„Jedes Leid hat einen Namen“

Auf diese Formel bringt Götz W. Werner den Missstand, dass wir individuelle Lebenssituationen allzu leicht hinter Konzepten und statistischen Größen verschwinden lassen (siehe seine Kolumne im dm-Kundenmagazin), das damit verbundene Leid folglich nicht mehr sehen. In Erinnerung ruft er hierbei eine Diskussion mit der Soziologin und gegenwärtigen Präsdentin des Wissenschaftszentrums Berlin, Jutta Allmendinger, aus dem Jahr 2008 in dem Magazin Chrismon (der Artikel ist online nicht mehr verfügbar, siehe aber unseren Beitrag von damals dazu). Sie hält darin der Perspektive auf das Individuum, die Werner stark macht, das Konzept der Vollbeschäftigung entgegen, wenn sie sagt, 3% Arbeitslose bedeuten beinahe Vollbeschäftigung. Nun, was hilft das dem Einzelnen? Ganz anders wäre es mit einem bedingungslosen Grundeinkommen.

Netzwerk Grundeinkommen veröffentlicht „Klarstellung“

Vor einigen Wochen veröffentlichten wir eine Kritik am Netzwerk Grundeinkommen. Wir äußerten uns darin zur vom Netzwerk verfassten Stellungnahme zur Petition von Frau Wiest. Das Netzwerk hat nun eine „Klarstellung“ veröffentlicht, die die entstandenden „Missverständnisse“ erklären soll. Ein begrüßenswerter Schritt – doch: eine „Klarstellung“?

Bezug nehmend auf einen von Götz W. Werner offenbar autorisierten Text, der sich auf der Website des Netzwerks findet, heißt es u.a.:

„Diese grundsätzliche Positionierung zum Verhältnis „Grundeinkommen – andere Sozialtransfers und Sozialversicherung“ beim Ansatz von Götz Werner / Benediktus Hardorp , die sich seit 2008 auf der Website des Netzwerkes findet, ist Grundlage der entsprechenden Passage in der o . g. Stellungnahme. Sie ist ebenso Grundlage der Begründung der Petition von Susanne Wiest, in der es heißt: „ Alle bestehenden Transferleistungen, Subventionen und Steuern einstellen und als einzige(!) Steuer eine hohe Konsumsteuer einführen. “ [Hervorhebung Raimund Acker]“

In der Tat begründete (vor beinahe zwei Jahren!) Frau Wiest ihre Petition wie oben zitiert. Seit einiger Zeit jedoch – wie auch in der Anhörung deutlich wurde – hat sie eine andere Vorstellung davon, wie mit den bestehenden Sozialleistungen bei Einführung eines bGEs verfahren werden könnte. Durch Rückfrage bei Frau Wiest wäre das sicher auf einfache Weise in Erfahrung zu bringen gewesen und hätte so in der Stellungnahme des Netzwerks angemessen berücksichtigt werden können. Hat man hier keine Rücksprache gesucht?

Dasselbe trifft auf die Äußerungen Götz W. Werners zu. In jüngerer Zeit hat er sich eindeutig anders geäußert (siehe unsere Kritik am Netzwerk). Ein Blick in Einkommen für alle, 2007, S. 99, hätte das aufklären können. Dort steht zu lesen:

„Ein bedingungsloses Grundeinkommen schließt in meinen Augen ausdrücklich nicht aus, dass es weitere staatliche soziale Leistungen auf der Basis unterschiedlicher Bedürftigkeiten geben kann. Nur sollten die Bedingungen für solche Leistungen nicht finanzieller Natur sein. So wäre es ja zum Beispiel unrealistisch, von schwerstbehinderten Menschen zu verlangen, sie müssten mit dem gleichen Existenzminimum auskommen wie alle anderen.“

Weshalb wurde also in der Stellungnahme zur Petition auf andere Äußerungen von Frau Wiest und Herrn Werner nicht hingewiesen? Weshalb wurde nur die eine Quelle auf der Seite des Netzwerks herangezogen, ohne andere zu berücksichtigen?

Wer für sich – wie das Netzwerk – beansprucht, über verschiedene Vorschläge unvoreingenommen zu berichten, muss sich die Mühe machen, Äußerungen in ihrer Gesamtheit zu sichten. Die „Klarstellung“ verstärkt nur den Eindruck, den schon die Stellungnahme zur Petition hinterließ: eine differenzierte Betrachtung war nicht gewollt, sonst hätte das Netzwerk sich darum bemüht. Dass dadurch Positionen verfälscht widergegeben werden, nimmt man offenbar in Kauf. Von „Missverständnissen“, die nun klargestellt worden seien, kann hierbei keine Rede sein.

Anhörung von Susanne Wiest/ Kritik am Netzwerk Grundeinkommen

Um die Anhörung von Susanne Wiest zu unterstützen, haben wir ein Schreiben an die Ausschussmitglieder verfasst. Hier geht’s zum Schreiben.

Diese Möglichkeit nutzen auch andere wie das Netzwerk Grundeinkommen (siehe Beschlussvorschlag 2 (BV)). Hier geht es zum Text.

Bei diesem Anlass wird zum wiederholten Mal deutlich, dass das Netzwerk parteilich agiert und seine Ansprüche überzieht. Seine Aufgabe, dem eigenen Selbstverständnis nach (siehe Statuten und das genannte Schreiben), wäre es, die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen zu fördern, indem es verschiedene Grundeinkommensvorschläge gelten lässt, wie sie sind. Diesmal trifft die Parteilichkeit die Petition von Frau Wiest. Auf Seite 2 der Stellungnahme heißt es:

„Das von Susanne Wiest vorgeschlagene Grundeinkommensmodell lehnt sich an die Eckpunkte für ein Grundeinkommen nach Götz W. Werner und Benediktus Hardorp an, weicht aber in der Höhe von den derzeit von beiden diskutierten Höhen für ein Grundeinkommen nach oben ab. Dieses Grundeinkommensmodell ist geprägt von mehreren Eckpunkten: Abschaffung aller Sozialleistungen und Steuern zugunsten des Grundeinkommens und einer alleinigen Mehrwehrsteuer. Neuverhandlungen der Erwerbseinkommen sind möglich. Diese Eckpunkte sind Alleinstellungsmerkmale des Grundeinkommensansatzes nach Götz Werner und Benediktus Hardorp.“

Es ist Frau Wiest, die in der Begründung ihrer Petition davon spricht: „Alle bestehenden Transferleistungen, Subventionen und Steuern einstellen und als einzige(!) Steuer eine hohe Konsumsteuer einführen“. Ob sie daran in der Anhörung festhält, bleibt abzuwarten. In jüngeren Äußerungen betrachtet sie das bGE nur als Boden, auf dem man bedingungslos steht, während bedingte Leistungen weiterhin möglich sind. Götz W. Werner hingegen spricht sich schon länger für eine Beibehaltung bedarfsgeprüfter Leistungen oberhalb des Grundeinkommens aus, wie jüngst in Hamburg anlässlich der Gespräche über morgen sowie im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 15. August der Fall:

FAS: Alle anderen Sozialleistungen, Kindergeld, Rente et cetera würden im Gegenzug gestrichen?
GWW: Nein, die 1000 Euro sind die Basis. Hat jemand höhere Ansprüche, etwa durch die Rente, kriegt er die Differenz obendrauf. Die 1000 Euro gibt’s in jedem Fall.“

Was bezweckt das Netzwerk mit seinem Vorgehen? Weshalb verbreitet es Behauptungen, die den Äußerungen der betreffenden Grundeinkommensbefürworter nicht entsprechen? Sollen unliebsame Positionen verunglimpft werden?

Das Netzwerk Grundeinkommen gebärdet sich wie der Vorstand der Bewegung, der entscheidet, wer anerkannt wird und wer nicht. Statt glasklare Kritik zu üben, wo Vorschläge kritisierenswert sind – unter Einbeziehung korrigierender Äußerungen der entsprechenden Person – wird abgeurteilt.

Das Netzwerk ist nicht der Vertreter deutscher Grundeinkommensintiativen, sondern nur der Verbund einiger unter anderen. Mehr Bescheidenheit und Zurückhaltung würde der Stellung des Netzwerks eher entsprechen (siehe unsere frühere Kritik).

Wer nun meint, die hohe Mitgliederzahl rechtfertige es, dem Netzwerk eine herausragende Bedeutung zuzusprechen, sei daran erinnert, dass Netzwerkmitglieder die einfachste Verpflichtung nicht haben: Beiträge zu zahlen (siehe Statuten). Die Mitgliederzahlen sagen also nicht viel mehr aus als die Anzahl von Abonnenten eines Newsletters.

„Die Furcht vor der Freiheit – überfordert das Grundeinkommen den Menschen?“

Unter diesem Titel fand das jüngste „Philosophische Quartett“ zum Grundeinkommen im Literarischen Salon, Berlin, statt. Moderation: Dorothee Schulte-Basta & Robert Ulmer,Gäste: Matthias Möhring-Hesse & Götz W. Werner.

Folgt man den Ausführungen der Diskutanten scheinen große Gemeinsamkeiten zwischen Götz W. Werner und Matthias Möhring-Hesse darin zu bestehen, dass es eine Grundabsicherung geben soll, die nicht mehr so repressiv ist wie die bestehende, auch wenn dies bei Möhring-Hesse nicht zum Grundeinkommen führt. Man beachte genau, wie er gegen ein Grundeinkommen argumentiert. Was emanzipatorisch klingt, weil er die Elite kritisiert und sie für die Verschärfung der Bezugsbedingungen von Sozialleistungen ausschließlich verantwortlich macht, entmündigt er die Bürger zugleich. Wie das? Wenn die Elite oder anders gesprochen „die da oben“ verantwortlich sind, dann sind es „die da unten“ nicht. Was so klingt, als nehme er die Bürger in Schutz, unterstellt, die Bürger seien in der Mehrheit anderer Auffassung als die Elite in Sachen Repression. Das ist eine steile Behauptung. Wer regelmäßig Grundeinkommensveranstaltungen besucht oder für die Idee wirbt, macht ganz andere Erfahrungen. Es werden wohl die Repressionen gegen einen selbst, nicht aber gegen die anderen beklagt (sehr deutlich auch in dem Film „Designing Society“ zu sehen). „Hartz IV“ hatte breiten Rückhalt und hat ihn noch.

Weshalb ist eine solche Haltung nun entmündigend? Indem man sich schützend vor jemanden stellt, meint man ihn schützen zu müssen, ohne dass er selbst darüber befinden kann. Weil „die da oben“ machen, was sie wollen, und unseren guten Sozialstaat zerstören, können wir ihnen nicht mehr trauen. Das heißt in der Folge, wir müssen befürchten, dass sie, würde ein Grundeinkommen eingeführt, es nur zu weiterem Sozialabbau nutzten. Genau aus diesem Grund, Möhring-Hesse sagt das ausdrücklich, ist er auch gegen ein Grundeinkommen. Diese Form der, nennen wir es, emanzipatorischen Fürsorge, ist jedoch auch nur eine weitere Form der Bevormundung, schwieriger zu erkennen als die einfache Form des Misstrauens.

Was bedeutet diese Haltung für unsere Demokratie und den ihr Lebensquell ausmachenden öffentlichen Streit? Möhring-Hesse will seine Vorstellung einer weniger repressiven Grundsicherung in verschiedenen Leistungselementen (Rente u.a.) „verstecken“, dass sie nicht so auffallen und dadurch vor Anfeindung besser geschützt sind (im Video ungefähr ab Minute 31). Weniger Transparenz wäre die Folge, wodurch öffentliche Diskussionen erschwert würden. Schutz statt Transparenz also?

Offenbar hält er die Bürger für so schwach, für so unmündig, dass sie vor sich selbst geschützt werden müssen. Selbst aber wenn sie letztlich für die Abschaffung aller Sozialleistungen stimmen würden (das fordert bislang keine Partei), dann wäre das ein Votum des Souveräns. Nehmen wir einmal an, zu einem solchen Votum würde es kommen, was dann? Dann hätten wir dieselbe Situation wie in der Schweiz nach der Abstimmung über das Minarettverbot. Es läge eine klare Entscheidung vor, die dann eine gute Grundlage für öffentliche Debatten wäre. Eine solche Entscheidung ist immer eine bessere Grundlage als nichtsnutzige Meinungsumfragen, die überhaupt keine Entscheidung repräsentieren, sondern bestebfalls „Was wäre wenn-Situationen“ ohne etwas darüber zu sagen, wie die Befragten sich in einer Situation tatsächlich entscheiden würden.

Sascha Liebermann

Die Soziologin spricht über das Leben – und verwechselt es mit Statistik

Aus der Soziologie, die etwas dazu sagen könnte, hört man wenig über Forschungsergebnisse zur Autonomie der Lebensführung und Gemeinwohlbindung, die Aufschlüsse über mögliche Auswirkungen eines bedingungsloses Grundeinkommen zulassen. Um so aufmerksamer sind die Ausführungen von Jutta Allmendinger zu lesen, die sich im Gespräch mit Götz Werner im Online-Magazin Chrismon zu ähnlichen Fragen äußert. Es sei dem Leser überlassen, was man aus den Ausführungen der Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) über den Zustand der Soziologie herauslesen kann. Was zum BGE gesagt wird, kommentieren wir.

chrismon: Viele Menschen quälen sich morgens aus dem Bett, weil sie arbeiten müssen.
Allmendinger: Die meisten Menschen würden arbeiten, aber viele in anderen Jobs als heute. Ich bin in der luxuriösen Situation, mir meine Arbeit weitgehend wählen zu dürfen. Aber nicht alle Menschen haben eine Bildung, wie ich sie genießen durfte, weil ich zufällig im richtigen Elternhaus groß geworden bin.

Was lässt diese Antwort nun erwarten? Plädiert sie dafür, dass Menschen mehr Möglichkeiten erhalten sollten, wählen zu können? Das wäre konsequent. Gemeint ist wohl, dass Bildung die Wahlmöglichkeiten verbessert. Das ist statistisch betrachtet der Fall, nicht aber für den Einzelnen gesichert (wie auch Paul Krugman weiß), wie man an zahlreichen, sich von einem zum nächsten befristeten Arbeitsvertrag hangelnden Wissenschaftlern und Freiberuflern sehen kann.
Frau Allmendinger entgegnet dann auf die Äußerung Götz W. Werners, der feststellt, dass auch viele Akademiker arbeitslos seien:

Allmendinger: Das stimmt so nicht. Unter Akademikern sind, statistisch betrachtet, keine drei von hundert Menschen arbeitslos. Unter den Bildungsarmen im Osten sind es 50 von hundert.
Werner: Also fast drei Prozent! Ist das nichts? Wie viel Hunderttausend Menschen stehen dahinter?

Was aber ändert der statistische Befund am Einzelschicksal? Gar nichts, wie Werner treffend feststellt. Für eine Vorstellung von Politik, die Probleme über Planung lösen will, ist ein solcher Befund relevant, nicht aber für eine, die den Einzelnen im Auge hat und seine Möglichkeiten maximieren will.

Allmendinger: Sie sehen das Problem individuell. Aufs Ganze gesehen bedeutet eine Arbeitslosenquote von drei Prozent Vollbeschäftigung. Das Thema Akademikerarbeitslosigkeit wird in den Medien überbetont.

Das Einzelschicksal werde also überbetont. Für den Einzelnen ist diese Auskunft eine Verhöhnung, denn er ist nicht nur arbeitslos, er sieht sich auch dem ALG-Apparat gegenüber. Dass die von Frau Allmendinger genannte Zahl eine willkürliche Definition darstellt, dass „Arbeitslosigkeit“ ohnehin ein Artefakt ist, insofern sie davon bestimmt wird, auf welchem Weg wir unser Einkommen erhalten bzw. nicht erhalten – heute durch sozialversichungspflichtige, abhängige Beschäftigung, sei hier nur erwähnt.

chrismon: Wird es in Zukunft so stete Berufsbiografien geben, wie die heutige Rentnergeneration sie gelebt hat?
Allmendinger: Lebensläufe, die Brüche aufweisen, sind produktiver. Ich wünsche mir mehr davon. Sie nehmen ohnehin zu.

Man staunt. Soll doch der Einzelne darüber entscheiden ob er mit solchen Brüchen leben will. Auf der Basis einer Absicherung durch ein BGE könnte er es tun. Jedoch eine Lebensmaxime daraus zu machen und an der Arbeitshauspolitik der vergangenen Jahre festzuhalten, die antifreiheitlich ist, ist zynisch.

chrismon: Ist Hartz IV, konkret das Arbeitslosengeld II, nicht schon so etwas wie ein Grundeinkommen?
Werner: Nein. Das Arbeitslosengeld II wird nicht bedingungslos gezahlt. Wer es beantragt, muss sich dafür rechtfertigen und seine Lebensverhältnisse offenbaren. Hartz IV ist offener Strafvollzug. Die Menschen sind ihrer Freiheitsrechte beraubt.
Allmendinger: Aber Ihr Grundeinkommen wäre deutlich niedriger als Hartz IV, wenn Sie bei 800 Euro im Monat beginnen.
Werner: Aber jeder kann dazu verdienen.
Allmendinger: Sie rechnen das Grundeinkommen doch auch an. Wenn Sie 800 Euro als Grundeinkommen haben und 2000 durch Erwerbsarbeit verdienen, entfällt das Grundeinkommen.

Abgesehen davon, dass Frau Allmendinger Bildung nur als Bildung für den Arbeitsmarkt begreift, hat sie sich offenbar auch mit der Diskussion um das BGE wenig beschäftigt, zumindest verwechselt Sie das BGE Herrn Werners mit dem von Herrn Althaus.
Und dann bringt Frau Allmendinger etwas zur Sprache, was auch in der BGE-Diskussion umstritten ist. Zwei verschiedene Vorstellungen von Gerechtigkeit sind zu erkennen.

Allmendinger: Sicher, aber man muss doch leben! Angenommen ich habe nur 800 Euro Grundeinkommen pro Monat. Sie, Herr Werner, haben 10000 Euro, Grundeinkommen plus Verdienst. Pro Monat geben wir beide 300 Euro für die nötigsten Lebensmittel, Toilettenpapier und Kleidung aus. Um unsere Grundbedürfnisse zu decken. Das Ergebnis: Gemessen an unseren Einkommen würde ich mehr Steuern zahlen als Sie.
Werner: Ja, schon. Aber wir hätten beide 300 Euro eingesetzt, aber mir bleiben 9700 Euro. Das Grundeinkommen heißt nur: Hier ist die Teilhabe, jetzt zeig mal, was du kannst! Die Frage ist, was man mit seinen Talenten macht.

Und eine weitere Passage, an der zu erkennen ist, dass sich die Wissenschaftlerin nicht auf die Umgestaltungsmöglichkeiten durch ein BGE einlässt und sie einfach bezweifelt statt zu argumentieren.

chrismon: Und wer leert dann die stinkende Biomülltonne?
Werner: Die Frage drückt die Haltung aus, dass man Menschen zwingen muss, etwas zu tun, was man selbst nicht tun will. Wer eine Leistung haben will, hat drei Möglichkeiten: erstens einen attraktiven Arbeitsplatz zu schaffen, an dem diese Leistung erbracht wird. Zweitens: Wenn sich niemand findet, der die Leistung erbringt, muss man diesen Arbeitsplatz noch attraktiver gestalten und die Arbeit besser bezahlen. Dritte Möglichkeit: Sie machen es selbst.
Allmendinger: Sie haben die Hoffnung, dass ein Grundeinkommen würdevolle Jobs schafft. Ich bezweifle das.

Die Frage der Freiheit wird immer auf die Frage reduziert, wie komme ich am beste
n in den Arbeitsmarkt, wie in der folgenden Passage zu sehen ist. Das Leben erscheint immer nur als Leben für einen ‚Job’, eines außerhalb ist für Frau Allmendinger nicht denkbar. Sie trifft damit zwar die heutige Lage, denn wer ohne Einkommen ist, hat ein Problem. Gerade das aber würde ein BGE ja ändern, die Orientierung am ‚Job’ wäre nicht mehr notwendig, diejenige am Beruf, an der Berufung jedoch viel mehr als heute möglich.

Allmendinger: Für Sie wären 800 Euro Gold wert gewesen, weil sie gute Voraussetzungen hatten, vor allem eine gute Ausbildung. Auch ein Grundeinkommen schafft nicht automatisch gleiche Zugangschancen. Dieses Gerechtigkeitsprinzip ist in unserer Gesellschaft durchbrochen. Menschen mit niedriger Bildung bekommen schlechte oder keine Jobangebote. Sie vertreten da ein elitäres Konzept. Denen, die viel haben, wird noch mehr gegeben.
Werner: Jetzt öffnen Sie sich doch mal! Wenn alle ein Grundeinkommen hätten, könnten alle etwas tun, ohne dass es gleich ums Verdienen geht. Das würde ehrenamtliche Arbeit befördern, Bürgerinitiativen, Sozialarbeit. Schon heute gibt es 22 Millionen Menschen in Deutschland, die ehrenamtlich arbeiten!

Ist das alles, was die Soziologie dazu zu sagen hat? Ein Grund mehr, auf die Bürger und ihr Engagement für ein BGE zu setzen.

Sascha Liebermann

Offener Brief Götz W. Werners an Bündnis 90/ Die Grünen

Götz W. Werner hat angesichts der Bundesgelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen einen offenen Brief an die Partei gerichtet. Darin wendet er sich gegen die Bemühungen, das bedingungslose Grundeinkommen als „unsozial“ zu brandmarken und hebt stattdessen die Möglichkeiten heraus, die es bietet: Offener_Brief 24.11.2007.pdf