„Alle sind verzichtbar, selbst Männer“ – weshalb dann nicht weitergehen?

Margarete Stokowski schreibt im Spiegel über das vorherrschende Verständnis von Erwerbsarbeit und die Befürchtungen, die entstehen, wenn wieder einmal die Frage nach einer Arbeitszeitverkürzung ins Spiel gebracht wird. So berechtigt ihre Kritik an vielen Stellen ist, so kurzsichtig ist sie doch, wenn es um die Frage geht, was denn nun eine Arbeitszeitverkürzung allgemeiner Art bedeute. Sie rüttelt ja keineswegs an der Erwerbsverpflichtung auch von Eltern, so dass also der eine Tag, der gewonnen würde im Vergleich zu heute, wenn wir die Vier-Tage-Woche als Bezugspunkt für die Diskussion wählen, recht wenig ist. Bei normaler Vollzeit wäre man immer noch die meiste Zeit des Wachlebens abwesend von Familie und Kindern, die Kinder die meiste Zeit in einer Kita. Der Verweis auf Schweden, wo die Väter relativ mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen, wird leider ohne Erwähnung der ausgeprägten Ganztagsbetreuung eingeführt.

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„Die Alleingelassenen“ – Selbständige in der Corona-Krise…

…darüber schreibt Der Spiegel auf seiner Website. Hier ein Auszug:

„Doch wenn es um die Frage geht, wie etwa Soloselbstständige in der aktuellen Situation ihre Existenz retten können, verweist der Bund lieber auf das Arbeitslosengeld II. Der Zugang zu Hartz IV sei im Zuge der Coronakrise extra erleichtert worden: Die Vermögensprüfung sei einfacher und Kosten für Unterkunft und Heizung sollen für sechs Monate ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe übernommen werden, ohne dass die Angemessenheit der Wohnung wie sonst üblich überprüft wird.“

Wie erleichtert das vonstatten geht oder auch nicht, hängt von der Umsetzung ab, dafür sind die Länder verantwortlich. Wieder ein schönes Beispiel dafür, was ein BGE hätte leisten können, wenn wir es schon hätten.

Sascha Liebermann

„Was soll der Geiz?“ oder eine Variation von „brauche ich, brauche ich nicht, brauche ich“

In ihrer Kolumne für den Spiegel schreibt Margarete Stokowski über die jüngere Diskussion zum Bedingungslosen Grundeinkommen und manch vorschnellen Einwand, den sie ein wenig dreht und wendet. Im Verweis auf ihre Kollegen Florian Diekmann (auch Patrick Bernau von der FAZ wird erwähnt) kommt sie auf den Einwand zu sprechen, dass ein BGE auch diejenigen erhielten, die es nicht brauchen, worauf sie schreibt:

„Es stimmt, dass viele es nicht brauchen. Ich persönlich bräuchte es auch nicht, und ich bin nicht mal reich. Aber: Wer es nicht braucht, könnte es ja auch zurückzahlen. Unklar ist, wie viele Leute das machen würden. Das wissen wir im Moment nicht, denn es gab und gibt zwar in verschiedenen Ländern bereits Projekte, in denen ein Grundeinkommen getestet wurde oder wird, aber der Witz daran ist naturgemäß, dass die Leute es schlicht bekommen – und nicht nur angeboten bekommen, um es dann eventuell ablehnen.“

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„Die Hilfen kassieren – die Gewinne auch“ – Dividendenausschüttungen trotz Kurzarbeitergeld?

Auf diese Situation weist Der Spiegel hin, weshalb ist das bislang nicht berücksichtigt und eine Regelung dafür gefunden worden? Wodurch sollte es gerechtfertigt sein, Kurzarbeitergeld zu beantragen und zugleich Erfolgsbeteiligungen, nichts anderes sind Dividenden, auszuschütten? Dieselben sind es, die sich meist vehement gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen wehren, vor allem, weil Besserverdiener es nicht brauchten. Braucht, wer Dividenden ausschütten kann, denn Kurzarbeitergeld?

Sascha Liebermann

„Hilfen für die Kleinsten“…

…darüber schreibt Florian Diekmann im Spiegel. Eine Bemerkung des Wirtschaftswissenschaftlers Jens Südekum ist interessant, der wie folgt zitiert wird:

„Viele Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens sehen in der Notlage vieler Kleinstunternehmer ein Argument, zumindest für einen gewissen Zeitraum Geld an alle Bundesbürger zu zahlen – ähnlich wie es die US-Regierung plant. Südekum hält das allerdigs für keine gute Idee: „Ich selbst bin Beamter – ich brauche jetzt kein Corona-Geld für alle, ebenso wenig wie Rentner.“ Jetzt sollten auch nur die dringend Geld bekommen, „denen das Wasser bis zum Hals steht“, argumentiert Südekum.“

Ja, als Beamter ist man in einer privilegierten Lage, ganz besonders jetzt, da hat er recht. Langfristig gedacht aber greift der Einwand nicht, denn mit der Einführung eines BGEs würde der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer kassiert, den brauchen – je nach Einkommen – einige auch nicht. Und Rentner? Da müsste auf die Rentenzahlbeträge geschaut werden und all diejenigen berücksichtigt werden, die zu wenig Beiträge einzahlen konnten bzw. deren Leistungen, weil nicht-erwerbsförmig kaum berücksichtigt werden.

Frühere Beiträge zu Ausführungen von Jens Südekum finden Sie hier.

Sascha Liebermann