„Von Hartz IV zum Bürgergeld“ – Wirtschaftsdienst Zeitgespräch Video online…

…meinen Kommentar zum Gespräch finden Sie hier.

Sascha Liebermann

„Das Bürgergeld ist ein Etikettenschwindel“ oder Arbeitgebervertreter, die nicht unternehmerisch denken,…

…so könnte das Interview mit Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger für RP-Online übertitelt werden. Was sagte er dazu genau?

„[RP-Online] Mit dem Bürgergeld will die Ampel Hartz IV überwinden. Die Vermögensprüfung soll in den ersten zwei Jahren entfallen. Welches Signal wird da gesetzt?

Dulger Es wird doch völlig außer Acht gelassen, dass es eine zentrale Grundlage unseres Sozialstaates ist, dass die Gemeinschaft allen denjenigen hilft, die sich nicht selbst helfen können und nicht über ausreichend eigenes Vermögen und Einkommen verfügen. Insgesamt soll der Fokus offenbar weg vom aktivierenden Sozialstaat wieder zu einem verwahrenden Sozialstaat gelegt werden, der sich im Geldausgeben erschöpft. Wir sollten die Menschen in den Mittelpunkt stellen, die wirklich bedürftig sind und alle Kraft darauf ausrichten, sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. All dies in einer Zeit, wo die Chancen am Arbeitsmarkt durch die demografische Entwicklung und den Arbeitskräftemangel auch für schon länger arbeitslose Menschen besser sind als jemals zuvor. Das ist für mich völlig unverständlich.“

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„Für Ungeimpfte könnte das Arbeitslosengeld wegfallen“…

…berichtet Spiegel Online und lässt dadurch erkennen, welche Folgen ein erwerbszentrierter Sozialstaat hat, der Einkommenssicherung an Erwerbsteilnahme bzw. -bereitschaft knüpft. Betroffen wären hier Bezieher von Arbeitslosengeld I und II. Was hier im Zusammenhang mit einer Impfpflicht betrachtet wird, gilt aber auch ganz unabhängig von ihr – insofern zwar nichts Neues, aber ein weiteres Mal wird deutlich, vor welcher Frage die Diskussion um ein „Bürgergeld“ à la Ampel auch steht.

Sascha Liebermann

Vollmundig – warten wir ab, worin „in der Substanz völlig neues Bürgergeld“ bestehen wird

Siehe unsere Beiträge dazu hier.

„Beratung auf Augenhöhe“, „Coachingangebote“, „gesellschaftliche Teilhabe“ – ja, mit einem Bürgergeld ohne Bürger

Vor wenigen Wochen habe ich die Ausführungen zum „Bürgergeld“ im Sondierungspapier kommentiert. Nun ist der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen vorgelegt worden, welche Richtung nimmt das Bürgergeld dort, ist es mehr als eine Aufhübschung des Bestehenden?

Die Ausführungen, beginnend ab Zeile 2471, machen schnell deutlich, worum es geht. Das Bürgergeld stellt „die Potentiale der Menschen und Hilfen zur Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe“ (Z. 2485). Während man bei „Potentiale der Menschen“ noch denken könnte, es gehe um die Menschen selbst, obgleich die Rede von Potentialen stets auf die Hebung bzw. Entwicklung derselben aus ist, weist die „Integration in den Arbeitsmarkt“ klar die Richtung. Die Potentiale verbinden sich schnell mit dem Arbeitsmarkt in Potentiale bezüglich des Arbeitsmarkts. Damit ist die Ausrichtung deutlich, es ist kein Bürgergeld um der Bürger willen, es ist eines um der Erwerbstätigkeit willen.

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„Wenn der scheinbar Mittellose im Ferrari vorfährt“ – ein gefundenes Fressen oder doch nicht,…

…denn worüber der Tagesspiegel berichtet, kann man ganz nüchtern betrachten. Bevor das geschieht, hier ein Zitat, das den Schluss des Beitrag bildet:

„In Italien beziehen derzeit 3,8 Millionen Personen das Bürgergeld; die durchschnittliche Höhe beträgt 578 Euro pro Monat. Experten anerkennen, dass der „reddito di cittadinanza“ während der Pandemie viele Menschen vor dem Absturz in die Mittellosigkeit bewahrte, auch wenn die Armut trotzdem zugenommen habe. Draghi stellt das Instrument ebenfalls nicht grundsätzlich infrage – er will es bloss effizienter gestalten und den Missbrauch abstellen.“

Etwas mehr als 5 Prozent der kontrollierten Personen wurden „enttarnt“. Von der „Spitze des Eisbergs“ sei die Rede – das lässt sich leicht sagen. Interessant ist, dass unbestritten ist, dass eine solche Absicherung hilft, nicht „in die Mittellosigkeit“ abzustürzen. Zugleich erscheint der Betrag nicht sehr hoch. Da im Beitrag nicht klargestellt wird, wie das Bürgergeld genau funktioniert, ist eine Bewertung nicht möglich.

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Druck, Gegendruck, nicht mechanisch? Wenn das ernst gemeint wäre, müsste der Verzicht auf Sanktionen…

…der nächste Schritt sein. Ist aber nicht vorgesehen, denn die Durchsetzung einer „Mitwirkungspflicht“, wie im Sondierungspapier vorgesehen, erfordert Sanktionsinstrumente. Davon abgesehen redet die FDP in ihrem Beschluss zur Grundsicherung aus dem Jahr 2019 davon, wie wichtig Sanktionen seien, denn auch Leistungsbezieher hätten Pflichten. Wenn aber aus der Praxis der Arbeitsagenturen und Jobcenter bekannt ist, wie schon vor längerer Zeit gemeldet, dass der größte Teil der Sanktionen auf einen kleinen Kreis von Personen zurückgeht und unter ihnen wiederum vor allem Meldeversäumnisse Grund für die Sanktionen sind, stellt sich die Frage, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Oder will man Klischees bedienen?

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Keine Sanktionen, aber moralische Verpflichtung – soll sie nun durchgesetzt werden oder nicht und was soll sie dann?

Auf Hinweis eines Lesers dieses Blogs bin ich auf zwei weitere Beiträge aufmerksam geworden, in denen die Frage auftaucht, die gegenwärtig Verwirrung stiften kann, wie denn nun von Sanktionen Abschied genommen werde könne im „Bürgergeld“, zugleich aber eine moralische Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit fortbestehen solle. Norbert Walter-Borjans hat sich dazu ebenso geäußert wie Christoph Butterwegge, Walter-Borjans im Interview mit der Augsburger Allgemeinen, Butterwegge in einem Beitrag für Jacobin.

Was sagt Walter-Borjans im Interview?

„Die SPD hat intern lange unter Agenda2020 und den Hartz-IV-Reformen gelitten. Jetzt soll aus dem Arbeitslosengeld II ein Bürgergeld werden. Wird das nur ein schönerer Name oder ändert sich etwas für die Betroffenen?

Walter-Borjans: Für das neue Bürgergeld wird die Formel gelten: höher, einfacher und unterstützender. Bei der Höhe muss man die Regelsätze überprüfen, wie bedarfsgerecht sie sind. Einfacher bedeutet, dass es nicht sein darf, dass Menschen ein Anrecht haben, aber oft an bürokratischen Hürden scheitern. Vieles kann automatisierter mit weniger kompliziertem Aufwand laufen. Menschen sollen nicht als Bittsteller dastehen, um an ihr Existenzminimum zu kommen, ihnen steht wie jedem und jeder der Respekt als Bürger und Bürgerinnen zu. Unterstützend heißt, dass der Staat seine Fürsorge für diesen Bereich der Gesellschaft wirklich ernst nimmt. Wir müssen andere Wege als existenzgefährdende Sanktionen finden, damit Menschen ihre Mitwirkungspflicht erfüllen. Sie dürfen weder in eine Parallelgesellschaft geschoben werden, noch sich selber dahin abseilen können. Sie sind Teil der Allgemeinheit, haben aber auch eine Mitwirkungspflicht für diese Allgemeinheit.“

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„Bürgergeld statt Hartz IV: Etikettenschwindel“…

…ein Beitrag von Jörg Wimalasena in der taz.

Dass hier eine Umetikettierung mit geringfügigen Veränderungen erfolgt, war schon deutlich, als die SPD das erste Mal diesen Begriff ins Spiel brachte. So konnte man damals – zu Zeiten der Agenda 2010 – registrierte Arbeitslose zu Kunden umdeklarieren und damit zugleich tilgen, dass die Leistungsbezieher keine Wahl hatten, denn wer kann es sich schon leisten, auf diese Leistung zu verzichten, wenn er kein anderes Einkommen hat. Die Rede vom Kunden suggerierte aber eine Wahlfreiheit, ganz wie die Einladungen zum Gespräch über die berufliche Situation bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter, die tatsächlich Vorladungen gleichkamen. Diese Verleugnung der Realitäten hat mit dem viel beschworenen „Respekt“ nichts zu tun, der besonders von der SPD so hochgehalten wurde im Wahlkampf, im Sondierungspapier aber auch wieder in Erscheinung tritt.

Siehe meinen jüngsten Kommentar dazu hier.

Sascha Liebermann