Um zu verstehen wie politisch maximal ungünstig diese Positionierung gg das #BGE ist: Es geht mir dazu nicht um pro/ kontra BGE, sondern um die ‚binnenlogische‘ Widersprüchlichkeit, dass eine sanktionsfreihe Mindestsicherung *zum Teil* eben auch ‚bedingungslos‘ sein *muss*. 1/4 https://t.co/Ia1oq9dsTU
— SeTh (@EconomicEthics) October 21, 2024
Kategorie: Sanktionsfreie Mindestsicherung
„Sanktionsfreie Mindestsicherung“
Die „sanktionsfreie Mindestsicherung“ bewahrt den Vorrang des Einkommenserwerbs für die Realisierung der Existenzsicherung gegenüber dem Nicht-Erwerb, dem das #BGE den Vorrang gäbe. Das ist die Fortführung der erwerbszentrierten Sozialpolitik. #Grundeinkommen
— BGE Eisenach (@bge_esa) October 20, 2024
So ist es – siehe unsere früheren Kommentare dazu hier.
„Holt die Leute raus!“…
…ein Beitrag von Wolfgang Strengmann-Kuhn in derFreitag, in dem zwar nicht für ein Bedingungsloses Grundeinkommen argumentiert wird, aber für eine Verbesserung im bestehenden System mit Garantieelementen. Es geht darin auch um die Abschaffung der Sanktionen (siehe dazu hier) und das sogenannte Lohnabstandsgebot, das letztlich auf das Theorem der Armutsfalle zurückgeht (siehe dazu hier).
Repressionsfreie Mindestsicherung im heutigen Sozialstaat – Fortschritt oder Verklärung?
Anlässlich einer Podiumsdiskussion, an der ich kürzlich teilnahm, kam wieder einmal die Frage auf, ob es nicht besser sei, statt eines Bedingungslosen Grundeinkommens eine sanktionsfreie bzw. „repressionsfreie“ Mindestsicherung einzuführen, vielleicht auch als Übergangslösung. Das würde den Menschen im Hier und Heute schon helfen, wäre eher durchsetzbar, während eine Einführung des BGE auf absehbare Zeit unrealistisch erscheine. Verschiedentlich ist schon in diese Richtung argumentiert worden, nicht selten waren die Befürworter zugleich Gegner des BGE (siehe hier, hier und hier).
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