Kommission empfiehlt Volk und Ständen Ablehnung der Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“

…meldet die Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“:

„“Mit 19 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen empfiehlt die Kommission Volk und Ständen, die Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ abzulehnen. Eine Annahme der Initiative würde nach Einschätzung der Kommissionsmehrheit das System der Sozialversicherungen und der Bundesfinanzen fundamental in Frage stellen und den Wirtschaftsstandort Schweiz massiv belasten.“ (Medienmitteilung SGK vom 29.5.15)“

Hier geht es zur Website mit weiteren Informationen

„Die Schweizerische Kampagne für das bedingungslose Grundeinkommen ist lanciert“…

…meldet BIEN Schweiz.

„In Bern behandelt das Parlement jetzt die Initiative, während die eidgenössischen Wahlen und die Volksabstimmung für die Initiative nahen. Vor diesem Hintergrund entstand der Bedarf an einer nationalen Organisation mit dem Zweck, die Zusammenarbeit der verschiedenen Personen oder involvierten Netzwerke zu fördern, die Kohärenz unserer Kommunikation zu erleichtern und Mittel zu beschaffen. Um diesen Bedarf zu erfüllen wurde soeben in Zürich die Vereinigung «Kampagne Bedingungsloses Grundeinkommen Schweiz» lanciert…“. Hier geht es zur Website.

Sanktionsfreie Mindestsicherung für Arbeitslose, nicht aber für Faule – Gregor Gysi zum Bedingungslosen Grundeinkommen

In einem Gespräch mit „jung und naiv“ hat sich Gregor Gysi wieder einmal zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert (Danke für den Hinweis an Christoph Guthmann). Gysi sagt folgendes:

„Das geht nicht, glaube ich, weil ich denen, die arbeiten, erklären muss, warum dann auch derjenige, der einfach keine Lust hat, der faul ist, warum sie den, für den unentlohnt, ohne dass sie Geld bekommen, mitarbeiten müssen, damit der alles zur Verfügung gestellt bekommt.“ Auf diese Passage folgt sein Plädoyer für eine sanktionsfreie Mindestsicherung für Arbeitslose.

Sind Arbeitslose bei ihm gleichgesetzt mit Arbeitsuchenden, also mit Arbeitswilligen? Nur wenn Gysi diese gleichsetzt, also eine Prüfung der Arbeitswilligkeit voraussetzt und solche Arbeitslose meint, die sie bestehen, kann er sie von den anderen unterscheiden, die er als faul bezeichnet. Eine sanktionsfreie Mindestsicherung also für arbeitswillige Arbeitslose, nicht aber für alle Arbeitslosen? Und was ist mit den anderen, die in anderen Aufgaben ihre Aufgabe entdecken, sollen sie nicht auf Basis einer Mindestsicherung die Möglichkeit erhalten, diese Aufgaben wahrzunehmen? So muss er es wohl meinen, doch von einer sanktionsfreien Mindestsicherung im Allgemeinen kann dann nicht gesprochen werden – sie bleibt eine schöne rhetorische Blase, in der sich der Sprecher wohlfühlen und sein Gewissen beruhigen kann. Überhaupt, in einem System sozialer Sicherung, dass alle Mindestsicherungen, die es vorsieht, von Erwerbsarbeit ableitet oder sie an die Bereitschaft zu ihr bindet, kann es keine sanktions- oder repressionsfreie Mindestsicherung geben (siehe hier).

Gysi müsste, wenn er es ernst meint, den Schritt zum Bedingungslosen Grundeinkommen machen. Das kann und will er nicht. Dann kann er sich die Rede von der sanktionsfreien Mindestsicherung auch sparen. – Jüngst hatte sich auch Sahra Wagenknecht zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert, mit einer ähnlichen Haltung.

Sascha Liebermann

„Hart aber fair“ – Zur „Vereinbarkeit“ von Familie und Beruf

In der Sendung Hart aber fair ging es letzte Woche um wichtige Frage unseres Zusammenlebens. Welche Möglichkeiten benötigen Eltern, um darüber zu befinden, wie sie sich der Aufgabe Elternschaft stellen wollen. Der Titel der Sendung war entsprechend: „Kitastreik als Härtetest: Passen Job und Familie wirklich zusammen?“. Damit ist die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie es heute harmonisierend ausgedrückt wird, aufgeworfen. Einzig Maria Steuer und Heinrich Wefing bezogen hier eindeutig Position, wenngleich nur Frau Steuer offensichtlich Konsequenzen aus der Unvereinbarkeit zog und auf ihr berufliches Engagement eine Weile verzichtete. Sie war die einzige, die klar dafür plädierte, dass Mütter – für Väter müsste es genauso gelten – länger zuhause bleiben können sollten. Sie fand die heutige Entwicklung bedenklich, nicht nur die Fremdbetreuung schon früh einsetzen zu lassen (Stichwort U3) und die Betreuungszeiten auch auf die Nacht auszuweiten. Überhaupt dem Berufsleben ein solch großes Gewicht einzuräumen, dass Familie hinter ihm zurückzustehen habe, stellte sie in Frage. Ihr gegenüber, wenn man es so sehen will, ist die Position von Bundesministerin Manuela Schwesig zu verorten, die mit verschiedenen Vorschlägen schon an die Öffentlichkeit getreten ist und als eindeutige Verfechterin der „Alles ist möglich-Lüge“ zu verstehen ist. Allerdings gab sie an einer Stelle auf sich selbst bezogen zu erkennen, welche Folgen es für sie habe, wenn beide Eltern sich beruflich engagieren: Wenn man dann gemeinsam zuhause ist, soll es harmonisch sein, so ihre eigene Vorstellung davon. Wann bleibt dann Zeit für Streit und die ganz normalen alltäglichen Reibereien, die zum Familienleben dazugehören? Ist das der Preis der „Vereinbarkeit“, dass vorübergehende Disharmonien nicht mehr ausgehalten werden bzw. gar nicht mehr eintreten sollen? Auf ihrer Seite, wenn auch zugleich die Verhältnisse kritisierend, stand die Erziehern Zita van Dijk. Sie wies treffend darauf hin, dass es etliche Eltern gibt, die es sich nicht erlauben könnten zuhause zu bleiben – nicht einmal ein Elternteil. Deswegen seien Kitas gut und wichtig. Erzieher sei keine „Basteltanten“, ihre Verantwortung sei ungleich größer, womit sie sich gegen verächtliche Bemerkungen über ihren Beruf zu Recht verwahrte. In der Tat ist der Beruf des Erziehers ein verantwortungsvoller, die Ausbildung und auch das Ansehen sollten entsprechend sein. Abfällige Bemerkungen sagen etwas darüber, wie wir über Kinder denken. Über das Ziel hinaus schoß sie allerdings, indem sie durch ihre vehemente Verteidigung der Kitas die gegenwärtigen Missstände festschrieb – genau damit geriet ihre Verteidigung in die Schieflage. Sie verlor darüber vollkommen aus den Augen, dass Eltern nicht Bezugspersonen wie andere sind. Die Kinder haben an sie eine primäre Bindung, die mit nicht der zu anderen Personen vergleichbar ist. Selbst zwischen Mutter- und Vater-Bindung muss noch einmal unterschieden werden. Hier tendierte die engagierte Erzieherin dazu, kognitive Entwicklungen über- und affektive unterzubewerten. Sie verteidigte dabei allerdings den status quo, wenn sie vehement darauf hinwies, dass manche Eltern nicht anders könnten. Die Frage wäre doch, wie es ihnen möglich gemacht werden könnte, zuhause zu bleiben, wenn sie wollen. Maria Steuer hingegen führte aus, dass für sie die entscheidende Erfahrung, deretwegen sie sich gegen die Betreuung ihrer Tochter bei einer Tagesmutter entschied, die Reaktion ihres Kindes auf die bevorstehende Trennung gewesen sei. Da reagierte  Zita van Dijk fast schon beleidigt, als sei jede Entscheidung gegen eine Einrichtung eine persönliche Beleidigung des Erzieherberufs. Trennungen seien in jedem Alter schwierig, entgegnete sie, auch noch mit dem Eintritt in die Grundschule. Kinder die solche Erfahrungen schon früher gemacht hätten – durch die Kita -, kämen mit dem Übergang zur Schule besser klar. Nun, hierzu könnte manches gesagt werden, ich möchte es auf einen Punkt beschränken. Es ist kein Zufall, dass Kinder etwa mit dreieinhalb bis viereinhalb Jahren gerne in den Kindergarten gehen und Schließungstage gar nicht begrüßen. Vorher tun sie dies nur, wenn die Eltern es wollen. Hört man Eltern darüber reden, dass ihr 15 Monate oder zwei Jahre altes Kind gerne gehe, dann ist dies vor allem eine Deutung der Eltern, nicht aber eine Haltung des Kindes, die sich darin artikuliert. Noch im Alter von drei Jahren sind Auskünfte von Kindern, wie sie zu einer Sache stehen, schwankend, so dass die Frage danach, ob sie in den Kindergarten gehen wollen, in einem Moment bejaht, im nächsten deutlich verneint wird. Kinder können sich, das wird häufig unterschätzt, mit vielem arrangieren, vor allem mit den Wünschen der Eltern, die sich freuen, wenn die Kinder „gerne“ in die Kita gehen. Wer wirklich will, dass sich Eltern unbefangen der Aufgabe Elternschaft stellen können wollen und dann entscheiden, wovon sie meinen, dass es das für sie Richtige ist, muss Ihnen ermöglichen, sich dieser Aufgabe frei von normativen Erwartungen zu stellen. Das geht nur dann, wenn das Zuhausebleiben genauso, auch finanziell, möglich ist wie Erwerbstätigkeit.

Wie mit früher Fremdbetreuung umzugehen wäre, dazu könnte eine andere Haltung der Kitas beitragen: Wenn Kindertagesstätten nicht einfach als Dienstleistungen verstanden werden, bei denen Eltern Betreuungszeiten einkaufen, sondern als Einrichtungen die auf der Grundlage einer professionalisierten Haltung darüber befinden, zu welchen Bedingungen (Betreuungszeiten und -umfang) sie Kinder aufnehmen, wäre die Lage erheblich anders. Entsprechend müssten Anfragen auch abgelehnt werden können, wenn die Einrichtung den Eindruck hätte, dass Eltern Verantwortung abgeben wollen oder sich über die Folgen zu früher und zu umfangreicher Fremdbetreuung nicht im Klaren sind. Diese Diskussion wird gegenwärtig allerdings kaum geführt, weil der Kita-Ausbau vor allem arbeitsmarkt- und bildungspolitisch motiviert ist, sich aber nicht sich an den Kindern ausrichtet. Das ist schon an den Betreuungszeiten erkennbar.

Wer früher Eindruck gewonnen haben sollte, dass die ehemalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder das sogenannte traditionelle Familienbild vertrete, der schaue sich das Kurzinterview im Rahmen dieser „Hart aber fair“-Sendung an. Man sei zwar „nie am richtigen Ort“, sagte sie, meint aber, sie habe darunter mehr gelitten als ihre Tochter, wenn sie nicht zuhause sein konnte. Das klingt nach Rationalisierung, denn, wer weiß schon, was in einem Kind in den ersten Lebensjahren vorgeht. Es bedarf ungleich mehr der Eltern, insbesondere der Mutter, als umgekehrt. Kristian Schröder führte als Grund dafür, weshalb sie zehn bzw. acht Wochen nach Geburt ihrer Töchter wieder ins Ministeramt bzw. das Bundestagsmandat zurückkehrte, an, dass sie keine Elternzeit nehmen konnte. In diesen Positionen stehen sie einem nicht zu. Nun, sie hätte die Positionen aufgeben können, das mag für sie subjektiv keine Alternative gewesen sein, als Alternative bestand sie dennoch. Wenn sie in der Folge sagte, es müsse doch möglich sein, „eins, zwei, drei Jahre“ einen Gang beruflich runterzuschalten, um mehr Zeit zu haben, muss man staunen. Glaubt sie ernsthaft, dass nach einem oder sogar drei Lebensjahren eines Kindes das berufliche Engagement wieder genauso intensiv sein könnte, wie zuvor, ohne die Zeit für Familie erheblich einzuschränken? Da ihr Mann ebenfalls beruflich stark engagiert ist, heißt das, beide haben wenig Zeit für die Kinder. Legt man eine Vollzeitbeschäftigung von acht Stunden am Tag zugrunde, rechnet Pendelzeiten hinzu, dann ist man neun Stunden tagsüber abwesend. Lässt man den Arbeitstag um acht Uhr beginnen, dann endet er um 17 Uhr. Wieviel bekommt man dann von den Kindern mit, bis sie ins Bett gehen? Dass als Ministerin oder Bundestagsabgeordnete die Arbeitszeiten so regelmäßig einggrenzbar sind, ist ein frommer Wunsch, nicht aber Realität. Ihr Bekenntnis zur Wahlfreiheit, ganz wie Frau Schwesig, sieht Familie ganz aus dem Blickwinkel eines alleinlebenden Erwachsenen, der keine hat. Denn Wahlfreiheit ist nur solange ein hehres Ziel, wenn sie die Folgen für andere berücksichtigt. Starkes berufliches Engagement bleibt aber für Familie nicht folgenlos, für die Kinder schon gar nicht (siehe z.B. hier und hier, ähnlich auch Bundesministerin Andreas Nahles im Interview; vergleichbare Haltungen bei allen Parteien auch in der Bundestagsdebatte zum Betreuungsgeld im Deutschen Bundestag).

An solchen Diskussionen wird einmal mehr deutlich, wie sehr wir in der Vorstellung festhängen, Erwerbstätigkeit müsse jeder Zeit das Maß der Lebensentscheidungen sein und dürfe nur kurzzeitig in den Hintergrund rücken. Für Familie „einen Gang“ herunterzuschalten wird dann schon als Zugeständnis betrachtet. Das soll nicht heißten, dass wir als Gemeinwesen vorschreiben sollten, wie Eltern damit umzugehen hätten. Wir sollten allerdings auch nicht so tun, als sei es für Kinder und ihre Entwicklung gleichgültig, wie die Entscheidungen ausfallen. Die Folgen davon hat im Zweifelsfall das Gemeinwesen zu tragen. Weil die Verantwortung groß ist, bedarf es eines Freiraums für Eltern, sich dieser Entscheidung zu stellen, ohne in eine Richtung gewiesen zu werden. Einmal mehr erweist sich ein Bedingungsloses Grundeinkommen hierfür als besonders angemessen.

Sascha Liebermann

„Arbeit: Wohl oder Übel?“

„Club of Vienna (Hg.)

Arbeit: Wohl oder Übel?

Diagnosen und Utopien Wie soll die Arbeit gestaltet sein, damit sie wieder zum Wohlbefinden der Menschen beiträgt? Diese Frage ist umso drängender als unter dem Vorzeichen neoliberalen Wirtschaftens und Konsumierens die Bedürfnisse der Menschen aus dem Blick geraten sind. Symptomatisch für diese Entwicklung sind Jobs, die nicht mehr den Lebensunterhalt sichern, keine Planbarkeit der Lebensgestaltung erlauben sowie den Beschäftigten einen erhöhten Mobilitäts- und Zeitdruck zumuten.“

Mit einem Beitrag von Sascha Liebermann und Theo Wehner.

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Wahlversprechen vergessen? Das Netzwerk Grundeinkommen hat nachgefragt

Das Netzwerk Grundeinkommen berichtet darüber, welche Antworten es auf seine Nachfrage bei den entsprechenden Parteien erhalten hat: „In ihren Wahlprogrammen von 2013 im Vorfeld der Bundestagswahl, hatten sowohl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch die DIE LINKE die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Grundeinkommen versprochen. Wir haben nachgefragt, was aus den Wahlversprechen geworden ist…“ Zum vollständigen Text.

Update 18.5.: Zu dieser Frage eine interessante Stellungnahme von Susanne Wiest.

„…sich in einem guten Job seinen Lebensunterhalt zu verdienen“ – Sahra Wagenknecht über das Bedingungslose Grundeinkommen

Siehe auch hier

Zu diesem Ausschnitt aus einem Gespräch mit Richard David Precht gibt es nichts Neues über Sahra Wagenknechts Haltung zum Bedingungslosen Grundeinkommen zu berichten. Verwundern kann einen allenfalls, wie selbstverständlich für sie der Zusammenhang zwischen Engagement bzw. Tätigsein und Einkommenserzielung ist. Auf die Frage von Precht, ob sie für die Einführung sei, antwortet sie, dass jeder die „Chance haben sollte“, sich in „einem guten Job seinen Lebensunterhalt zu verdienen“. Sie ist gegen die Hartz IV-Sanktionen, also gegen den Druck und die Bedrohung, die mit Ihnen einhergehen. Da sollte man meinen, wer von „Chancen“ und „Freiräumen“ spricht, dem läge daran, frei entscheiden zu können, wo ein Engagement erfolgen kann und soll. Das hingegen ist nicht Sahra Wagenknechts Sache. Die „Freiräume sich mit Menschen zu beschäftigen“, die wir durch den Produktivitätsfortschritt gewonnen haben, will sie nicht den Menschen selbst überlassen, indem sie auf der Basis eines BGE sich dann entscheiden können, wo und wie sie wirken sollen. Wenn sie von „Fähigkeiten“ spricht, die jeder habe und für die er die Chance erhalten sollte, sie einzubringen, spricht sie stets nur von Erwerbsverhältnissen. Dass ein solches Einbringen heute schon anderswo geschieht, aber unter schwierigen Bedingungen – in Familie und Ehrenamt – lässt sie nicht als vollwertiges Engagement gelten. Es ist gerade der Vorrang von Erwerbstätigkeit, der über die tatsächlich existierende Vielfalt von Engagement hinweggeht und alles, was jenseits von Erwerb liegt degradiert. Dass Sahra Wagenknecht das nicht sieht, ist auf der einen Seite verwunderlich, auf der anderen konsequent: Wer den Sinn des Zusammenlebens in Erwerbstätigkeit alleine erblickt, kann wohl nicht anders. Folgerichtig sieht sie im BGE etwas, womit Menschen abgespeist werden.

Nur am Rande sei erwähnt, wie unglücklich Precht für ein BGE wirbt. Er sieht es nur als Entlastung für die „Abgehängten“ und erkennt nicht den breiten Zusammenhang, in dem es steht und die vielfältigen Möglichkeiten und Auswirkungen, die mit ihm einhergehen. Das war auch bei anderer Gelegenheit schon so.

Sascha Liebermann