„Freiheit ist nicht nur ein Grundrecht, sondern ein Tatbestand der wirtschaftlichen Ausstattung“

Bedingungslosigkeit, Bedingungen -…

…in der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen stoßen sich manche an der „Bedingungslosigkeit“, dabei hat sie – wie Wolf Lotter hier variiert – in der Debatte eine ganz bestimmte Bedeutung, und zwar nicht nur in der deutschen, sondern auch in der englischsprachigen bzw. internationalen Diskussion (siehe z. B. in der Definition des Basic Income Earth Network und meinen früheren Kommentar hier). Das Attribut mag missverständlich sein, es ist hinsichtlich der Bezugsbedingungen von Leistungen im Sozialstaat treffsicher, denn allzu oft wird insbesondere von denjenigen, die eine „Gratismentalität“ oder den vermeintlichen „free lunch“ am BGE beklagen, übersehen, dass die moderne westliche Demokratie genau das zu ihrer Voraussetzung erklärt hat: den Bürgerstatus und die daran gebundenen Rechte vorbehaltlos zu garantieren.

Sascha Liebermann

Update 29.8., 18.00 Uhr: Zuerst war vom Basic Income „European“ Network die Rede, das Netzwerk hat vor vielen Jahren „European“ aber in „Earth“ umbenannt.

Wissenschaft oder Ideologie? Der Vorwurf der Ideologie ist schnell zur Hand…

…, wird aber an nichts argumentativ festgemacht. Außerdem ist ausdrücklich von Thesen die Rede, die zur Diskussion gestellt werden, auch das gehört zum wissenschaftlichen Arbeiten. Ein BGE mag einem nicht gefallen, das ist eine Werthaltung, aber keine Kritik, die bedarf der Argumente.

Wer, was er nicht will oder für richtig hält, als Ideologie bezeichnet, sieht nicht mehr über den eigenen Tellerrand hinaus.

Sascha Liebermann

Claus Leggewie, André Gorz und das Bedingungslose Grundeinkommen

Claus Leggewie hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder einmal zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert, so wenn er z. B. eine Verbindungslinie zu André Gorz zieht. Der aber hielt lange nichts von einem BGE, sorgte sich offenbar darum, es könne die „Weigerung, überhaupt etwas zu tun“ dadurch befördert werden. Erst später plädierte er dafür, in „Arbeit zwischen Misere und Utopie“ (Original 1997, deutsche Übersetzung 2000), um dann wieder zurückzurudern und dem Grundeinkommen allenfalls eine Übergangsbedeutung zuzugestehen.

Offenbar zieht das BGE immer weitere Kreise, das ist gut.

Sascha Liebermann

Ja, aber „Steuerungsinstrument“?…

…, das klingt ganz nach „Anreiz“, „Belohnung“, „Lenkung“ – ein Bedingungsloses Grundeinkommen wäre indes nur eine Ermöglichungspauschale, gerade kein „Steuerungsinstrument“ oder ist das anders gemeint?

Sascha Liebermann

„Unbezahlbar“ – es lebt aber von Voraussetzungen…

… das möchte man zum Beitrag von Lenz Jacobsen auf Zeit Online über das Ehrenamt ergänzen. Jacobsen erinnert an die Bedeutung des Ehrenamts und das umfangreiche Engagement, das jedes Jahr erbracht wird. Anlässlich jüngerer Vorschläge, dies in der Rentenversicherung anzuerkennen (Faeser) oder gar durch ein soziales Pflichtjahr zu fördern, sieht er die Gefahr einer Umwertung durch „Belohnungen“ und „Anreize“, die in der Diskussion beschworen werden, um das Engagement zu fördern. Gleichwohl übersieht er eines, dass die Möglichkeit, sich zu engagieren, von verlässlichem Erwerbseinkommen abhängt, denn Engagement muss man sich leisten können. Zugleich führt diese Voraussetzung dazu, dass das Ehrenamt hinter dem Erwerbsengagement rangiert, es als nachrangig gilt, obwohl, so ein Beispiel Jacobsens, auf die freiwillige Feuerwehr gar nicht verzichtet werden könne.

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