Was ist die Aufgabe des Wirtschaftens, die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen oder „Beschäftigung“?…

…diese Frage stellt sich, wenn man den Ausführungen Volker Wielands folgt, der in der Pressekonferenz zur Vorstellung des Jahresgutachten des Sachverständigenrats sich zur Auswirkungen einer Vermögenssteuer äußerte. Er sei dagegen, denn sie werde sich auf Arbeitsplätze auswirken, auf

„Arbeitsplätze, die geschaffen werden, die wir ja brauchen, um die Menschen in Beschäftigung zu bekommen und zu halten“

Brauchen wir Arbeitsplätze einfach so oder brauchen wir sie dann, wenn sie zur Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen notwendig sind?

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Was Markus Lanz nicht interessierte, für die Diskussion jedoch wichtig ist, …

…das ist nun in der taz zu lesen, der Cansin Köktürk ein Interview gegeben hat. Hier ein Auszug:

„[taz] Welche anderen Maßnahmen würden Ihren Klient:innen Verbesserungen bringen?

[Köktürk] Die Sanktionen, die mit dem Bezug von Hartz IV einhergehen, müssen verschwinden. Deren Androhung ist so belastend für die Menschen, dass die Stressfolgeerkrankungen und der psychische Druck immens sind. Ich hatte eine Klientin, die starke Depressionen hatte und suizidgefährdet war. Sie war in einer Klinik, kam wieder und das Jobcenter hatte ihr nichts überwiesen, weil sie zwei Tage vergessen hatte, ihre Kontoauszüge nachzureichen. Nur mit der Hilfe einer Sozialarbeiterin kommt sie dann an ihr Geld, weil die Behörden sie nicht ernst nehmen, wenn sie sagt, ihr ging es nicht gut. Es würde die Menschen enorm entlasten, wenn sie wüssten, sie bekommen ihr Geld, egal, was passiert.“

Denjenigen, die direkt mit den Folgen der Sanktionsmaßnahmen konfrontiert sind, sollte zugehört werden. Sozialarbeiter sind nah dran an denjenigen, auf die das System mit all seiner Wucht einwirkt (siehe hier und hier), auch wenn sich in dieser Berufsgruppe ähnlich paternalistische Haltungen finden lassen wie anderswo.

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„20.000 Euro für alle“ – Staatserbe für alle…

…, damit knüpft Yannick Haan in seinem Beitrag in der taz an die schon länger zurückliegende, aber immer wieder einmal aufgegriffene Diskussion um einen stakeholder grant an, wie er von Bruce A. Ackerman und Anne Alstott vorgeschlagen wurde (hier ein instruktiver Band dazu). Auch Thomas Piketty hatte dies vor wenigen Jahren zur Diskussion gestellt.

Doch alles, was Haan ausführt, ist schon beim stakeholder grant diskutiert worden. Das Erbe muss investiv eingesetzt werden, wenn es längerfristig hilfreich sein soll. Es ist nur als Anschub verlässlich, rüttelt aber nicht am Erwerbsgebot heutigen Zuschnitts, lässt also, wie so oft, „unbezahlte Arbeit“ unter den Tisch fallen. Insofern ist das Staatserbe nicht wirklich innovativ und vertraut nicht so sehr auf die Fähigkeiten des Einzelnen – was Haan offenbar wichtig ist -, wie es ein Bedingungsloses Grundeinkommen täte.

All die Ziele, die Haan beschreibt, wären viel konsequenter zu erreichen, wenn ein BGE eingeführt würde. Es würde Selbstbestimmung stärken, wäre für die Ablösung vom Elternhaus ebenso hilfreich wie es eine unabhängige, nie versiegende Quelle für Initiative darstellte, ohne dass diese Initiative in eine bestimmte Richtung weisen müsste. Weshalb auf halbem Wege stehenbleiben?

Sascha Liebermann

„Die glücklichsten Frauen der Welt – was die Niederländerinnen besser machen“…

…ein Beitrag von Birgit Schmid in der Neuen Zürcher Zeitung, der zeigt, wie unterschiedlich in den verschiedenen Ländern, hier im Vergleich der Schweiz mit den Niederlanden, über Teilzeit gedacht wird.

Am Ende des Beitrags taucht dann auch die „Vereinbarkeits“-Frage auf, wird aber nicht weiter besprochen:

„‚Vor fünfzig Jahren hatten es die Frauen einfacher‘, sagt Wietzke, ‚die Rollen waren verteilt.‘ Nicht, dass sie die Zeit zurückdrehen möchte. Aber das Gefühl, dass alles zu kurz komme, sei unvermeidlich. Natürlich sehe sie nur die Frauen, die mit Vereinbarungsproblemen kämpften, fügt sie an. Sie klingt nun ähnlich wie die erschöpften Frauen in der Schweiz. Zu einer Frauensession, wie sie eben in Bern stattfand, liessen sich Wietzke und ihre Frauen wohl dennoch nicht mobilisieren.“

Auch wenn in den Niederlanden das Rentensystem mit einer Grundrente Ansprüche gewährt, die nicht erwerbsabhängig sind, so fehlt in dem Beitrag doch, wie sehr die Frage nach der Gestaltung des Familienlebens heute vom Erwerbsgebot bedrängt wird. Die Rente greift ja schießlich erst im Ruhestand. In jedem Fall scheint das Verhältnis zu Teilzeit anders, was auf ein anderes Verhältnis zu Erwerbstätigkeit schließen lässt, trotz Erwerbsgebot.

Sascha Liebermann

„Salon des guten Lebens“ befasst sich mit Grundauskommen