Befürchtungen kann man haben, aber: wird das so eintreten und wenn ja, wer ist verantwortlich?

Ein Tweet, der erkennen lässt, worum es geht. Hirschel behauptet viel und vergleicht ein BGE in seinen Auswirkungen mit einseitiger Arbeitgebermacht. Wird es aber nicht zukünftig auch Arbeitsverträge geben, gehören dazu nicht zwei Seiten? Bedeutet es keine Verhandlungsmacht, wenn Arbeitnehmer eben verzichten können auf eine Stelle? Freiheit und Autonomie sind keine Frage des Einkommensstatus, sondern auch eine Frage dahingehend, was man nicht haben will, auch wenn es Einkommenseinbußen mit sich bringen sollte (was eine Behauptung bleibt).

Sascha Liebermann

„Wir halten noch zwei Monate durch“ – hier hingegen würde ein Grundeinkommen…

… – siehe den Beitrag im Tagesspiegel – nur insofern helfen, als es die auch in Behindertenwerkstätten bzw. deren Träger zutage tretende Orientierung am Arbeits- und Gütermarkt überflüssig machte. So werben z. B. die Bonner Werkstätten für sich:

„Die Bonner Werkstätten setzen sich seit Jahrzehnten dafür ein, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben unter den besten Konditionen zu ermöglichen. Inzwischen gehören wir zu den größten Arbeitgebern in der Region Bonn/Rhein-Sieg. Den uns anvertrauten Menschen bieten wir eine qualifizierte Ausbildung und einen anspruchsvollen Arbeitsplatz in unserem Unternehmen.

Gewinnen Sie selbst einen Eindruck von unseren vielfältigen Angeboten, professionellen Dienstleistungen und abwechslungsreichen Produkten.“

Zwar wäre das weiter möglich, es müsste aber vielmehr die Frage gestellt werden, ob das sinnvoll ist. Heute hingegen gilt es als Aspekt der Teilhabe, obwohl diejenigen, die teilhaben sollen, im Arbeitsmarkt nur bedingt mit anderen konkurrieren können.

Sascha Liebermann

Brutto- oder Nettokosten? Und wieder einmal – wer braucht denn nun den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer?

Dominik Enste redet nur über Ausgaben für ein BGE, nicht aber über Einnahmen, er kalkuliert also Brutto-, nicht aber Nettokosten in einer Kurzstellungnahme für das Institut der deutschen Wirtschaft. Entscheidend sind aber die Nettokosten, also die Ausgaben, die tatsächlich anfallen nach Abzug der Einnahmen, siehe dazu diesen Beitrag und die Verweise darin. Verwunderlich für ein Forschungsinstitut ist diese Passage:

„Auch der Kern des bedingungslosen Grundeinkommens ist unfair, weil er Ungleiches gleichbehandelt. Die Diskussion um Adidas in den vergangenen Tagen hat gezeigt, wie sehr Menschen Wert darauf legen, dass nur der unterstützt wird, der es auch wirklich nötig hat. Verteilt der Staat mit der Gießkanne Geld, kommt es bei vielen an, die es gar nicht brauchen. Es ist wichtig, das Geld gezielt an die zu geben, die in einer Notlage sind und es so an eine Bedingung zu knüpfen.“

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„Junge Erwachsene. Wenn Krebs zum Armutsrisiko wird“ – Vorteile des Gießkannenprinzips…

…wieder ein Beispiel dafür, weshalb ein erwerbszentrierter Sozialstaat mit seinen „zielgenauen“ Leistungen nicht zielgenau ist. Birgit Augustin dazu im Deutschlandfunk. Wer nicht am Erwerbsleben teilnimmt bzw. teilnehmen kann, dessen Armutsrisiko steigt, ebenso gravierend: die normative Stigmatisierung. Hier sieht man, was das „Gießkannenprinzip“ leisten kann. Mit einem Grundeinkommen wäre das so nicht der Fall, sofern es die entsprechende Höhe hätte.

Sascha Liebermann