„KannMannFrau“ – Filmvorführung und Diskussion mit Gabriele von Moers

Am Freitag, den 27. März, 19 Uhr 30 im Eine-Welt-Café (Bürgerpavillon), Heimstättenstr. 24, Fürstenfeldbruck. Aus der Ankündigung:

„Frau, Mann, Kinder – Können Familien mit einem Grundeinkommen besser leben?
42-Minuten-Film-Dokumentation „KannMannFrau“ zum Thema Familie und Grundeinkommen, von Gabriele von Moers, über Familiensituationen heute und die Verbesserungen, die ein Grundeinkommen schaffen könnte…“ Weitere Informationen finden Sie hier

Trailer zum Film

Bedingungsloses Grundeinkommen Pro und Contra…

…in HR Today. Pro: Daniel Straub, Contra: Fabian Schnell (Economiesuisse).

Der Vergleich des BGE mit dem Schlaraffenland und dem Paradies auf Erden erfreut sich bei Gegnern großer Beliebtheit (siehe hier und hier). Als polemische Spitze ist dieser Vergleich noch nachvollziehbar, wenn im Eifer der Diskussion das Gegenüber in eine Ecke gedrängt werden soll. Doch, wenn vermeintlich nüchterne Erwägungen von wissenschaftlicher Seite diesen Vergleich bemühen, dann muss man doch staunen ob der Weltfremdheit des Vergleichs.

„Aus dem Geist der Demokratie: Bedingungsloses Grundeinkommen“ – Buch von Sascha Liebermann

So lautet der Titel des Buches von Sascha Liebermann, das im Verlag Humanities Online erschienen ist. Es ist sowohl in Druckform als auch als PDF-Format beziehbar.

Hier der Ankündigungstext:

Mehr als zehn Jahre währt die jüngere Diskussion über ein Bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland – seit einigen Jahren nimmt die Idee einen festen Platz in der öffentlichen Auseinandersetzung ein. In der Schweiz steht sogar in den nächsten Jahren eine Volksabstimmung darüber bevor, ob es eingeführt werden soll. Beim Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) geht es um mehr als nur darum, eine arbeitsmarkt- oder sozialpolitische Alternative zu finden. Das BGE reicht viel weiter und wirft viele Fragen in den verschiedensten Bereichen des Lebens auf: Bildung, Familie, Pflege, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheit, Wissenschaft, Kunst, Beruf und Wirtschaft – um einige zu nennen. Noch wichtiger als die Auswirkungen im Einzelnen sind die Folgen für das Ganze. Getragen werden muss ein BGE vom Gemeinwesen, der politischen Gemeinschaft der Bürger als Solidarverband, denn die Bürger als Staatsbürger sind ihr Fundament, nicht die Erwerbstätigen.

Im Jahr 2006 begann ich, Beiträge im Blog der Initiative „Freiheit statt Vollbeschäftigung“ zu veröffentlichen, die ich gemeinsam mit anderen im Jahr 2003 gegründet hatte. Sie griffen die verschiedenen Aspekte auf, die mit dem BGE in meinen Augen verbunden sind. Die Anlässe, mit denen die Beiträge sich auseinandersetzen, waren meist nur Aufhänger, um allgemeine Überlegungen anzustellen. Die Beiträge sollten der öffentlichen Diskussion dienen, sie dadurch fördern, dass Argumente entwickelt und Einwände geprüft werden. Aufzuzeigen, wie ein BGE wo und weshalb Wirkung entfalten könnte – darum ging es immer wieder. Bei allen argumentativen Anstrengungen, die dazu unternommen wurden und werden, münden die Beiträge – anders, als es für eine wissenschaftliche Abhandlung angebracht wäre – stets in eine praktische Stellungnahme. Den Argumenten tut das keinen Abbruch, sie stehen für sich. Die praktischen Schlussfolgerungen allerdings folgen einem Werturteil.

Aus den vielen Beiträgen, die über die Jahre entstanden sind, habe ich solche für dieses Buch ausgewählt, die an Aktualität nichts eingebüßt haben. Sie wurden vollständig überarbeitet, aktualisiert und der Buchform entsprechend angepasst. Manche fallen eher kurz aus, andere länger. Einige konzentrieren sich darauf, Argumente rund um das BGE zu entwickeln, indem an unterschiedlichsten Phänomenen mögliche Auswirkungen aufgezeigt werden. Andere wiederum sind intensive Auseinandersetzungen mit Einwänden, die zu diesem Zweck ausführlich zitiert und analysiert werden. Diese Texte dienen besonders dazu, die Einwände in ihrer Eigenlogik besser zu verstehen, ihre häufig sehr voraussetzungsvollen Annahmen offenzulegen und zugleich zu prüfen.

Auszüge bei google books

„Hartz IV und die Folgen“ – Videomitschnitt einer Diskussion in Frankfurt am Main

Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Christoph Butterwegge, Köln, Inge Hannemann, Hamburg, Prof. Dr. Franz Segbers, Marburg, Prof. Dr. Matthias Zimmer, MdB, Frankfurt; Moderation: Katja Irle (hr-Info) am 12. Februar 2015 im Haus am Dom in Frankfurt a. M.

Christoph Butterwegge (siehe auch hier) hat sich einen Namen als Gegner eines Bedingungslosen Grundeinkommens gemacht, Franz Segbers zählt zu den Befürwortern (hier und da mit sonderbaren Vorbehalten).

Mangelndes Zutrauen = Misstrauen?

Einer der Vorbehalte, dem man immer wieder in der Grundeinkommensdebatte begegnet, ist der, ob die Menschen mit der Freiheit überhaupt umgehen könnten, es nicht doch zu Missbrauch (!?) kommen würde. Das ist als solches schon erstaunlich, nicht etwa alleine deswegen, weil die Frage wäre, woran die Unfähigkeit mit Freiheit umzugehen, festgestellt werden sollte oder weil in dieser Allgemeinheit der Einschätzung eine gewaltige Anmaßung zum Ausdruck kommt. Beides würde als solches schon reichen, um denjenigen, die diese Vorbehalte äußern, die Selbstverständlichkeiten eines demokratisch verfassten Gemeinwesens entgegenzuschleudern. Wer hinter sie zurück will, soll es offen sagen. Was ist denn das Problem mit der Freiheit, um die es geht? Sie erfordert nichts, was nicht heute schon vorausgesetzt wird, ist also ein triviales Unterfangen (siehe hier) – zumindest wenn unser reales Leben als Maßstab genommen wird. Dennoch, der Vorbehalt wiegt schwer, er hält uns ja gerade davon ab, das BGE einzuführen.

Neben der Gestalt offenem Misstrauen tritt dieser Vorbehalt allerdings noch in milderer Form in Erscheinung, wenngleich in seinen Folgen dies keinen Unterschied macht. Mild geht so: Noch seien die Menschen nicht so weit, weil sie bisher zu sehr in Unselbständigkeit gehalten, gar konditioniert wurden. Weil dies so sei, bedürfe es einer sanften Überleitung durch pädagogische Vorbereitung. – Nur zu Erinnerung: wir sprechen von erwachsenen, mündigen Bürgern. – Mittels pädagogischer Überleitung soll aus der Unselbständigkeit in die Selbständigkeit geführt werden, sobald dies erreicht sei, könne die Freiheit beginnen. Wer eine solche Argumentation liest, denkt womöglich an Satire, das ist sie jedoch ganz und gar nicht. Diese Vorbehalte gibt es tatsächlich und zwar mehr, als man glauben mag. Man nehme nur die jüngere Diskussion über die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen an Hochschulen (siehe auch hier). Sie wurde in Nordrhein Westfalen weitgehend aufgehoben, was wiederum zu entsprechenden Reaktionen führte, die darin schon die Erschütterung der Grundfesten der Universität erblickten. Wenngleich es hier um ein anderes Feld geht, nicht um die Praxis der Demokratie im Allgemeinen, sondern eher um die besondere Herausforderung eines Studiums, so gleichen sich die Überlegungen.

Weil nämlich Studenten durch das Schulwesen in Unmündigkeit gehalten oder zu Unselbständigkeit erzogen worden seien, seien sie nicht oder nicht ohne weiteres in der Lage, die Anforderungen eines freilassenden (eigentlich: freilassenderen, angesichts der Bachelor-Strukturen) Studiums auf sich zu nehmen. Sie könnten, so die Behauptung, mit der Freiheit nicht – noch nicht – umgehen. Wer ein wenig Erfahrung in der Lehre an Hochschulen gesammelt hat, wird nicht umhin kommen, das Problem wo ganz anders zu verorten, und zwar darin, dass die Anwesenheitspflicht diejenigen, die nicht wollen, aber sich noch nicht zum Abbruch des Studiums oder dem Verlassen der Veranstaltungen durchringen konnten, in einer Lehrveranstaltung halten – um Leistungspunkte (credit points) zu erhalten. Für ein Studium entscheidend ist aber nicht das bloße Anwesendsein, es ist die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit einer Sache, die einem fremd ist und die ganz unpraktisch, müßig zum Gegenstand der Auseinandersetzung gemacht wird – nur, um sie zu verstehen. Die Anwesenheitspflicht leistete dazu nicht nur keinen Beitrag, sie trug eher dazu bei, die Voraussetzungen für eine solche Auseinandersetzung zu untergraben, da sie Studenten unter den Generalverdacht stellte, nicht anwesend sein zu wollen. Das Wollen aber ist notwendig. Wer eine Pflicht erhebt, drängt das Wollen zurück. Das heißt natürlich nicht, dass dadurch das Wollen ausgeschlossen ist, die Bedingungen zu seiner Entfaltung sind nur erheblich ungünstiger, weil die Pflicht gerade davon ausgeht, dass das Wollen nicht vorhanden ist.

Zwischen mangelndem Zutrauen, das sich hier in Form pädagogischer Fürsorge und Hilfestellung Ausdruck verschafft und Misstrauen, besteht kein grundsätzlicher Unterschied, zumindest nicht, wenn es um erwachsene Menschen geht. Studenten, die die Schule verlassen haben und sich entscheiden dürfen, eine Hochschule zu besuchen, das Wollen also zu artikulieren, kann man nicht ernsthaft absprechen, die Voraussetzungen für ein Studium mitzubringen. Dass sich jemand, der sich für ein Studium entscheidet, keine Vorstellung davon hat, was auf ihn zukommt, ist klar, gilt jedoch auch für jeden Lehrberuf, mag im Falle eines Studiums nur in gesteigertem Maße der Fall sein. Selbst dort jedoch, wo tatsächlich mangelnde Selbständigkeit vorläge, wäre eine pädagogische Anleitung bevormundend. Demokratie kann es nur vorbehaltlos geben, Verantwortung für ein Studium auch.

Sascha Liebermann

„Warum nicht mal 30 Stunden?“…

…fragt ein Beitrag im Magazin Mitbestimmung der Hans-Böckler-Stiftung. Der Titel ist einem Interview mit dem „Arbeitszeitforscher“ Gerhard Bosch entnommen, der sich einst schon zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert hat („Das Menschenbild des Grundeinkommens „ist nicht wünschenswert““)

Im Interview geht es vor allem um kürzere Arbeitszeiten im Vergleich zu einer heutigen Vollzeitstelle und um Auszeiten wie Sabbaticals. Wenige Stellen seien hier kommentiert:
 „…Wir haben eine starke Standardisierung, die auf der Fünf-Tage-Woche basiert. Trotzdem wirken viele Leute gehetzt.
Die Standardisierung und den Wert des Wochenendes kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Eine Gesellschaft braucht solche Rhythmen. Bei Beschäftigten ohne geregelte Erholungspausen wächst der Wunsch, längere Auszeiten zu nehmen. Auszeiten sind inzwischen sogar unter Topmanagern hoffähig geworden. Der Wettbewerb setzt die Unternehmen jedoch unter einen enormen Druck, den sie an ihre Beschäftigten weiterreichen. Es gibt Unternehmen, die ausgelaugte IT-Spezialisten regelmäßig auswechseln. Die Experten verdienen sehr gut und scheiden frühzeitig aus. Aber das ist keine Lösung für alle. Ich plädiere eher für eine Entschleunigung auch durch Sabbaticals…“

Sabbaticals sind schon lange in der Diskussion, doch würden sie allenfalls Verschnaufpausen schaffen. Sie könnten sogar die Erwerbsorientierung noch weiter stärken, da weiterhin dem Zweck der Wiedergewinnung von Arbeitskraft eingebunden blieben und keine Perspektive unabhängig davon eröffneten. Sie wären eben von vornherein befristete Verschnaufpausen im Rahmen der Erwerbsorientierung.

„…Heute sind viel mehr Frauen erwerbstätig als früher. Doch arbeiten sie oft weniger, als sie es sich wünschen. Was sind die Ursachen?
Durch die fehlende Kinderbetreuung, die Abgabenfreiheit für Minijobs, die über den Ehepartner abgeleitete Krankenversicherung und das Ehegattensplitting arbeiten viele deutsche Frauen in Minijobs. Diese sind gegenüber sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit erheblich billiger. Für manche Tätigkeiten werden fast nur noch Minijobs angeboten, wodurch die Chancen auf einen Übergang in reguläre Arbeit sinken. Im Unterschied zu anderen Ländern wurde bei uns die durchschnittliche Arbeitszeit der Frauen dadurch – entgegen ihren ausdrücklichen Wünschen – immer kürzer…“

Hier wird deutlich, wie stark Bosch in Zusammenhängen der Erwerbsorientierung und im Modell nutzenorientierten Handelns denkt. Ob Frauen den Wunsch nach mehr Erwerbstätigkeit auch hätten, wenn es tatsächlich durch das Gemeinwesen anerkannt wäre, für Kinder zuhause zu bleiben – darüber sagt dies nichts. Inwiefern der Wunsch nach mehr Erwerbstätigkeit und der nach mehr Anerkennung durch Erwerbstätigkeit, daher rührt, dass die fürsorgliche Zuwendung zu Kindern nicht wertgeschätzt wird (siehe hier und hier), kann nur vermutet werden. Dass Ehegattensplitting hält niemanden davon ein, berufstätig zu sein, dem die Berufstätigkeit wichtig ist, der darin eine sinnvolle Betätigung erkennt.

„..Sie plädieren als Wissenschaftler seit 15 Jahren für eine neue Arbeitszeitordnung. Wie sollten die Arbeitszeiten zukünftig gestaltet werden?
Ich werbe für ein neues Normalarbeitsverhältnis, in dem je nach Lebenslage auch Phasen mit bezahlten und unbezahlten Unterbrechungen oder Teilzeitarbeit einen Platz haben. Die Art und Weise, wie wir heute arbeiten, entspricht nicht mehr den Lebensentwürfen vieler Beschäftigter. Wir wissen längst, dass viele Frauen in einer längeren Teilzeit arbeiten wollen und dass Männer weniger Überstunden machen wollen…“

Nun kann man sich dafür Arbeitszeitmodelle ausdenken und für sie streiten (sehr differenzierte Teilzeitformen, wie es sie in der Schweiz gibt), die Verhandlungsmöglichkeiten verbleiben innerhalb der Erwerbsorientierung. Bessere Verhandlungsmöglichkeiten hat nur, wer ausweichen kann oder dessen berufliches Profil knapp ist. Will man aber dem Einzelnen mehr Verhandlungsmöglichkeiten schaffen, die weit über Arbeitszeit hinausgehen, von denen diese nur ein Aspekt sind, dann bedarf es einer anderen Lösung, die eben nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen bietet. Wäre es eingeführt, braucht über Arbeitszeitmodelle nicht mehr in dem Maße nachgedacht werden, weil sie sich aus den Verhandlungen ergeben, die dann wirklich souverän geführt werden können.

„..Männer sollen also weniger Erwerbsarbeit leisten und Frauen mehr? Was sind eigentlich die Vorteile?

Die Vorteile liegen in einer größeren betrieblichen Bindung der zunehmend gut qualifizierten Frauen und der kostengünstigen Flexibilität bei kurzer Vollzeit, da die Überstunden innerhalb der Regelarbeitszeit keine Zuschläge erfordern. Die Polarisierung zwischen langen Arbeitszeiten und marginaler Teilzeitarbeit könnte abgebaut werden. Eine egalitärere Stundenverteilung würde auch die Einkommensungleichheit verringern…“

Und was hieße das für Familien, für die Zuwendung zu den Kindern? Das wird aus folgender Passage deutlich

„…Sie plädieren aber nicht für eine große, allgemeine Arbeitszeitverkürzung?

Das ginge an den Wünschen der Menschen ebenso vorbei wie an den Verhältnissen in den Betrieben, die in einer globalen Konkurrenz stehen. Firmen sollten aber verstärkt lange Teilzeit – zwischen 20 und 28 Stunden – sowie kurze Vollzeit – zwischen 28 und 35 Stunden – anbieten. Wenn Frauen und Männer gleichermaßen erwerbstätig sind, sich Erziehungs- und Pflegeaufgaben teilen, muss die Arbeitswelt flexibler werden. Wir brauchen ein neues, flexibles Normalarbeitsverhältnis mit der traditionellen Schutzfunktion, die ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet, aber erweitert um Optionen für eine selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung im Erwerbsverlauf. 2002 haben wir „längere Teilzeit“ und „kurze Vollzeit“ als neue Arbeitszeitnormen vorgeschlagen. Jetzt sind diese Begriffe endlich in der politischen Diskussion angekommen…“

Also, doppelte Erwerbstätigkeit, was, selbst bei reduzierten Arbeitsstunden in Vollzeit nicht nur zu höherem Koordinationsbedarf zwischen den Eltern, also mehr Alltagsplanung, führt, sondern auch zu doppelten Verpflichtungen. Denn beide Eltern müssen die Verantwortung gegenüber den Kindern und dem Familienleben auf der einen und die Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber auf der anderen Seite unter einen Hut bekommen. Was gemeinhin als Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefeiert wird, ist, dem Titel eines im letzten Jahr erschienen Buches folgend, die „Alles ist möglich-Lüge“. Das Leben lässt sich nicht einfach organisieren, je kleiner die Kinder sind, desto weniger. Darüber hinaus würde die von Bosch vorgeschlagene Flexibilisierung nicht aus der Vorrangstellung von Erwerbsätigkeit hinausführen, würde andere Tätigkeiten weiterhin dahinter eingeordnet lassen.

Wohin das führt, sehen wir hier:

„…Das hört sich alles gut an. Aber wer kann es sich schon leisten, längere Zeit nur 30 Stunden zu arbeiten?
Wenn in einer Paarbeziehung beide 30 Stunden arbeiten, ist das Einkommen nicht niedriger als mit einem Alleinverdiener. Aber es stimmt: Bei einem zu geringen Haushaltseinkommen scheitert das Modell. In Ländern wie den USA, in denen Einkommen sehr ungleich verteilt sind, versuchen die Geringverdiener, ihren Lebensstandard durch einen zweiten Job oder Überstunden zu sichern. Bei zunehmender Einkommensungleichheit laufen alle Vorschläge zu einer auch nur vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit ins Leere…“

30 Stunden in einer Fünf-Tage-Woche sind immer noch sechs Stunden pro Werktag (in einer Vier-Tage-Woche wäre es siebeneinhalb Stunden, beinahe wie bisherige Vollzeit), hinzukommen noch An- und Abfahrt, die je nach dem eine weitere Stunde betragen können. Dann wären es also sieben Stunden am Tag. Damit einhergehen müssten längere Betreuungszeiten für Kinder im Kindergarten (Arbeitszeit der Eltern plus Bring- und Abholzeit), da beide Eltern berufstätig sind und nur dann, wenn Schicht gearbeitet würde, einer die Kinder abholen könnte. Boschs Vorschlag würde – für den Vollzeiterwerbstätigkeit aus der gegenwärtigen Entwicklung hin zu längeren Betreuungszeiten nicht hinausführen. Darüber hinaus würde durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit die damit einhergehende Abwertung von Familien nicht aufgehoben.

Und in der folgenden Passage wird das Lenkungsdenken allzudeutlich, Stichwort „Anreize“:

„…Gibt es dafür eine ausreichende Infrastuktur?
Das Angebot an Kinderkrippen, Kindergärten und Ganztagsschulen mit zuverlässigen ganztägigen Öffnungszeiten muss weiter verbessert werden, sodass Eltern auch tatsächliche Arbeitszeitoptionen erhalten. Die gegenwärtigen Versuche der Politik, ein neues Familienmodell zu fördern, sind inkonsequent, da der Ausbau der Kinderbetreuung und der Ganztagsschulen durch gegenteilige Anreize im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht konterkariert wird…“

Das Leben operiert nicht in Reiz-Reaktions-Abläufen.

„…Sie fordern Wahlarbeitszeiten für Beschäftigte, was neben dem Recht auf Teilzeit auch das Rückkehrrecht auf die alte Arbeitszeit einschließt. Wie weit zieht die Politik mit?
Mit der Verabredung im Koalitionsvertrag, Rückkehrrechte auf die alte Arbeitszeit bei Kindererziehung und Pflege gesetzlich zu verankern, wurde ein großer Schritt in diese Richtung getan. Vielleicht kommt man im nächsten Schritt dazu, solche Rückkehrrechte auf alle Teilzeitbeschäftigten auszudehnen..“

Was von einer gesetzlichen Regelung zu halten ist, zeigen die heutigen Beispiele z.B. im Falle von Eltern, die in Elternzeit gehen und dann doch nicht mehr zurückkehren können auf ihre Stelle, ganz legal. An diesem Beispiel zeigt sich wiederum, wieviel weitreichender ein BGE wäre, weil es nicht nur die Abhängigkeit vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit – je nach Höhe des BGE – aufhöbe, sondern auch das Nicht-Erwerbstätigsein zum legitimen Status erklären würde.

Sascha Liebermann