„Empfänger von Hartz IV sind nicht faul“ – ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist dennoch keine Lösung…

…so äußert sich Rainer Radloff, Geschäftsführer des Jobcenters in Bielefeld, in einem Interview mit der Neuen Westfälischen. Radloff bewegt sich ganz in der normativen Konstruktion des heutigen Sozialstaats. Leistungsgerechtigkeit sei sein Prinzip, wer also etwas erhalte, müsse auch etwas geben. Im Interview gibt es einen tiefen Einblick in die Herausforderungen, vor denen das Jobcenter aufgrund der heutigen Gesetzeslage steht. Hier wichtige Passagen daraus:

„Es geht also nicht darum, dass Bezieher von Hartz IV leistungsunwillig sind?
Radloff: Nein, mir ist es wichtig, den Blick darauf zu lenken, dass SGB-II-Leistungsbezieher nicht faul sind. Ein großer Teil der Menschen arbeitet. Wir bringen jährlich zusätzlich 6.000 Leistungsbezieher wieder in Arbeit. 25 Prozent unserer Kunden haben eine Berufsausbildung. Das ist zwar nicht die Mehrheit, aber eine Gruppe, auf die man aufbauen kann.“

Dann eine Passage über Sanktionen:

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„Ein ‚Garantieeinkommen für Alle'“…

…eine Studie von Maximilian Blömer und Andreas Peichl vom Ifo Institut in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Finanzen von Bündnis 90/Die Grünen.

„Diese Studie untersucht verschiedene Reformvorschläge, die als Grundelement eine Reform der Transferleistungen vorsehen. Im Gegensatz zu bestehenden Regelungen soll die Transferleistung dabei automatisch (z.B. durch das Finanzamt) ausgezahlt werden, um eine Hundertprozentige Inanspruchnahme-Quote zu erreichen. Damit das „Garantieeinkommen für Alle“ automatisch berechnet und ausgezahlt werden kann, ist der Wegfall der bürokratischen Hürden vorgesehen.“

„Hartz IV? Deutschland sollte lieber Grundeinkommen testen“…

…so Jürgen Schupp, Professor für Soziologie an der FU Berlin und Direktor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, in einem Interview mit Kristina Antonia Schäfer in der Wirtschaftswoche.

Zwei Stellen sind besonders interessant, hier die erste:

Erreichen die Sanktionen denn wenigstens ihr Ziel, Menschen in Arbeit zu bringen?
Ja, das belegen auch die empirischen Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aber das Gesetz sieht auch als Ziel vor, dass „die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird“. Das impliziert, dass wenn eine zugemutete Arbeit aus subjektiver Sicht die eigene Erwerbsfähigkeit mindern würde, eine Sanktion ihre rechtliche Grundlage verlöre. Sie würde dann zur Nötigung wegen des Entzugs des sozio-kulturellen Existenzminimums. Noch schützt Artikel 12 des Grundgesetzes Bürger vor Arbeitszwang und Zwangsarbeit.“

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