Wie sich das BIP entwickelt, wissen wir heute genauso wenig wie nach Einführung eines Grundeinkommens…

…, was manche heute für selbstverständlich halten, ist es gar nicht, wie hier treffend angemerkt wird. Wir können sogar noch einen Schritt weiter gehen und fragen, ob denn das BIP nicht größer ausfallen könnte, wenn wir ein BGE schon eingeführt hätten. Denn mit der Einführung eines BGEs können wir anders über Ziele des Wirtschaftens diskutieren, wenn Wertschöpfung, die Entstehung von Neuem im Allgemeinen, im Zentrum der Diskussion stehen kann und nicht die Frage, wie wir Erwerbsarbeitsplätze schaffen oder erhalten können. Denn diese Haltung zu Erwerbsarbeitsplätzen könnte man auch als innovationshemmend betrachten.

Sascha Liebermann

Ausgewogene Darstellung, aber doch verengter Blick und Verkürzungen…

…enthält der Beitrag im Handelsblatt über „Die Vor- und Nachteile eines bedingungslosen Grundeinkommen“.

Zu Beginn werden sogleich als erster Grund für ein BGE etwaige Folgen der Digitalisierung (siehe auch hier) angeführt. In der Tat ist das eine häufig anzutreffende Begründung, die allerdings fragwürdig ist.

Ein BGE ist nicht nur für Staatsbürger gedacht, wenngleich deren Stellung hierfür von besonderer Bedeutung ist. Personen, die zwar nicht Staatsbürger sind, ihren Lebensmittelpunkt jedoch in Deutschland haben und zu definierende Aufenthaltskriterien erfüllen, sind ebenso als Bezieher vorgesehen. Zu definieren wäre auch, wie es mit Staatsbürgern ist, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland haben. Für all dies gibt es häufig schon Regelungen, die aufgegriffen und entsprechend modifiziert werden könnten.

Dann werden Modelle angeführt, die am häufigsten genannten drei sind:

1) Das „Solidarische Bürgergeld“ – Dieter Althaus hat es später selbst als partielles bedingungsloses Grundeinkommen bezeichnet, weil es niedrige Regelbeträge vorsieht. Auch operiert es wie eine Negative Einkommensteuer (NES). Siehe unsere früheren Beiträge hierzu.

2) Das „emanzipatorische Grundeinkommen“ – hiervon gibt es eine NES-Variante und eine als Sozialdividende.

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Ralf Dahrendorf weitsichtig, aber auch widersprüchlich zum garantierten Grundeinkommen…

…so z. B. wenn er davon sprach, dass Erwerbstätigkeit für die „Strukturierung des Zeithaushaltes“ wichtig sei, obgleich er in einem Grundeinkommen selbst erhebliche Möglichkeiten sah. Diese Widersprüchlichkeit scheint der Grund dafür zu sein, sowohl die Möglichkeiten eines garantierten Grundeinkommens sehen zu können, als auch zugleich Vorbehalte dagegen zu haben. Dabei lieferte gerade Dahrendorf eine Begründung für ein GG aus dem Geist der Demokratie und der Stellung ihrer Bürger darin.

Sascha Liebermann

Nachlesen statt mutmaßen, Kritik statt leerlaufende Skepsis – auch ein Unternehmer kann auf das Ganze blicken…

…, es ist doch eher Ausdruck eines Problems, wenn Skepsis und Vorbehalte geäußert werden, weil ein Unternehmer etwas gesagt hat. Man könnte aus demselben Grund skeptisch sein, wenn ein Politikwissenschaftler alles durch seine Werturteile hindurch betrachtet. Butterwegges Einwände sind in vielerlei Hinsicht paternalistisch, er traut den Bürgern wenig zu. Dass ein BGE, wie jeder Vorschlag, verdreht, verfälscht und verfremdet werden kann, hat mit dem Vorschlag selbst nichts zu tun. Das gilt für jede Idee. Deswegen kommt es auf die Ausgestaltung an. Ein Unternehmer, der nicht die Einkommensverteilung im Blick hat, wenn er langfristig denken will, wird sich den Boden unter den Füßen wegziehen, denn kein Absatz ohne Einkommen. Werner hat stets über diesen Zusammenhang hinausgedacht, wenn er über ein BGE sprach.

Sascha Liebermann

Ehrenamt und „Schmarotzer“ – ja, aber nicht so einfach, auch widersprüchlich

…denn denjenigen, die das Ehrenamt loben, fällt dann meist nicht auf, dass die Ehrenamtlichen das ja ganz ohne irgend eine relevante Einkommensaussicht machen. Sie müssen sich das Engagement aber leisten können. Jens Spahn ist gar nicht aufgefallen vor wenigen Jahren, dass er pro BGE argumentiert, zugleich aber der Auffassung ist, dass jeder von uns ein bißchen Druck brauche. Wie dann sogar Jens Spahn und Sahra Wagenknecht an einem Strang zu ziehen scheinen, wenn es um die Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit geht, siehe hier. Diese Widersprüche können einem BGE aber gerade auch die Tür öffnen.

Sascha Liebermann