Wie Existenzsicherungsleistungen bereitgestellt werden, ist entscheidend, das Wie macht den Unterschied…

…die heutigen Leistungen sind in vierlerlei Hinsicht nicht „zielgenau“, es gibt „verdeckte Armut“, weil es Hürden gibt, Leistungen in Anspruch zu nehmen – auch das damit einhergehende Stigma ist eine. Das Bürgergeld à la Ampel ändert daran nichts, ein Bedingungsloses Grundeinkommen schon.

Sascha Liebermann

Hartz IV abschaffen, Sanktionen abschaffen, aber Bedürftigkeitsprüfung beibehalten – warum nicht einen Schritt weitergehen?

Anfang November diskutierten Ulrich Schneider (Paritätischer Wohlfahrtsverband) und Hans-Jürgen Urban (IG Metall) über das Sondierungspapier, Jacobin hat diese Diskussion in gekürzter Version veröffentlicht. Darin findet sich eine Passage zum Bürgergeld, sie lautet so:

„Und was ist mit dem Bürgergeld?

US [Ulrich Schneider]: Vonseiten des Paritätischen ist völlig klar, dass Hartz IV erst dann überwunden ist, wenn die Sanktionen weg sind – und zwar vollständig weg sind. Und Hartz IV ist erst dann überwunden, wenn die Menschen mehr Geld erhalten. Und wenn diese beiden wichtigen Kriterien in einem Koalitionsvertrag nicht erfüllt sind, dann sollte man auch den Etikettenschwindel lassen und Hartz IV nicht in Bürgergeld umbenennen.“

Schneider hat sich schon wiederholt in diese Richtung geäußert und für eine Abschaffung von Hartz IV plädiert. Wie aber Hartz IV samt der Sanktionen abschaffen, wenngleich eine Erwerbsverpflichtung bestehen bleibt? Läuft das nicht auf den Vorschlag einer „Garantiesicherung“ hinaus, die immerhin die Erwerbsbereitschaft hinter sich ließe, nicht aber den Vorrang von Erwerbstätigkeit? Und weshalb nicht den nächsten Schritt machen und ein BGE einführen? Schneider äußert sich hier nicht weiter, aber in einem Interview mit n-tv aus dem vergangenen August wird er ausführlicher:

„[n-tv] Sie wollen Hartz IV mitsamt seinen Sanktionen abschaffen, warum nicht gleich ein bedingungsloses Grundeinkommen?

[Schneider] Die Bedingung bleibt ja die Bedürftigkeit! Das ist ein Riesen-Unterschied zum bedingungslosen Grundeinkommen. Wir, die als Verband gegen Sanktionen sind und die Zuwendungen armutsfest machen wollen, sagen nicht, dass das alle bekommen sollen, sondern man muss bedürftig sein. Ich persönlich bin gegen das bedingungslose Grundeinkommen. Die Idee dahinter finde ich aber total sympathisch. Man geht davon aus, dass die Menschen kreativ sind und man sie nicht quälen braucht.“

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Aber welche Hilfe hilft, die Erwerbsarbeitszentrierung aufzuheben?

Dann scheint es mir, bei aller Diskussion über alternative Arbeitszeitmodelle usw., nur eine Antwort zu geben: Bedingungsloses Grundeinkommen. Erst dann ist der Vorrang des einen, der Erwerbstätigkeit, über das andere aufgehoben.

Sascha Liebermann

Solange es eine Mitwirkungspflicht gibt, können Sanktionen nicht abgeschafft werden…

…das zeichnet gerade ein erwerbszentriertes Hilfesystem wie den bestehenden Sozialstaat aus. „Hartz V“ ist dann in der Tat treffender.

Sascha Liebermann

„Familienbonus für alle“? – Wird das nicht stets als Gießkannenprinzip kritisiert…

…, wenn es um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht? Wird nicht sonst immer die Frage gestellt, ob denn alle diese Hilfe brauchen? Wieder eine Einzelleistung angesichts der vielen, die es schon gibt. Da stellt sich zurecht die Frage, ob das nicht einfacher, übersichtlicher, effektiver ginge – eben durch ein BGE.

Sascha Liebermann

In der Tat…

…die Frage ist berechtigt, die Sorge mancher, was denn wohl ein BGE alles mit sich bringen könnte, lässt allerdings tief blicken. Dem Betreuungsgeld wurden solche Folgen auch schon angesonnen, obwohl weder es noch das Elterngeld noch ein BGE einen Elternteil bevorzugt. Das Elterngeld allerdings ist faktisch eine Belohnung erwerbstätiger Eltern, besonders besserverdienender und lässt andere im Regen stehen.

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