeptanzgrenzen stößt, ist auch kein Beleg für die Überforderung, weil die Frage, ob ein BGE eingeführt werden soll, zugleich die Frage danach ist, ob wir uns vom Vorrang der Erwerbstätigkeit verabschieden wollen – mit allen Folgen. Das ist eine eminent politische Frage, wie die Aktion von Ralph Boes deutlich macht.

„Die Erfahrung lehrt, dass die Menschen gegen höhere Löhne wenig einzuwenden haben, weil sie als Entgelt für eine entsprechende Mehrleistung angesehen werden. Der Empfang von Transferzahlungen hingegen gilt schnell als Schmarotzertum.“

Was folgt daraus? Es einfach hinnehmen? Oder vielmehr deutlich machen, dass – wenn überhaupt schon von Schmarotzertum gesprochen wird – alle bei allen notwendig und unausweichlich schmarotzen, weil sie aufeinander angewiesen sind? Weil die Bürger eines Gemeinswesens laut unserer politischen Ordnung um ihrer und der politischen Ordnung selbst willen den Souverän bilden und nicht weil sie etwas leisten? Weil in arbeitsteiligen Lebenszusammenhängen alle aufeinander angewiesen sind? Weil diejenigen, die sich für ihre Kinder zuhause engagieren, es den anderen erst ermöglichen, erwerbstätig zu sein? Das Erwerbsleben schmarotzt also notwendig am gemeinschaftlichen Gefüge, zu dem es direkt keinen Beitrag leistet. Wie ist das gemeint? Das Erwerbsleben ist eben nicht gemeinschaftsbildend, weil Erwerbstätige nicht um ihrer selbst willen etwas gelten, sondern nur um der Aufgabe willen, die sie auszufüllen haben. Wo das nicht mehr der Fall ist, werden sie als Aufgabenträger ausgetauscht. Für den Wertschöpfungsprozess ist das sogar notwendig und unerlässlich. Wo aber gilt der Bürger um seiner selbst willen etwas? Nur dort, wo er als ganze Person im Zentrum steht, im Gemeinwesen und in der Familie (und davon hergeleiteten ähnlichen Beziehungen wie Freundschaften).

Schieritz schließt dann:

„Deshalb dürfen die Unternehmen nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Nur wenn wir wieder verdienen, was wir verdienen, findet der Untergang des Kapitalismus auch weiter nicht statt.“

Die Unternehmen? Sollen die Unternehmen darum gebeten oder gesetzlich dazu gedrängt werden, dass wir „wieder verdienen, was wir verdienen“? Wie genau stellt er sich das vor? Sicher, die Arbeitnehmer könnten aufbegehren, wie Schieritz es für die USA notiert. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen könnte das erheblich erleichtern. Erst ein BGE jedoch würde den Vorrang von Erwerbstätigkeit aufheben, erst durch es würde die Gemeinschaftsbildung gestärkt, die am Status der Angehörigkeit sich orientiert und nicht an Leistung. Erst mit einem BGE würde der Bürger ins Zentrum des Sozialstaats rücken und dem Erwerbstätigen seinen ihm angemessenen Platz zuweisen. Das scheint Schieritz – wie so viele in der BGE-Diskussion – nicht zu sehen.

Sascha Liebermann

"Das Unrecht des Bürgerlohns" – Otfried Höffe zum bGE

Otfried Höffe, Professor für Philosophie an der Universität Tübingen, hat sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22. Dezember (Die Ordnung der Wirtschaft, S. 13) mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt. Doch seinem Diktum – „Das Philosophieren kann an nahezu jedem Punkt unserer Alltagserfahrung ansetzen. Es bedarf nur der Fähigkeit, Bekanntes in Frage zu stellen: methodisch, aber auch ‚erfahrungsgesättigt‘, gründlich und unter Einbezug der eigenen Voraussetzungen“ – ist er dabei nicht gefolgt. Sonst wäre seine Auseinandersetzung nicht so grobschlächtig ausgefallen. Weder ist sie auf der Höhe der Argumentation, die für ein bGE vorliegt, noch ist sie informiert, wie schon der Titel zu erkennen gibt.

Vom „Bürgerlohn“ zu sprechen muß jeden befremden, der sich mit dem bGE beschäftigt. Denn, weder fordert einer der von ihm genannten Befürworter (Götz W. Werner, Thomas Straubhaar, Dieter Althaus) einen Bürger-Lohn, noch ist das bGE als solcher gedacht. Einen Lohn erhält man für eine Leistung, die man erbracht hat. Das bGE hingegen wird den Bürgern um ihrer und des Gemeinwesens willen gewährt. Grund für Höffes Umdeutung des bGEs sind wohl eher seine eigenen Überlegungen, die ihn zu folgendem Schluß führen:

„Soll der Ausdruck [Bürgerlohn, SL] die angezeigte Sache tatsächlich beinhalten, müsste der Bürgerlohn durch einen Bürgereinsatz, eine Bürgerarbeit, komplettiert werden.“

Ist das bGE umgedeutet, muß dieser Schluß konsequent erscheinen – nur: Höffe trifft damit nicht diejenigen, die er kritisiert, sondern sich selbst.

Es wundert dann auch nicht, daß Höffe die Erwerbfixierung fraglos voraussetzt. Folglich kann auch Selbstverwirklichung nur in Arbeitsplätzen erreichbar sein, als sei eine Selbstverwirklichung jenseits davon nicht einmal denkbar, allenfalls ist sie eine schöne Ergänzung. Was wie unverrückbare Wahrheiten behandelt wird, stellt doch ein historisch Gewordenes dar. Das aber, obgleich Höffe selbst darauf eingeht, bleibt für seine Überlegungen zum bGE folgenlos.

Er folgert ganz konsequent:

„Dass heute die Vollbeschäftigung nicht mehr die der Industriegesellschaft sein kann, ist richtig, aber trivial. Vor allem spricht dieser Umstand nicht gegen das Ziel selbst, das sich immerhin vom Sozialstaatsprinzip, vielleicht sogar von der Menschenwürde, jedenfalls vom Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung her rechtfertigt.“

Und an anderer Stelle:

„Vielmehr ist es die Aufgabe der Politik, zu einem Wirtschafts-, Sozial- und Rechtsklima beizutragen, das beides fördert: die Bereitschaft zu arbeiten und das Erhalten und Entstehen von Arbeitsplätzen statt des „Wegrationalisierens“.“

Anstatt es zu begrüßen, dass wir uns von vielen geisttötenden Arbeiten mit Hilfe von Technologie entlasten und dadurch Freiräume gewinnen, wettert Otfried Höffe gegen „Rationalisierung“. Allerdings, auch dies ist konsequent. Wer Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung so unverrückbar von verfügbaren Arbeitsplätzen abhängig macht, für den muß die Ersetzung menschlicher Arbeitskraft durch Maschinen eine Bedrohung darstellen, der kann nicht sehen, dass Maschinen nur geronnener Geist (Max Weber) und damit Ausdruck menschlicher Schaffenskraft sind, die uns Lebenszeit zurückgewinnen erlaubt. Diese Freiräume sind gerade die Voraussetzung dazu, sich in einer frei gewählten Tätigkeit verwirklichen zu können. Wo diese Verwirklichung erfolgt, gehört das nicht auch zur Freiheit der Bürger?

Höffe sieht auch, welche Bedeutung und welchen Umfang ehrenamtliches Engagement heute schon hat, zieht daraus aber keine Schlussfolgerung. Er hätte folgern können, das dieses Engagement allen Zweiflern und Volkspädagogen widerspricht, die befürchten, der Untergang des Abendlandes stehe bevor, wenn ein bGE eingeführt werde. Weshalb sollte, was heute noch Ehrenamt heißt, nicht zum Hauptamt werden können? Für Höffe allerdings ist das undenkbar.

Und weiter heißt es an anderer Stelle:

„Und weil man bei der Teilnahme, bei der aktiven Mitgestaltung am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, sich selbst entfaltet, fällt diese kontributive (Beteiligungs-)Gerechtigkeit mit einem aufgeklärten Selbstinteresse weitgehend zusammen.“

Entweder schließen wir hieraus, daß der Einzelne sich ohnehin engagieren wird, da Selbstbestimmung, Freiheit und Mitgestaltung am Gemeinwesen seinem innersten Wunsch entsprechen – dann landen wir bei der Idee des bGE. Oder aber Höffe verlangt doch die Einsicht des Einzelnen in ‚objektive’ Notwendigkeiten – dann ist der Schritt zum bevormundenden Gemeinwesen getan. So nah beieinander können Freiheit und Bevormundung liegen.

„Weil es schwer einzusehen ist, warum nicht jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten zum Lebensunterhalt beitragen soll, hat der Heranwachsende eine Pflicht, sich zum künftigen Wirtschaftsbürger zu entwickeln. Für die Elementarstufe hat er die Fähigkeit und Bereitschaft zu erwerben, überhaupt seinen Lebensunterhalt möglichst selbst zu verdienen.

Der Illusion des Leistungslohnes, mittels dessen jeder seinen Unterhalt „selbst verdient“, erliegt auch der Verfasser. Wie schwierig und meist kaum möglich es ist, Leistungen Personen zuzurechnen, übergeht er beflissen. In einem Gemeinwesen, das, wie unser Land, eine so gewaltige Wertschöpfung und andere Leistungen hoch arbeitsteilig zustande bringt, ist es geradezu weltfremd davon auszugehen, der Einzelne müssen seinen Unterhalt „verdienen“. Dieser vermeintliche Verdienst, den Höffe im Auge hat, ruht auf Voraussetzungen, die sich andernorts bilden als im Arbeitsmarkt: im Gemeinwesen und in der Familie. Beide Leistungen erfahren heute nicht die Anerkennung, die ihnen gebührt. Ein bGE hingegen würde sie aufwerten und all die dirigistischen Bemühungen heutiger Familienpolitik (siehe: „Kindesunterhalt“ und „Rürups Sockelrente – ein Irrweg“, von Heike Göbel, FAZ) überflüssig machen.

Die voranstehend zitierte Passage wird mit folgendem Satz abgeschlossen:

„Die Steigerung besteht in der Fähigkeit, einer Arbeits- und Berufstätigkeit nachzugehen, die der Begabung entspricht, sogar deren Entfaltung ermöglicht, folglich zur Selbstverwirklichung beiträgt.“

Und:

„Die für den Menschen unverzichtbare Anerkennung hängt in hohem Maß von der Berufs- und Arbeitswelt ab. Das aufgeklärte Selbstinteresse drängt daher die Politik, sowohl die Wirtschafts- als auch die Sozial- und die Bildungspolitik, beides zu prämieren: auf Seiten der Volkswirtschaft die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf Seiten der Individuen jene Suche nach Berufsfähigkeit und nach Arbeitsplätzen, die auch Mühen und Durststrecken in Kauf
nimmt.“

Die Chancen, dass es zu einer Passung von Fähigkeiten und Berufstätigkeit kommet, sind dort am größten, wo der Einzelne frei entscheidet, wie er sich einbringen will. Setzt man Beruf mit Berufung und nicht mit Arbeit gleich, dann muß dies in einem freiheitlichen Gemeinwesen auch außerhalb der Erwerbstätigkeit möglich sein. Dazu würde das bGE befähigen. Höffes Erwerbsfixierung hingegen bewirkte nur, dass an der Abwertung nicht erwerbsförmigen Engagements festgehalten wird. Er, als Professor einer deutschen Universität, könnte es besser wissen, bezieht er nämlich kein Gehalt, vielmehr wird er alimentiert. Diese Alimentierung gewährleistet, dass er forschen und lehren kann, was er für wichtig und richtig hält. Das bGE würde allen ermöglichen, was verbeamteten Professoren vorbehalten ist, und zugleich stärkte es unsere Demokratie, denn wir Bürger hätten mehr Freiräume, um uns einzumischen.

Sascha Liebermann