Soziokulturelles Existenzminimum, Mitwirkungspflichten und Boni-Systeme

Sebastian Thieme hat in diesem Twitter-Thread bedenkenswerte Anmerkungen zu Sanktionen im Sozialgesetzbuch und dem diesbezüglich ambivalenten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gemacht. An manchen Stellen scheinen mir Ergänzungen oder auch Nachfragen dazu angebracht.

Dass es eine Widersinnigkeit sei, das soziokulturelle Existenzminimum kürzen zu dürfen, dem sei hier nicht widersprochen, schließlich wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, der sich aus derselben Begründung legitimiert, auch nicht bei abweichendem Verhalten gekürzt. Darin kommt nun wieder die Ungleichbehandlung zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen zum Ausdruck.

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Welche Aufgabe hat der Mindestlohn – interessante Anmerkungen von Sebastian Thieme…

…und zugleich die Frage, welche Aufgabe ein Mindestlohn haben könnte, ob er überhaupt noch relevant wäre, wenn ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt würde. Denn heute übernimmt der Mindestlohn zwei Funktionen, auf die Sebastian Thieme hinweist, eine Mindesteinkommenssicherung auf der einen, die Definition eines Mindestanteils am Unternehmenserfolg auf der anderen.

Bedürfte es aber der ersten Funktion noch, wenn es ein ausreichend hohes BGE gäbe? Würde es nicht an der Vorrangigkeit von Erwerbstätigkeit festhalten, weil Erwerbstätige doppelt abgesichert würden – mit BGE als Bürger und Mindestlohn als Mitarbeiter? Würde durch die größere Verhandlungsmacht von Mitarbeitern bzw. Arbeitnehmern nicht etwas erreicht, das der Mindestlohn heute pauschal absichern soll, und zwar über diesen Anteil am Unternehmenserfolg jederzeit verhandeln zu können? Man darf hierbei auch nicht vergessen, dass nach Einführung eines auskömmlichen BGE die Einkommenssituation von Haushalten sich ganz anders darstellte als heute – Einkommenszuwachs durch mehr Personen im Haushalt.  Es wird schnell klar, dass etwaige Möglichkeiten durch BGE von der Höhe in Kaufkraftverhältnissen abhängt.

Unsere früheren Kommentare zur Debatte um das Verhältnis von Bedingungslosem Grundeinkommen und Mindestlohn sowie der Bedeutung eines Mindestlohns als solchen finden Sie hier.

Nachtrag: Selbst der Mindestlohn von 12 Euro reicht heute nicht aus, um Rentenansprüche über Grundsicherungsniveau zu erreichen. Der Sozialstaat muss sich daran messen lassen, was er zu leisten im Stande ist.

Sascha Liebermann

Wird darüber nicht schon lange nachgedacht in der Debatte?

Wer vertritt denn in der BGE-Debatte ernsthaft die Position, dass Mehrbedarfe oberhalb des BGE nicht gedeckt werden sollen? Siehe auch meinen Beitrag hier.

Sascha Liebermann

„Eine Diskussion mit Hindernissen: Das Grundeinkommen“…

…ein Beitrag von Sebastian Thieme auf Oxi-Blog. In seinem Beitrag weist Thieme auf manche Missverständnisse hin, die dadurch entstehen, dass verschiedene Vorstellungen von BGE nicht differenziert würden. Sehr schnell werden Schubladen aufgemacht oder wird bei Voraussetzungen verharrt, die gerade als fragwürdig in der BGE-Diskussion thematisiert würden. Es ist wohl nicht übertrieben zu behaupten, dass manche, durchaus prominente Autoren, die ein BGE ablehnen, zu einer ernsthaften Auseinandersetzung, einer sachlichen Klärung, gar nicht bereit sind. Da geht es dann schnell nicht mehr argumentativ zu, es geht um Werthaltungen. Das ist legitim, sollte dann aber auch offen benannt werden. Siehe z. B. hier und meine Replik hier.

Sascha Liebermann