„Radiokolleg – Grundeinkommen für alle. Weltfremde Utopie oder sozialpolitische Notwendigkeit?“…

…Teil eins heute, weitere folgen in den kommenden beiden Tagen im Österreichischen Rundfunk (ORF). Gestaltung: Günter Kaindlstorfer.

Nachtrag: Der erste Teil bietet einen interessanten Überblick über befürwortende und kritisierende Äußerungen zum BGE, die vermeintlich so integrierende Bedeutung von Erwerbstätigkeit usw. Allerdings fällt wieder auf, dass keinerlei Beziehungen zur Demokratie und ihren Grundfesten gesehen werden. Vielleicht wird das in den weiteren Teilen der Fall sein.

Sascha Liebermann

Berechtigte Fragen, Unhinterfragtes und Vereinseitigungen – Rainer Hank über Arbeitslosigkeit und Bedingungsloses Grundeinkommen

In einem Gastbeitrag für die Neue Zürcher Zeitung befasst sich Rainer Hank, ehemaliger Leiter der Wirtschafts- und Finanzredaktion der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, mit dem Konzept einer „Work-Life-Balance“ sowie der Diskussion über Bullshitjobs. Seinen Beitrag beginnt er mit dem biblischen Gleichnis von Martha und Maria, um damit einzuführen, dass Arbeit lange einen „schlechten Leumund“ gehabt habe. Allerdings geht es in dem Gleichnis um Hausarbeit, also gerade nicht lohnförmige Arbeit. Das sei hier herausgestellt, weil Hank in der Folge den Arbeitsbegriff mit Erwerbstätigkeit gleichsetzt bzw. mit solcher Arbeit, „die produktiv ist“. Arbeit bringe „Sinn und Geld“ in das Leben, damit geht es schon alleine um Erwerbstätigkeit. Wie ist es aber mit dem „Sinn“ anderer Arbeit? Der fällt unter den Tisch. Hank stellt indes angemessene Fragen, so nach der sonderbaren Separierung von Leben und Arbeit im Konzept der „Work-Life-Balance“.

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„Warum das Grundeinkommen sehr wohl finanzierbar ist“…

…legt Thomas Straubhaar in der Wirtschaftswoche dar und antwortet damit auf die Meldung, laut einer Studie des Bundesministeriums der Finanzen sei ein BGE nicht finanzierbar. Diese Meldung hatten wir auch kommentiert, siehe hier.

Ähnlich wie Straubhaar hier hatte einst Gregory Mankiw argumentiert, siehe hier. In dieser Frage sei auch an die umfangreichen Arbeiten Helmut Pelzers erinnert, der sich über Jahrzehnte mit der Finanzierung beschäftigt hat.

Sascha Liebermann

Einstige Befürwortung, heutige Ablehnung – Norbert Häring über Wolfgang Streeck treffend, übersieht allerdings Oskar Lafontaine

Norbert Häring beschäftigt sich in einem Blogbeitrag mit der Haltung Wolfgang Streecks, Prof. em. und ehemaliger Direktor des Max Planck Instituts für Gesellschaftsforschung, zu seinen früheren Einlassungen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Ende der 1990er Jahre. Warum das alles kann man sich fragen, ist Streeck doch heute ein vehementer Kritiker der Entwicklung der vergangenen Jahre oder Jahrzehnte? Weil er sich von seinen früheren Äußerungen nie öffentlich distanziert hat, obwohl er zu denjenigen gehört, die viel und regelmäßig publizieren. Warum wäre eine Distanzierung und zumindest erläuternde Einordnung zu seinen damaligen Ausführungen wichtig? Weil seine damaligen Einlassungen genauso klingen, wie die einst vorherrschende Haltung einer „welfare to work“-Politik. Häring zitiert hierfür folgende Passage aus einem bekannten Spiegelartikel, den Streeck gemeinsam mit Rolf Heinze veröffentlichte:

„Das wichtigste Instrument einer neuen Arbeitsmarktpolitik im Übergang zur Dienstleistungsgesellschaft ist – der Markt. (…) Aus Arbeit herausgenommen zu werden ist weder eine Wohltat noch gar ein Recht; (fast) jeder Arbeitsplatz ist besser als keiner, auch deshalb, weil die wichtigste Voraussetzung dafür, einen besseren Arbeitsplatz zu finden, darin besteht, erst einmal überhaupt einen zu haben. Auch neigen Menschen dazu, sich in Abhängigkeit und Randständigkeit einzurichten, wenn ihnen die Erfahrung vorenthalten wird, daß sie für sich selbst sorgen können.

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„Verdeckte Armut“ und die Frage nach der Zielgenauigkeit des Sozialstaats…

…siehe dazu unsere früheren Beiträge hier.

Sascha Liebermann

Man weiß, woran man ist, in der Tat…

…es werden keine Versprechungen gemacht, die nicht einzuhalten sind, wie z. B. wenn davon gesprochen wird, Sanktionen abzuschaffen, aber doch nicht alle, ohne die Erwerbsverpflichtung aufzuheben. Siehe z. B. die Rede von einer repressionsfreien Grundsicherung. Da ist – immerhin – der Vorschlag einer Garantiesicherung klarer.

Sascha Liebermann

Aber immerhin: keine Sanktionen im Rahmen der Mindestsicherung, auch wenn es…

…die hier monierte Haltung in der Partei gibt, so ist im Programm zur Bundestagswahl (Abschnitt Soziale Sicherheit) davon keine Rede, dass es Sanktionen geben soll für Bezieher der dort vorgeschlagenen Mindestsicherung. Die Frage ist dann nur, wie ist eine Lebenssituation definiert, in der diese Mindestsicherung „gebraucht wird“ und wer stellt das fest? Es benötigt aber wenigstens eine Bedürftigkeitsprüfung. Dass Die Linke etwas viel verspricht, habe ich hier kommentiert.

Sascha Liebermann