„Nicht ohne meinen Strohhalm!“ – Raul Krauthausen weitet den Blick…

…und zeigt, wie schnell in Diskussionen die Bedarfe von Menschen übersehen werden können, weil man sie nicht im Blick hat, hier im Falle von Menschen mit Behinderung. Hier geht es zum Beitrag auf Spiegel Online.

Was Krauthausen hier schreibt, trifft auf die Folgen von Hartz IV im allgemeinen ebenso zu und die Lebensgeschichten, die sich dahinter verbergen.

Zwangsräumung, Demütigungen, Hartz IV – Helena Steinhaus zum Beitrag von Jörg Wimalasena

Siehe unseren gestrigen Kommentar dazu hier.

„…warum so viele junge Menschen FDP gewählt haben…“ – nachgefragt von Bent Freiwald…

…mit interessanten Eindrücken. Ohne zu wissen, wie die Antworten in voller Länge aussehen und wie die Gespräche geführt wurden, zeigen die Ausschnitte, welch starkes Gewicht „Eigenverantwortung“ darin zu haben scheint. Das lässt sich in zwei Richtungen auslegen:

1) Die Befragten haben ein starkes Autonomieverständnis und sehen sich zuerst als mündige Personen. Das würde mit dem starken Autonomieverständnis der Demokratie übereinstimmen, die stets eine Verantwortungszumutung mit sich bringt. Hier könnten die Auskünfte darauf hindeuten, dass das Bewusstsein über die Grundlagen der Demokratie deutlicher ausgeprägt ist als früher. Von dort aus ließe sich manche Kritik an Bevormundung verstehen, die zutreffend wäre.

2) Das Autonomieverständnis wird nicht umfassend im Sinne der Demokratie gedeutet, sondern bezogen auf Interessenwahrnehmung bezüglich Ausbildung und Arbeitsmarktteilnahme sowie Eigentum.

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„Hartz IV Beziehende und die Wahl : ‚Wir werden nicht gesehen'“ – und am Ende ein Plädoyer für ein Bedingungsloses Grundeinkommen…

…ein Beitrag von Jörg Wimalasena in der taz.

Deutlich wird in dem Beitrag, welch stigmatisierende Auswirkungen die Konstruktion des gegenwärtigen Sozialstaats für Leistungsbezieher hat. Die im Interview porträtierte Dame gibt Einblick in ihre Erfahrungen mit dem Jobcenter. So heißt es an einer Stelle:

„Der Kindergrundsicherung der Grünen könne sie durchaus etwas abgewinnen, sagt sie und erzählt von den Entbehrungen ihres Sohns, der als Jugendlicher nicht einmal mit auf die Konfirmationsfahrt fahren konnte. Die 80 Euro Teilnahmegebühr hatte Ammler damals nicht. Teilüberweisungen habe die Kirche nicht zugelassen. „Man muss eben Prioritäten setzen“, habe man ihr gesagt. Dass die Grünen ihre Vorschläge durchsetzen werden, glaubt sie aber nicht. ‚Die haben das Ganze doch mitinitiiert.‘ Und jetzt wolle jeder irgendwie Hartz IV verbessern, doch Priorität habe das Thema nicht.“

Die Erfahrung der Herablassung, die sie hier schildert, erklärt sich allerdings nicht alleine aus der Erwerbszentriertheit des Leistungsgefüges, es ist ein herablassender Blick auf diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer bestimmten Erwartungen nicht entsprechend, ganz wie es z. B. auch Anna Mayr in ihren Interviews schildert (die daraus allerdings überraschende Schlüsse zieht, siehe dazu hier).

Wichtig ist hier auch das Glaubwürdigkeitsproblem, mit dem die Grünen zu ringen haben, einst hatten sie Hartz IV gemeinsam mit der SPD eingeführt und lange hat es gedauert, bis sie eingeräumt haben, dass diese Form der Sozialpolitik problematisch ist. Wie weit ihre Abkehr davon aber tatsächlich gehen wird, wenn sie Regierungsverantwortung haben, muss sich erst zeigen. Da keine der Parteien, die in den letzten Bundesregierungen waren, eine solche Abkehr ernsthaft erwogen haben, ist die im Beitrag porträtierte Frau Ammler zurecht skeptisch.

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„Sozialbürokratie ausdünnen“ – Thomas Straubhaar will bedarfsgeprüfte Leistungen abschaffen…

…so zumindest sagt er es in einem Interview, das er dem Weser-Kurier gegeben hat.

Unstrittig ist, dass ein BGE in entsprechender Höhe zahlreiche Leistungen ersetzen kann, manche benennt Straubhaar auch. Das Wohngeld aber ganz auszusetzen würde bedeuten, dass ein BGE sicherstellen müsste, in jeder Region auskömmlich leben und die Miete bezahlen zu können, das gälte für Ein- wie für Mehrpersonenhaushalte. Die Beträge, die Straubhaar bislang genannt hat, reichen dafür aber wahrscheinlich nicht aus. Für eine vierköpfige Familie stellt sich die Lage ganz anders dar als für Alleinstehende, es erstaunt, dass er das nicht thematisiert. Allerdings würde Wohngeld erheblich weniger beansprucht werden müssen, wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben und schon ein BGE hätten.

Wenn er eine Vorsorge für’s Alter vorsieht, die dann jedem überlassen wäre, scheint er hier auf private Vorsorge zu setzen. Weshalb aber stattdessen ein Umlagesystem beibehalten, wenn es denn Leistungen oberhalb eines BGEs geben soll? Erfahrungsgemäß sind die Verwaltungskosten dafür gering, es müssen keine Provisionen gezahlt werden usw. wie es bei privaten Versicherungen der Fall ist.

Sascha Liebermann

Stefan Bach – Einschätzung zur Finanzierbarkeit in Anlehnung an Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats

12 Euro versus 13,15 Euro – oder worum geht es nochmal beim Mindestlohn?

Ein lesenswerter Kommentar zur Mindestlohndiskussion.

Siehe unsere Kommentare dazu hier.