„Digitalisierung? Grundeinkommen!“ – neues Buch erschienen…

…herausgegeben von Werner Rätz, Dagmar Paternoga, Jörg Reiners und Gernot Reipen. Auf der Website des Mandelbaum-Verlages gibt es weitere Informationen und eine Leseprobe.

Unsere Kommentare zur Diskussion um etwaige Folgen der Digitalisierung finden Sie hier. Den jüngsten dazu hier.

„Volksabstimmung per Wahlzettel?“ – Fortschritt oder Rückfall?

…so übertitelte Gernot Reipen seinen kritischen Beitrag vom 13. Oktober zur Gründung des Bündnis Grundeinkommen. Der Beitrag und die dazu verfassten Kommentare geben Einblick in den Stand der Grundeinkommensdiskussion.

Die Sorge Gernot Reipens um ein Scheitern der BGE-Partei ist zwar nachvollziehbar für jemanden, der sich lange und engagiert mit dem Vorschlag befasst. Doch sind sie berechtigt? In meinen Augen ist die Parteigründung nicht der „letzte Versuch“, wie ein Kommentator schreibt, um das BGE wieder in die Diskussion zu führen, sondern ein Versuch der anderen Art, ein Versuch innerhalb des Repräsentativsystems unserer Demokratie einen Weg zu nutzen. Ein Verdienst der Grundeinkommensaktiven der letzten zwölf Jahre ist es, dazu beigetragen zu haben, dass man am BGE als Alternative nicht mehr vorbei kann, ohne Stellung zu beziehen. Das sieht man in vielen medial angesehenen Diskussionsrunden. Bundesministerin Andrea Nahles z. B. hat sich wiederholt zum BGE geäußert, weil sie darauf angesprochen wurde. Der Präsident des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, hat sich ebenso wiederholt dagegen geäußert. Es mag nicht laut sein, kein Getöse und kein Feuerwerk, aber das BGE ist da. Es könnte durch die BGE-Partei mehr Aufmerksamkeit erlangen, wenn sie denn als Partei wird antreten können. Ob das nun gelingt, wird man sehen.

Wenn Gernot Reipen darauf hinweist, Bündnisse mit bestehenden Befürwortern sollten geschmiedet werden, dazu gäbe es schon erfolgreiche Ansätze, dann muss man fragen, wohin solche Bündnisse führen könnten? Würden sie die Pluralität der Diskussion fortführen helfen oder nicht? Welche Rolle spielt das BGE denn tatsächlich bei den Grünen, bei die Linke? Hat die Piratenpartei nicht erheblich an Glaubwürdigkeit verloren in 2013 – und hat sie das wieder ausgleichen können? Wären die Sorgen, die angesichts der BGE-Partei genannt werden, nicht auch solche, die sich gegen solche Bündnisse richten könnten?

Sascha Liebermann

„Das BGE und die Industrie von morgen“…

…unter diesem Titel steht die Themenwoche der Piratenpartei zum Bedingungslosen Grundeinkommen vom 27. Februar bis zum 6. März. Ein ausführlicher Artikel von Gernot Reipen dazu findet sich hier. Veranstaltungen und Termine finden sich auf dieser Website.

Damit greift die Themenwoche einen Aspekt auf, der in den letzten Monaten sehr häufig mit dem BGE verknüpft wurde: Digitalisierung und „Industrie 4.0“. Einige Studien prophezeien Umbrüche nicht nur in der Arbeitswelt, die durch die digitalen Technologien möglich sein könnten. Erwerbsarbeitsplätze, so die Behauptung, werden in einem Umfang verloren gehen, ohne dass sie durch neue im gleichen Maße ersetzt werden würden. Solche Szenarien sind nicht neu, sie wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder einmal gezeichnet und die Entwicklung des Arbeitsvolumens in Deutschland, wie sie der Historiker Gerhard Schildt (siehe hier und seinen Beitrag in diesem Sammelband) dargelegt hat, könnte diese Behauptungen zumindest stützen. Wie sie zu beurteilen ist und ob es technologische Arbeitslosigkeit und in welchem Maße gibt, ist umstritten.

Ob BGE und Digitalisierung überhaupt miteinander verknüpft werden sollten, ist eine andere Frage, die allerdings von grundsätzlicher Bedeutung ist (siehe frühere Beiträge dazu hier). In vielen Äußerungen von verschiedener Seite, die in letzter Zeit zu vernehmen waren, wird das BGE für notwendig erachtet, weil die Digitalisierung die genannten Folgen haben werde. Dieses Argument folgt derselben Logik wie dasjenige, das ein BGE für notwendig erachtet, weil das Arbeitsvolumen stetig abnehme und es nicht mehr genügend Erwerbsarbeitsplätze geben werde. Auch für dieses Argument galt, was für das Digitalisierungsargument gilt: Wer diesen Zusammenhang herstellt, betrachtet das BGE zuallererst als Reparaturmaßnahme, es wird zur Kompensation eines Verlusts an Einkommensplätzen erklärt. Das soll nicht heißen, dass ein BGE das nicht leisten könnte, das könnte es sehr wohl. Doch strenggenommen sind es zwei unterschiedliche Begründungsstränge, ob das BGE als kompensatorische Leistung verstanden wird oder als eigenständnige Einkommensquelle, die aus der demokratischen Verfasstheit unseres Landes herzuleiten wäre. Im ersten Fall müsste das BGE dann wieder aufgehoben werden, wenn der Grund der Reparatur wegfiele, der Arbeitsmarkt wieder entspannt wäre. Wir wissen nicht ob, das je der Fall sein wird, aber auf diese Konsequenz läuft die erste Begründung hinaus (siehe auch hier). Die zweite hingegen ist davon ganz unabhängig und stellt das BGE damit auf ein anders Fundament als die erste. Die Herleitung über die Demokratie führt zu anderen Schlussfolgerungen und stärkt weitere Zusammenhänge, insofern ist sie die viel stärkere und zu unserem Lebensgefüge besser passende. Über Digitalisierung würden wir entsprechend ganz anders diskutieren, wenn wir sie aus dem Zusammenhang der Entwicklung am Arbeitsmarkt lösen würden. Mit einem BGE wäre das ganz einfach.

Sascha Liebermann