„Ganztagsbetreuung könnte Steuereinnahmen erhöhen“ – und was bedeutet das für das Familienleben?

Heike Schmoll berichtet in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegeben wurde.

Dass dem Bundesministerium an einer solchen Rechnung gelegen ist, kann einen nicht überraschen (Oxfam sieht das ja offenbar ähnlich). Wie wäre es aber, zu dieser Berechnung eine Gegenrechnung aufzumachen und beide zu vergleichen?

1) Aufzurechnen im strikten Sinne, das geht natürlich nicht. Wie aber wäre es, wenn Kinder erst dann den Kindergarten besuchen, wenn sie selbst die Bereitschaft dazu artikulieren, weil das etwas mit ihrem Wohlbefinden zu tun hat? Das hätte nicht nur Vorteile für die Kinder, weil sie reifer wären, es würde sich auch auf die Einrichtungen auswirken, die nicht damit beschäftigt wären, die Trennungserfahrungen und -ängste der Kinder auffangen zu müssen. Würden wir so auf die Sache blicken, dann müssten wir eher institutionelle Frühförderung zurückfahren und Eltern darin bestärken bzw. unterstützen, dass Kinder Zeit für ihre Entwicklung brauchen in einem Schonraum, der ihnen diese Zeit gibt.

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„Vierzig Stunden in der Kita“ – wie wollen wir leben?

Der Artikel war in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abgedruckt. Nimmt man ihn so, wie er ist, und geht davon aus, dass alles, was berichtet wird, stimmt, dann kann er einen sprachlos machen. Eine Kita in Schwerin bietet 24-Stunden-Betreuung an. Sie richtet sich an Eltern, die beide berufstätig sind und besondere Arbeitsbedingungen haben. An einer Stelle im Artikel heißt es: „Die Bundesagentur für Arbeit spricht mit Blick auf die unflexiblen Öffnungszeiten der Kindertagesstätten von einem ‚grundlegenden Problem‘. „Stellen Sie sich mal vor, eine Verkäuferin bei Karstadt eröffnet ihrem Arbeitgeber, sie könne nur von Montag bis Freitag zwischen 8 und 15 Uhr arbeiten“, sagt eine Sprecherin. „Dann kriegt sie zu hören: Unsere Stoßzeiten sind aber am Samstag und nach Feierabend.“ Der Bäckereifachverkäuferin, die um 5 Uhr morgens ihre Backlinge geliefert bekomme, gehe es nicht anders.“

Wie hier die Problemlage geschildert wird, lässt allzu deutlich werden, wie sehr es um Prioritäten geht. Damit sind sowohl individuelle wie auch gemeinschaftliche gemeint. Wollen wir als Gemeinwesen Arbeitszeiten über das Wohl der Familie stellen? Dann ist der Ausbau zur 24-Stunden-Betreuung konsequent. Abseits solch extremer Entwicklungen nehmen Betreuungszeiten in Einrichtungen ohnehin zu, weil Eltern früh erwerbstätig sein wollen – teils aus Sorge, teils aus Not, teils, weil sie gebraucht werden möchten. Letzteres klingt gerade dann absurd, wenn kleine Kinder ihre Eltern zuhause um so mehr brauchen. Während diese Eltern als Erwerbstätige ersetzbar, austauschbar sind, sind sie es zuhause nicht. Mitarbeiter eines Unternehmens wird jemand, weil er eine Aufgabe erfüllt, nicht aber, weil er geliebt wird. Was die Bedeutung des Einzelnen im Berufsleben betrifft, machen sich viele Illusionen. Zugleich ist es allerdings die normativ herausragende Stellung, die Erwerbstätigkeit heute zukommt, die viele so früh womöglich wieder in das Erwerbsleben zurückstreben lässt. Anerkennung findet eben vor allem das Engagement im Erwerbsleben, nicht aber in der Familie. Trotz alle dem aber kann der Einzelne aus seiner Verantwortung für Alternativen nicht entlassen werden. Manches Mal sind nur kleine Veränderungen nötig, um die Familiensituation zu verbessern. Manchmal reicht Verzicht oder auch Einschränkung, um mehr Zeit für die Familie zu gewinnen – sofern es gewollt ist.

An einer anderen Stelle heißt es: „Die meisten Krankenschwestern bekommen nur einen Job, wenn sie bereit sind, Schicht zu arbeiten. Eine normale Kita geht da nicht.“ Das Hin- und Hergerissensein mancher Eltern, die im Artikel zitiert werden, ist allzu deutlich, z.B. hier: „Was die Arbeit angeht, bezeichnet Heins die Kita als „die Lösung all meiner Probleme“. Die Einrichtung ermögliche es ihr, bis zu vier Tage am Stück Seminare zu geben. Persönlich aber setze ihr die Situation zu: „Manchmal liege ich weinend im Hotelzimmer und denke an meinen Sohn.“

Die Frage, was ihr wichtiger ist, muss die Dame selbst beantworten. Wenn ihr die Situation aber zusetzt, wäre es an der Zeit, sie zu ändern. Es ist immer leicht zu sagen, das geht doch nicht, bei genauerer Betrachtung aber zeigt sich durchaus, dass das Nicht-Gehen auch mit einem Nicht-Wollen verbunden sein kann. Das ist legitim, sollte dann aber offen eingestanden werden.

Eine weitere Passage sei zitiert: „Eine andere Erzieherin sieht das kritischer: „Wir sind nur familienergänzend, kein Familienersatz. Das vergessen die Eltern und ihre Arbeitgeber manchmal.“

Auch wenn diese Aussage der Sache nach zutrifft, durch die umfangreichen Betreuungszeiten hingegen wird niemand ernsthaft behaupten wollen, dass auf dieser Basis noch ein Familienleben möglich ist. Um eine Beziehung zu den eigenen Kindern zu erlangen und zu erhalten, braucht es Zeit, ungeplante Zeit mit offenem Ausgang. Wie soll dies möglich sein, selbst wenn eine Betreuung werktags ’nur‘ von 8 bis 16 Uhr dauert?

Zur Veranschaulichung der Degradierung von Familie, die zum Alltag gehört, sei auf diese Zeichnung noch einmal hingewiesen:

 Sascha Liebermann


Frühere Kommentare von Sascha Liebermann zu verwandten Themen: Familie – hier, hier und hier. Ein Einspruch gegen diese Situation in der FAZ im alten Jahr, siehe „Markt und Familie“. Gerade zur schwierigen Arbeitsmarktlage in manchen Regionen sei auch dieser Beitrag
„Strukturschwache Regionen und das Bedingungslose Grundeinkommen“ in Erinnerung gerufen.

„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ – auch in der Schweiz nur in eine Richtung

Andere Länder ähnliche Wege. In der Schweiz, nicht anders als in Deutschland und vielen anderen Ländern Europas, steht die „Vereinbarkeit“ von Familie und Beruf ganz oben auf der Agenda. Der letzte Schritt zur Emanzipation, so könnte man meinen, müsse noch gegangen werden, damit Erwerbstätigkeit als normatives Ziel für alle erreicht werden könne. Die „Parlamentarische Initiative Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik“ will der „Vereinbarkeit“ Verfassungsrang verschaffen. Siehe auch frühere Kommentare von Sascha Liebermann zu „Familienvergessen – auch in der Schweiz“ sowie zu Familie im allgemeine – hier und hier. Ein Einspruch gegen diese Situation in der FAZ im alten Jahr, siehe „Markt und Familie“.

„Vereinbarkeit“ von Familie und Beruf oder doppelter Verzicht?

Im Dezember-Heft 2010 von brandeins, das sich der Familie widmet, ist ein Beitrag abgedruckt mit dem Titel „Gleichung mit Unbekannten“. Es geht darin auch um die vielgeforderte und -befeierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die als fortschrittlich gilt und die manches Förderprogramm auf den Weg gebracht hat. Der Schluss des Beitrags allerdings macht deutlich, wie wenig treffend die Formel von der Vereinbarkeit ist und wie viel angemessener es wäre, vom doppelten Verzicht zu sprechen. Es heißt dort:

„Seine Managerkollegen von früher schmunzeln vermutlich schon über die Wortwahl. Alexander May ist ein Beispiel dafür, was in keiner erbaulichen Ministeriumsbroschüre steht, aber jeder schnell merkt, der Kinder bekommt: Familie hat ihren Preis. Karriere auch. Ob die Gleichung aufgeht, muss jeder für sich selbst entscheiden.“

Denn Familie und Beruf lassen sich nicht vereinbaren, ohne dass in beider Hinsicht Verzicht geübt werden muss, so lässt sich herauslesen. Wer beides haben will, von dem ist doppelter Verzicht gefordert. Ganz zu recht schließt der Beitrag mit dem Hinweis, dass dies jeder für sich entscheiden muss, will man keine staatliche Vorschrift einführen. Moment mal, Vorschrift? Die gibt es heute zwar nicht, es gibt aber eine normative Erwartung: Erwerbstätigkeit. Wir haben zwar keine Vorschrift, aber sehr wohl eine Wertigkeit in unserem Gemeinwesen. Denn heute kann maximal ein Elternteil zuhause bleiben, denn der andere muss Einkommen beschaffen. Der Familie die Priorität einzuräumen ist also nur einem von beiden möglich, und das nur, wenn er zu den Besserverdienenden gehört. Wäre es nicht wünschenswert, beide könnten zuhause bleiben, wenn sie wollten? Das geht aber nur und wird erst anerkannt als gleichwertige Entscheidung, wenn ein bedingungsloses Grundeinkommen verfügbar ist.

Sascha Liebermann