„Das Bürgergeld ist ein Etikettenschwindel“ oder Arbeitgebervertreter, die nicht unternehmerisch denken,…

…so könnte das Interview mit Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger für RP-Online übertitelt werden. Was sagte er dazu genau?

„[RP-Online] Mit dem Bürgergeld will die Ampel Hartz IV überwinden. Die Vermögensprüfung soll in den ersten zwei Jahren entfallen. Welches Signal wird da gesetzt?

Dulger Es wird doch völlig außer Acht gelassen, dass es eine zentrale Grundlage unseres Sozialstaates ist, dass die Gemeinschaft allen denjenigen hilft, die sich nicht selbst helfen können und nicht über ausreichend eigenes Vermögen und Einkommen verfügen. Insgesamt soll der Fokus offenbar weg vom aktivierenden Sozialstaat wieder zu einem verwahrenden Sozialstaat gelegt werden, der sich im Geldausgeben erschöpft. Wir sollten die Menschen in den Mittelpunkt stellen, die wirklich bedürftig sind und alle Kraft darauf ausrichten, sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. All dies in einer Zeit, wo die Chancen am Arbeitsmarkt durch die demografische Entwicklung und den Arbeitskräftemangel auch für schon länger arbeitslose Menschen besser sind als jemals zuvor. Das ist für mich völlig unverständlich.“

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Ein anderer Maßstab für Wohlstand, aber…

…nicht so weitreichend wie ein Bedingungsloses Grundeinkommen.

Es gab einmal Zeiten, da wurde das Ziel, von nur einem Gehalt leben zu können, als Wohlstandsgewinn betrachtet. So wurde zumindest die Möglichkeit eröffnet, dass nicht beide Eltern erwerbstätig sein mussten – gleichwohl konnten sie es. Dass dieser Maßstab abhanden gekommen ist, zeigt, welche Bedeutung Erwerbstätigkeit hat, keineswegs hat sie ab-, stattdessen hat sie zugenommen. Grund dafür ist sicher für manche der Einkommensmangel aus einem Einkommen, gravierender ist aber, dass politische die Vollerwerbstätigkeit aller erwerbsfähigen Personen der politische Leitstern schlechthin ist.

Sascha Liebermann

Ist das ein Erkenntnis- oder nicht vielmehr ein Bewertungsproblem?

An Veröffentlichungen dazu mangelt es nicht, Vorschläge zur Veränderung rütteln aber an einer entscheidenden Säule nicht: dem Vorrang von Erwerbstätigkeit. Allenfalls gibt es Konzepte wie z. B.  „atmende Lebensverläufe“, eine andere Vollzeit oder Lebenszeitkonten, am Vorrang von Erwerbstätigkeit ändern sie jedoch nichts und damit auch nicht an der Degradierung anderer, nicht-erwerbsförmiger Tätigkeiten. Sie rütteln also nicht grundsätzlich an der Bewertung von Erwerbstätigkeit, solange sie das nicht tun, ist es unwahrscheinlich, dass sich etwas ändern wird.

Sascha Liebermann

„Mit dem Arbeitsplatz kann man mehr verlieren als nur den Job“,…

…nun, das mag als Bekräftigung bisheriger Studienergebnisse interessant sein, eine neue Einsicht ist es nicht, man denke nur an „Die Arbeitslosen von Marienthal“. Im Fazit ihres Beitrags schreiben die Autorinnen:

„Arbeitslosigkeit gilt als Risikofaktor für soziale Exklusion, denn die Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hängen – zumindest für Menschen im erwerbsfähigen Alter – eng mit der Teilhabe am Erwerbsleben zusammen.“

Es ist aber nicht einfach die fehlende „Teilhabe“ am Erwerbsleben, die solche Folgen mit sich bringt, sondern die normative Stellung dieser „Teilhabe“. Nicht erwerbstätig zu sein bedeutet, in einem Zustand zu leben, der als unerwünscht gilt. Das betrifft direkt „Menschen im erwerbsfähigen Alter“, aber mittelbar auch Jugendliche und junge Erwachsene, denen daran deutlich wird, welcher Beitrag zum Gemeinwesen vor allen anderen erwartet wird. Gäbe es den normativen Vorrang nicht, hätte Erwerbslosigkeit gar nicht die Bedeutung, die sie heute hat. An einer weiteren Stelle heißt es:

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„Zustimmung zum Grundeinkommen: Wie groß ist sie tatsächlich?“

Auf der Website des Netzwerks Grundeinkommen berichtet Franziska Leopold (Fribis) über eine von ihr erstellte Übersicht zu Meinungsstudien zum Grundeinkommen, die Einblick in die verschiedenen Studiendesigns und ihre Ergebnisse bietet. Sie merkt dabei auch an, welche Grenzen solche Studien haben:

„Vorneweg ist zu sagen, dass das Studiendesign der Meinungsstudien entscheidenden Einfluss auf die Ergebnisse hat. Ein Großteil der vorgestellten Studien basiert zwar auf den Daten der Europäischen Sozialerhebung 2016, deren Grundeinkommens-Definition auf die spezifischen Ausgestaltungsformen des Grundeinkommens nicht näher eingeht. Es wird aber deutlich, dass eine insgesamt überwiegend positive Bewertung schnell abnimmt, sobald die politische Reform näher beschrieben wird und Folgen, wie z. B. steigende Steuern oder der Wegfall bestehender Sozialleistungen, benannt werden. Das derzeitige Niveau der Sozialleistungen – der sogenannte Status quo – ist bei europaweit unterschiedlichen Zustimmungsraten besonders ausschlaggebend: Während in Ländern mit niedrigen Sozialleistungen die Zustimmung hoch ist, nimmt diese im europaweiten Vergleich mit steigendem Budget des Wohlfahrtsstaates ab. Dies fällt insbesondere in den skandinavischen Ländern (außer Finnland) auf, obwohl ihr vergleichsweise universalistisch ausgerichteter Sozialstaat eine dem Grundeinkommen recht nahe kommende Ausrichtung aufweist. Es scheint die Meinung über das Grundeinkommen als relativ „neue Reform“, trotz der großen öffentlichen Aufmerksamkeit, noch nicht gefestigt zu sein. Insbesondere in Deutschland besteht, was die Erforschung der öffentlichen Einstellung anbelangt, noch Luft nach oben.“

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Wirtschaftsdienst – Gespräch „Von Hartz IV zum Bürgergeld – mehr als ein neuer Name“…

…mit Michael Opielka und Wolfgang Strengmann-Kuhn sind zwei Befürworter eines Grundeinkommens dabei.

Siehe unsere Kommentare zum Bürgergeld hier und weitere hier.

Sascha Liebermann