„Grundeinkommen ist ein Lebensmittel“…

…so ist eines der Interviews übertitelt, die mit Daniel Häni und Philip Kovce anlässlich der Erscheinung ihres Buches geführt wurden. Es erschien in der Basler Zeitung. Unter einem anderen Titel erschien es auch in der Online-Ausgabe. Auch im Migros-Magazin ist eines erschienen. Migros ist einer der „Großverteiler“ im Handel, wie man es in der Schweiz nennt.

„Aus dem Geist der Demokratie…“ – weitere Zitate

…aus dem Buch von Sascha Liebermann gibt Bedingungsloses Grundeinkommen Eisenach auf Facebook wieder:

Berechnungsmodelle, Statistik und Wertschöpfungsverhinderung
Soziale Sicherungssysteme, Bedürftigkeitsprüfung und Stigmatisierung
BGE ist nicht leistungsfeindlich, aber auch nicht erwerbsleistungsgläubig
Gemeinwesen ist keine Bilanzgemeinschaft
Bildungsprozesse und Bildungszertifikate
Gemeinwesen, Gemeinwohl und Vorrang von Erwerbstätigkeit

„Aus dem Geist der Demokratie“…eine Reihe Zitate…

…aus dem Buch von Sascha Liebermann gibt Bedingungsloses Grundeinkommen Eisenach auf Facebook wieder:

Druck auf junge Erwachsene
„Der Einzelne muss sein Auskommen selbst erwirtschaften
Demographische Entwicklung und BGE
„Leiharbeit, Zeitarbeit, prekäre Lebensverhältnisse“
„Ein BGE subventioniert die Person“
„Kunst und Wissenschaft“
„Der Einsatz menschlicher Arbeitskraft ist kein Selbstzweck“
„Nicht Erwerbsarbeit als solche regt zur Auseinandersetzung mit einer Sache an“
„Die Überhöhung von Erwerbstätigkeit als Ort sozialer Integration ist…eine Illusion“
„Die Entscheidung darüber, wer sich dem ‚Herd‘ widmen würde…“

„Die Würde des Menschen ist unantastbar…“…

…schrieb Lutz Hausstein auf den Nachdenkseiten über Ralph Boes‘ Sanktionshungern. Trotz „massiven Drucks“ aus der „Bevölkerung“, der es vermocht hat, die Sanktionen in die öffentliche Debatte zu bringen, sei nichts geschehen, heißt es in seinem Beitrag. Er zeichnet ein deutliches Bild davon, was die gegenwärtige Sozialgesetzgebung für Folgen hat.

Dass eine Abschaffung der Sanktionen in der Sozialgesetzgebung erstrebenswert ist, steht außer Frage. Doch zu erreichen ist das nur, wenn ein Mindesteinkommen als Regelfall bereitgestellt wird und nicht als Notfall- oder Ausnahmeleistung. Erst ein Bedingungsloses Grundeinkommen ebnet diesen Weg, weil nur es die normative Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit aufhebt. Davon ist in dem Beitrag hingegen keine Rede, obwohl Ralph Boes Engagement gerade vor diesem Hintergrund zu verstehen ist.

Eine auffällige Lehrstelle ist das, denn wer von Menschenwürde spricht, müsste sogleich zu dem Schluss kommen, dass jedes System sozialer Sicherung, das Sicherungsleistungen nur als Ausgleichsleistungen zu fehlendem Erwerbseinkommen rechtfertigt, gerade nicht die Würde der Person im Zentrum hat. Hier besteht ein offener Widerspruch im Denken derer, die zwar mit der Würde des Menschen aus dem Grundgesetz gegen „Hartz IV“ argumentieren, aber kein BGE haben wollen (siehe z.B. hier, hier und hier).

Lutz Hausstein argumentiert darüber hinaus ausschließlich juristisch, wenn er die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen hervorhebt. Diese Argumentation ist insofern problematisch, als sie die juristische Auslegungslehre an die Stelle der politischen Willensbildung setzt. Es ist vorstellbar, dass das Bundesverfassungsgericht keineswegs „Hartz IV“ für verfassungswidrig erklärt. Für diejenigen, die juristisch argumentieren, wäre damit die Diskussion erledigt oder sie müssten dagegen wiederum den Rechtsweg beschreiten. Die Willensbildung aber sollte in unserer politischen Ordnung in der Öffentlichkeit sich vollziehen, die Bürger als Bürger ansprechen und für einen Gestaltungsvorschlag werben. Im Parlament dann wäre über die Ausgestaltung und Absicherung durch Gesetz zu entscheiden. Nur dort entscheiden wir, wie wir zusammenleben wollen, nicht im Bundesverfassungsgericht (siehe meine Kommentare zu dieser Frage hier und hier).

Sascha Liebermann