„In anderer Verpackung“ – über Sprachkosmetik, Hartz IV und den Bundesarbeitsminister…

darüber schreibt Barbara Dribbusch in der taz.

Zurecht verweist Bundesarbeitsminister Heil darauf, dass die Grundsicherung einen Rechtsanspruch darstellen und kein Almosen sei (siehe „Rechtsanspruch oder Almosen“ und hier), doch Dribbusch weist zurecht auf die Bezugsbedingungen hin, auch wenn diese gelockert worden seien. Doch werden Einkommen weiterhin angerechnet, die für Selbständige aber auch in diesen Zeiten die Mittel zur Investition sind, die sie benötigen. Dabei ist Dribbusch selbst kein Gegner von Sanktionen im Arbeitslosengeld II-Bezug, siehe hier.

Sascha Liebermann

Almosenempfänger, sorgsam alimentierte Klientel, Gouvernanten-Staat…

…wahrlich ein Bedrohungsszenario, das Christoph Prantner in seinem Kommentar in der Neuen Zürcher Zeitung zum Bedingungslosen Grundeinkommen entfaltet:

„Die bedingungslose Mindestsicherung, das Steckenpferd der Salonlinken bei den Grünen, der Linken und der SPD, ist genau das Gegenteil. Sie macht aus Bürgern Almosenempfänger – eine sorgsam alimentierte Klientel, die wenig Anreize hat, andere Segnungen eines umfassenden Gouvernanten-Staates abzulehnen.“
Doch: Almosen sind freiwillige Gaben, Gnadengeschenke – ein BGE wäre durch Gesetz eingeführt und der Anspruch damit etabliert; Klientel gäbe es keine, da es alle erhalten; die Beschwörung des Nanny-Staates, hier als Gouvernante, darf natürlich nicht fehlen – sind die Bürger solch schwächliche,  unmündige, ihre Interessen nicht verteidigen könnende Geschöpfe? Ja, das sind sie, denn wo keine Anreize sind, droht der Untergang. Dann wäre es vielleicht besser, gleich unterzugehen, ohne die gouvernantenhaften Anreize.
Sascha Liebermann

„Bittsteller-Position“? Bei aller Kritik: die Grundsicherung beruht auf einem Rechtsanspruch…

…, gewährt wird sie aber nur in Abhängigkeit davon, ob die Bezugsbedingungen vom Antragsteller erfüllt werden. Daran kann vieles kritisiert werden, aber es handelt sich nicht um ein Almosen und auch nicht um eine Bitte. Dass dies in der öffentlichen Diskussion immer wieder einmal so gesehen wird, zeugt von einem unklare Rechtsverständnis. Dass die Bezugsbedingungen stigmatisierend wirken, weil sie die Leistungsbezieher trotz Rechtsanspruch zu jemandem machen, der sich erklären muss und auf einen bestimmten Weg zurückfinden soll, das ist unstrittig. Zu einfach sollte man es sich nicht machen, denn immerhin steht die Mehrheit hinter dieser Art von Bedingungen.

Siehe meinen früheren Beiträge zu dieser Frage hier und hier, zur Stigmatisierung durch die Bedingungen für den Leistungsbezug hier.

Sascha Liebermann

Rechtsanspruch oder Almosen?

In der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht es neben vielen Aspekten ganz zentral um die Würde des Einzelnen, Anerkennung durch die Gemeinschaft und das Recht auf Einkommen. Von daher liegt es nicht fern, darin den Kontrapunkt zum heutigen Sozialstaat auszumachen, doch dabei gerät manches durcheinander oder gar aus dem Blick. In einem Interview aus dem Jahr 2016 mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Timotheus Höttges, sagt dieser folgendes:

„Nur, was mir am heutigen Sozialstaat vor allem missfällt: Ich muss um Hilfe bitten, auch wenn ich mein Leben lang gearbeitet habe. Das Grundeinkommen verspräche mehr Würde und könnte das Unternehmertum sogar fördern.“ (Handelsblatt, „Wir sind zu satt, Interview mit Timotheus Höttges, 22. Dezember 2016)

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