Wer noch zweifelte…

…dass unser Beitrag über die Rückkehr Thomas Straubhaars zu seinen Wurzeln angemessen war, kann sich in einem aktuellen Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vergewissern: „Hartz-Reformen waren für Deutschland ein Segen“. Zur Feier der Erwerbstätigenzahl, die noch nie so hoch war wie jetzt, siehe „Wieder einmal: Erwerbstätige versus Arbeitsvolumen“.

Internationaler BIEN Kongress – Beiträge teils schon online

Einige Beiträge – oder Hintergrundpapiere zu Beiträgen – zum 14. Kongress des Basic Income Earth Network in Ottobrunn sind schon online verfügbar. Interessierte können sie auf der Website zum Kongress abrufen. Man muss dazu auf den jeweiligen Kongresstag gehen, hinter den Angaben zu Referenten eines Workshops oder Panels finden sich die Beiträge im PDF-Format.

Beitrag von Sascha Liebermann

Drohender Pflegekollaps – Möglichkeiten durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen

„Warnung vor dem Pflegekollaps“ titelte das Deutsche Ärzteblatt am 18. Mai in seiner Online-Ausgabe. „Das Soziale Netz Bayern warnt vor einem Pflegenotstand im Freistaat. Um den Kollaps abzuwenden, seien dringend finanzielle Verbesserungen für pflegende Angehörige und Fachkräfte sowie eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung notwendig…“. Es liegt auf der Hand, welche Möglichkeiten ein BGE hier böte. Es soll ja nicht professionelle Pflegedienste ersetzen, wo sie notwendig sind, könnte aber die Möglichkeit verschaffen, dass z.B. ein pflegebedürftiger Mensch länger in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann, weil Verwandte, Freunde, Nachbarn, sofern es gewollt ist und sie bereit sind, ebenfalls einen Beitrag leisten könnten. Siehe „Behinderung, häusliche Pflege und das Grundeinkommen“ und „Bedingungsloses Grundeinkommen: Entlastung, Herausforderung, Zumutung“, in: Kerbe – Forum für Sozialpsychiatrie 3 (August)

Zurück zu den Wurzeln? Thomas Straubhaar über zehn Jahre „Hartz“

Ist Thomas Straubhaar zu seinen Wurzeln zurückgekehrt? In einem Beitrag für den Stern mit dem Titel „Hartz sei dank!“ zieht er Bilanz nach zehn Jahren Hartz IV – das klingt so, als sei seine Befüwortung eines Grundeinkommens nie ernst gemeint gewesen.

Er schreibt z.B.:

„…Viel von Hartz‘ Masterplan ist krachend gescheitert, anderes wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert, einiges hat länger gedauert als erwartet. Nichtsdestotrotz liegt der Wahnwitz von gestern heute in Griffweite der Realität. „Vollbeschäftigung“ ist möglich geworden…“

Zu dieser verschleiernden Lobfeier habe ich mich schon wiederholt geäußert, siehe „Vollbeschäftigung, adé?“.

Weiter heißt es:

„…Hartz war der Erste, der den Deutschen klaren Wein einschenkte. Der sagte: die Wohlfühlrepublik und Hängematten-Philosophie ist zu Ende. Ab Morgen ist Schluss mit Fordern. Jetzt geht’s los mit Arbeiten…“

Vom BGE und seinem weiteren Begründungszusammenhang zeugt diese Einschätzung nicht, sie spricht eher dafür, dass Straubhaar das BGE nie wirklich ernst genommen hat. Sein Verständnis von Leistungserbringung kennt die Bereitschaft zum Mitwirken nicht, sonst könnte er die „Hartz-Reformen“ nicht so deuten. Leistung ist letztlich immer das Ergebnis von Anreizen (sowie Druck) und die sind – wie die Wortbedeutung schon sagt – etwas, das das Individuum lockt, nicht etwas zu dem es von sich aus strebt.

„Auch wenn das deutsche Jobwunder der letzten Dekade viele Gründe hat, haben die Hartz-Reformen unstrittig mit dazu beigetragen, dass sich die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen in Deutschland massiv verbessert haben. Das gilt ganz besonders auch im internationalen Vergleich.“

Zieht man eine jüngere Studie zurate,  „Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz Reform“ von Sonja Fehr und Georg Vorbruba, kann diese Einschätzung nur verwundern.

Liest man Straubhaars Ausführungen zum BGE genauer, ist dieser Beitrag im Stern nicht ganz überraschend, sie entspricht eher einer Haltung, die stets erkennbar blieb. Von Anbeginn seiner Veröffentlichungen zur Sache bis in die Gegenwart hat er ein Sparmodell befürwortet und ein höheres BGE mit einem Absinken des „Anreizes“, erwerbstätig zu werden verbunden (siehe z.B. hier und hier).

Sascha Liebermann

In derselben Ausgabe werden auch andere Töne angeschlagen: „Zehn Jahre Hart(z)herzigkeit“ 

Brückentechnologien und Umsetzungskonzepte – Türöffner oder Hindernisse?

Mit den Erfolgen der Piratenpartei werden ihre Überlegungen und Vorschläge zum Bedingungslosen Grundeinkommen stärker wahrgenommen. Das hat sicher zur Verbreitung der Idee beigetragen, manche Debatten, die schon geführt schienen, leben wieder auf (siehe hier und hier). Dass bei manchen der Eindruck entsteht, die Piraten hätten das BGE überhaupt in die Debatte gebracht, dazu trägt sicher die Vergesslichkeit der Medien bei, aber auch unterlassene Recherche derjenigen, die sich dafür interessieren. An der Präsenz von Informationen, die jede Google-Suche ausspuckt, kann es nicht liegen.

Dabei gibt es zwei Aspekte, deren Tragweite meines Erachtens unterschätzt wird. Der eine ist die Frage der Verknüpfung von BGE und Mindestlohn, der andere die Bedeutung von detaillierten Konzepten für das Vorankommen der Diskussion.

In der Piratenpartei wird offenbar keine notwendige Verbindung zwischen BGE und Mindestlohn gesehen, letzterer jedoch für unerlässlich erachtet, solange es kein BGE gibt (siehe Pressemitteilung zum Beschluss im vergangenen Dezember). Deswegen wird der Mindestlohn auch als Brückentechnologie bezeichnet, er soll in der Zeit des Übergangs den Weg absichern oder ihn gar bahnen helfen. Von dieser Warte aus betrachtet, ist es gut für das Grundeinkommen, wenn der Mindestlohn vorankommt (siehe auch die Kommentare). Diese Hoffnung ist nachvollziehbar angesichts der heutigen Lage, doch ist sie tragfähig oder etwa trügerisch? Beantworten lässt sich diese Frage nur, wenn man sich vergegenwärtigt, weshalb es das BGE so schwer hat. Das größte Hindernis, das es zu überwinden gilt, ist die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit, ihre normative Bedeutung und damit einhergehend die Abwertung aller nicht erwerbsförmigen Tätigkeiten. Was würde nun die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns an diesem Missstand ändern?

Nichts. – Ein Mindestlohn soll die Erwerbstätigen schützen, ihnen ein Mindesteinkommen sichern (allerdings ein niedriges). Er soll Lohndumping verhindern usw. All das lässt sich nur dann rechtfertigen, wenn Erwerbstätigkeit ein besonderer Rang eingeräumt wird, wenn also genau an dem festgehalten wird, was es zu überwinden gilt. Der Mindestlohn ist bestenfalls solange ein Schutz, solange jemand erwerbstätig ist. Weder öffnet er eine Tür zum Grundeinkommen, noch ist er ein Schritt auf dem Weg dahin. Er rüttelt nicht an der normativen Höherbewertung von Erwerbstätigkeit, er befestigt sie, weil sie für besonders schützenswert gehalten wird. Ob all die Hoffnungen der Mindestlohnbefürworter realistisch sind, sei dahingestellt. Dazu vorliegende Studien sind ebenso bloße Simulationsmodelle wie alle Berechnungsversuche zum BGE. Sie sagen nichts über die tatsächliche Welt von morgen.

Wenn zutrifft, dass ein Mindestlohn die gegenwärtigen Rechtfertigungsverhältnisse für Tätigsein nicht überwindet, dann verstellt er den Weg zum Grundeinkommen. Er würde sich als Beschäftigungsfalle erweisen ganz wie der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, denn er befestigt die Bedeutung von Erwerbstätigkeit und hebt die dadurch verursachte Abwertung von Familie nicht auf. Dasselbe gälte auch – neben anderen Missständen, die es erzeugte – für ein Kindergrundeinkommen (siehe „Gleiches Geld für alle, Kinder-BGE“, „‚Förderung des Kindeswohls‘ ohne Eltern“, Beitrag von Susanne Wiest).

Manche Befüworter eines BGE begründen den Mindestlohn auch als Entgegenkommen oder Annäherung an diejenigen, die Erwerbstätigkeit einen hohen Stellenwert beimessen und das BGE als Bedrohung wahrnehmen. Ein solches Entgegenkommen könnte bisherige Kritiker, so die Hoffnung, womöglich von einem BGE überzeugen. So wird häufig auch begründet, weshalb es detaillierte Umsetzungskonzepte geben müsse, nur mit ihrer Hilfe seien Skeptiker zu gewinnen. So einleuchtend solche Begründungen scheinen, so trügerisch sind sie. Detaillierte Umsetzungskonzepte (wie auch Finanzierungsrechnungen, manchmal gehen beide Hand in Hand) müssen, wollen sie ihren Zweck erfüllen, viele Annahmen treffen, Annahmen darüber, wie das BGE aussehen, welche Leistungen es ersetzen soll usw. (siehe z.B. hier). Damit nehmen solche Vorschläge vorweg, was erst zu diskutieren wäre. Noch ist die politische Willensbildung des Souveräns gar nicht so weit, überhaupt ein BGE zu wollen, geschweige denn, über eine Einführung nachzusinnen.

Soll denn, könnte hier eingewandt werden, über Umsetzungsschritte gar nicht nachgedacht werden? Keineswegs, das geschieht seit Beginn der Diskussion, viele Vorschläge sind schon gemacht worden, viele Wege gibt es, damit anzufangen. Man denke nur an den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer bzw. der schon heute geltenden Definition des steuerfreien Existenzminimums. Letztlich, da beide schon bestehen, müssten sie nur umdefiniert werden, um anzufangen. Der Grundfreibetrag könnte als Positivum ausgeschüttet werden.

Da es beim BGE jedoch um einen großen Schritt geht – zumindest was die Vorstellungen über unser Zusammenleben betrifft, nicht etwa seine tatsächlichen Voraussetzungen – ist eine öffentliche Diskussion, eine dadurch geförderte Willensbildung unerlässlich. Vorankommen wird das BGE nur, wenn es gelingt, für die grundsätzlichen Fragen, die das BGE stellt, Interesse zu finden. Bislang ist das schon erstaunlich gut gelungen, schaut man auf die letzten neun Jahre zurück. Es kommt darauf an, dass die Diskussion breiter wird, das ist Herausforderung genug.

Sascha Liebermann

Dorfläden statt Drogeriediscounter

„Frührere Schlecker-Mitarbeiter wollen Filialen übernehmen…“ berichtet die Frankfurter Rundschau. Als Reaktion auf den verlorenen Arbeitsplatz sollen Dorfläden in Gestalt von Mini-Supermärkten eröffnet werden. Herausforderung in Gestalt zu schulternder Kosten ist die Miete für einen Verkaufsladen, ein Warensortiment bevor man weiß, wie der Laden angenommen wird und Löhne für die Mitarbeiter. Ein interessantes Beispiel, an dem leicht zu erkennen ist, welch entlastende und ermöglichende Wirkung ein Bedingungsloses Grundeinkommen haben könnte.

Die Fleißigen und die Faulen – Anmerkungen zu einem Interview mit Ursula von der Leyen

In einem kürzlich erschienen Interview mit der Bundesministerin für Arbeit und Sozioales, Ursula von der Leyen, in der Bild-Zeitung wurde wieder einmal deutlich, wo wir leben – im Arbeitshaus. Dabei ist das keine Eigenheit der Bundesministerin, der Tenor bei Sigmar Gabriel (siehe auch hier) und Gregor Gysi ist derselbe.

Im Interview heißt es:

„Nehmen Sie eine Floristin, die heute Tariflohn verdient. Die wird nach 35 Jahren Vollzeitarbeit keine Rente erreichen, von der sie leben kann und muss am Ende zum Amt wie jemand, der in der Zeit auf der faulen Haut gelegen hat. Das ist ungerecht. Irgendwann wird sie sich fragen: warum nicht gleich schwarz arbeiten und auf private Vorsorge verzichten?“

Als erstes fällt der Vergleich ins Auge. Die Fleißigen, das sind die vollzeit Erwerbstätigen, die Faulen sind letztlich diejenigen, die nicht erwerbstätig waren (so hat sie sich 2010 schon einmal geäußert). Zu dieser Gruppe gehören auch die Väter und Mütter, die viele Jahre für ihre Kinder zuhause geblieben sind, was heutzutage ja als hinterwäldlerisch gilt (siehe hier), die Ehrenamtlichen zählen ebenso dazu. Entscheidend ist allerdings, dass überhaupt kein Leben jenseits von Erwerbsarbeit vorgesehen ist. Das dürfte nun nicht überraschen, Frau von der Leyen macht selbst vor, wie sie es für alle für richtig erachtet.

„Wer 35 Jahre in die Rentenkasse einzahlt und privat vorsorgt, dem wird die gesetzliche Rente notfalls aufgestockt. Kleine Einkommen sind schon ab 5 Euro beim Riestern dabei. 50 Prozent des Rentenanspruches obendrauf für Niedrigverdiener; 150 Prozent obendrauf, wenn Kinder erzogen oder Ältere gepflegt wurden.“

Alle, die es nach Maßgabe des Arbeitshauses richtig gemacht haben, werden belohnt, die anderen haben das nachsehen. Was zählt, ist: Erwerbstätigkeit, was nichts zählt sind: Familie, Ehrenamt, Gemeinwesen.

„Die Zuschussrente bekommt nur, wer im Leben ordentlich was geleistet hat. Vor allem ist es ungerecht, wenn Millionen Mütter, die Kinder erziehen, deshalb Teilzeit arbeiten und nach einem fleißigen Arbeitsleben zum Sozialamt müssen, während ihre Kinder für andere die Rente sichern.“

Es fehlen einem die Worte für diese Herablassung und Geringschätzung der Leistungen, die anderswo als im Arbeitsmarkt erbracht werden. Überhaupt erschreckt die Geringschätzung des Individuums als solches mit seiner Lebensgeschichte, seinen Fähigkeiten und Neigungen. Von „asozialem Zynismus“ der Sozialministerin ist bei Wolfgang Lieb zurecht die Rede, der das Interview ebenfalls kommentiert. Allerdings weist seine Kritik in keiner Form über das Arbeitshaus hinaus, was von den Nachdenkseiten allerdings auch nicht zu erwarten ist (siehe hier und hier).

Sascha Liebermann

„Warum das Grundeinkommen keine Geldfrage ist“ – ein Vortrag von Enno Schmidt und Susanne Wiest

Der Vortrag wurde anlässlich des Sozialcamp der Sozialpiraten im vergangenen Juli in Essen gehalten. Interessant ist er, weil er ein elementares Problem der Grundeinkommensdiskussion anspricht, dass nämlich dasjenige, worum es geht – die Idee in all ihren Auswirkungsmöglichkeiten – verloren gehen kann, wenn zu früh Konzepte entwickelt werden, obwohl noch gar nicht klar ist, welches BGE der Souverän will. Weitere Vorträge finden sich hier. Kontrastiv zu diesem Vortrag, in Art und Weise des Zugangs, ist auch dieser. Eine Erläuterung der Konsumsteuer durch Verena Nedden findet sich hier.