Der Linnemann wieder…

…oder sollte es respektvoller ausgedrückt werden, wenn erneut sogenannte Berechnungen zum Bürgergeld vorgelegt werden, die sich schon bei früherer Gelegenheit als unhaltbar erwiesen haben?

Siehe unsere früheren Beiträge zu Ausführungen Carsten Linnemanns hier.

Sascha Liebermann

Leistungs versus Beschäftigung

Siehe unseren gestrigen Beitrag hier.

Pendelzeit und Lebensalltag…

…über die Vorhaben der Regierung (S. 15 des Papiers) zum Bürgergeld und die Zumutbarkeit längerer Pendelzeiten zum Arbeitsplatz berichtete die tagesschau. Auf S. 15 heißt es dazu:

„Die Regelungen für die Zumutbarkeit von angebotener Arbeit sollten zeitgemäß überarbeitet werden. Dies gilt zum Beispiel für den Weg zur Arbeit. So sollte ein längerer Weg zur Arbeit als zumutbar gelten und eine tägliche Pendelzeit von 2 1⁄2 Stunden bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden und von drei Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden in Kauf genommen werden müssen.“

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„Auf dem Weg in die Tätigkeitsgesellschaft: Fünf Handlungsfelder“…

…so ist der abschließende, von Jutta Allmendinger verantwortete Abschnitt in einer Stellungnahme der Leopoldina zur „Die Zukunft der Arbeit“ überschrieben.

In dem gesamten Text kommt der Begriff Grundeinkommen nicht vor, das gibt schon einen Vorblick darauf, wie denn der Weg zur Tätigkeitsgesellschaft geebnet wird. Außerordentlich viel wird über Sorgetätigkeiten gesprochen, ihre Anerkennung, die so wichtig sei, ihre finanzielle Berücksichtung usw. Entsprechend heißt es auf S. 98:

„Im 21. Jahrhundert ist es zeitgemäß und notwendig, Arbeit nicht länger auf Erwerbsarbeit zu verengen und nicht-vermarktlichte Tätigkeiten ebenfalls als Arbeit anzuerkennen“.

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„Institutionelle Hürden beeinflussen Umfang und Qualität der Erwerbstätigkeit von Geflüchteten“…

…ein Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg.

Siehe hierzu auch den Beitrag von Ralph Bollmann in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der wie schon der Beitrag im Generalanzeiger Bonn auf verschiedene Aspekte eingeht, wie z. B. die Sprachkenntnisse, die Personengruppe (Mütter mit Kinder im Vergleich zu überwiegend jungen Männern 2015), die höhere berufliche Qualifikation.

„Ich kann nicht als Juristin arbeiten. Das macht mich traurig“…

…berichtet eine geflüchtete Ukrainerin, die seit zwei Jahren in Bonn lebt. Der Generalanzeiger Bonn ist der Frage nachgegangen, weshalb „nur“ ein Fünftel der in Deutschland lebenden Flüchtlinge aus der Ukraine im erwerbsfähigen Alter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Was manche offenbar nicht sehen wollen, wird dadurch sichtbar: Es sind Hürden bzw. Herausforderungen verschiedenster Art, die eine höhere Erwerbsteilnahme verhindern.

Es liege weder an den Sozialleistungen, die in anderen Ländern ähnlich hoch sind, dort sind aber die Eintrittshürden in den Arbeitsmarkt niedriger: „Länder wie Polen, Dänemark oder die Niederlande ermöglichen den Geflüchteten nämlich, bürokratische Angelegenheiten mit einfachen digitalen Verfahren zu regeln. In Deutschland hingegen sind sie oft kompliziert und langwierig. Die Ämter kommen kaum hinterher“.

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„Gehen Sie mal auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit“…

…, die Friedrich Merz noch „Bundesanstalt für Arbeit“ nennt, was werden sie dort sehen? Sie werden dort über Rechte und Pflichten informiert, stoßen alsbald hierauf:

„Ihre finanziellen Leistungen können gemindert werden, wenn Sie Ihre Pflichten verletzen.“

Wo ist da „Werbung für ein sorgenfreies Leben“ zu erkennen? Merz verdreht die Tatsachen, auch wenn seine Kritik an der Bezeichnung „Bürgergeld“ durchaus etwas trifft, allerdings ist es gerade das nicht, was der Begriff suggeriert, und zwar ein Bedingungsloses Grundeinkommen.

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„…wenn ich mich nicht zehn Jahre lang um meine Mutter gekümmert hätte…“

Die Verschriftung entspricht nicht dem Wortlaut des Beitrages.