Gerichtlicher Streit und Entschädigung für Arbeitslosengeld II-Bezieher
Wenn ein gerichtlicher Streit mit dem #Jobcenter zu lange dauert, müssen Hartz-IV-Empfänger eine dafür gezahlte Entschädigung nicht an das Jobcenter abgeben. Das Geld werde nicht als Einkommen angerechnet, entschied das Bundessozialgericht (BSG): https://t.co/deJtjPT9Eb #Hartz4 — Stefan Sell (@stefansell) November 11, 2021