…meint Inge Hannemann in einem Interview, das Marius Hasenheit für der freitag mit ihr geführt hat. Was macht sie da so sicher?
Zwar geht es in dem Interview vor allem um die Sanktionspraxis der Jobcenter in Deutschland und die Praxis in anderen Ländern, aber alleine die hier zitierte Aussage macht es kommentierenswert:
„…Aber wir brauchen neue Ansätze, allen voran das Grundeinkommen. Stellen wir uns vor, es käme morgen: Wir wären überfordert von dem Gewinn an Freiheit in einer Leistungsgesellschaft. Denn auf einmal müsste sich jede und jeder mit sich selber beschäftigen und fragen: Was will ich in meinem Leben machen?“
Wäre das eine so große Veränderung, das sie uns überforderte? Und selbst wenn, folgte daraus, dass wir langsam machen müssten mit der Freiheit?
Schon das Szenario ist irreal, weil das BGE nicht von heute auf morgen kommen würde und könnte. Bevor es eingeführt würde, ginge dem eine ungleich intensivere Debatte voraus, als wir sie schon kennen. Das wäre schon eine Vorbereitung. Wenn der politische Wille da ist, es einzuführen, ist auch die Bereitschaft da, die Folgen auf sich zu nehmen – wo das nicht der Fall wäre, müsste die Entscheidung zurückgenommen werden. Auch das gehört zu einer Demokratie.
Ist es denn heute so, dass uns irgendwer unsere Lebensentscheidungen abnimmt? Zwar gibt es normative Erwartungen, nicht zuletzt die, erwerbstätig sein zu sollen, an der das Handeln eines jeden gemessen wird. Das ist unstrittig. Folgt aber daraus, dass wir unfrei sind? Denn selbst die Entscheidung, welcher Erwerbstätigkeit man nachgehen will, wird einem im Allgemeinen nicht abgenommen. Deswegen ist die Berufsfindung so schwierig und verläuft nicht selten auf Umwegen. Es geht mit einem BGE doch um Grade von Freiheit und Selbstbestimmung, nicht grundsätzlich darum, überhaupt erst zu selbstbestimmungsfähigen Individuen zu werden, die Selbstbestimmung erst noch zu lernen hätten. Es wäre hochmütig, das zu glauben. Außerdem, und das übersieht Inge Hannemann vollständig, setzt schon unsere bestehende Demokratie auf die Mündigkeit der Bürger. Das mag im Einzelnen nicht praktiziert werden, tatsächlich ist es im Allgemeinen aber der Fall.
Wenn sie nun meint, dass wir überfordert wären, würde sie deswegen für eine Phase des umerzieherischen Übergangs plädieren? Sie sagt das nicht, folgt es jedoch nicht aus dem Vorbehalt? Denn wer deswegen die Einführung hinausschieben will, sagt doch genau, dass die „Menschen“ nicht reif seien. Das wäre der Inbegriff der Selbstentmündigung. Wer nach den Hindernissen zur Einführung eines BGE sucht, sollte nicht in die Ferne schweifen oder nach „großen Gegnern“ suchen, die gerne angeführt werden. Es ist diese Haltung des Vorbehaltes gegenüber Freiheit und Selbstbestimmung, die der wirkliche Gegner ist.
Der Interviewer fragt dann nach:
„Ohne Sanktionen und mit einem höheren Hartz-IV-Satz hätten wir doch eine Art bedingungsloses Grundeinkommen, oder?
Ein Grundeinkommen ja, aber nicht bedingungslos. Man müsste sich schließlich immer noch nackt machen, Vermögen offenlegen, bei Bedarf Kontrolleure in die eigene Wohnung lassen, jede Tätigkeit annehmen. Das wäre dann eher wie die Arbeitslosenhilfe, vor Hartz IV. Da gab es zwar auch Sperrzeiten, eine Art Sanktion, aber dann eben Sozialhilfe. Die konnte zwar auch ausgesetzt werden, aber das war damals eigentlich der absolute Ausnahmefall.“
Die Antwort ist auf den Punkt, übersieht lediglich eines. Es kann keine sanktionsfreie Grundsicherung geben, wenn zugleich am Vorrang von Erwerbstätigkeit in den Systemen sozialer Sicherung festgehalten wird (siehe meinen Kommentar dazu hier). Zurecht weist Frau Hanneman daraufhin, dass die Sozialhilfe ausgesetzt werden konnte, selbst wenn es selten praktiziert worden sein mag. Die Struktur war dieselbe wie heute im Sozialgesetzbuch.
Wie geht es weiter?
„Wie würden Sie denn stattdessen das Grundeinkommen starten?
Erst einmal mit einer Kindergrundsicherung von 500 Euro: das ein Jahr testen und evaluieren. Und dann würde ich Schritt für Schritt das bedingungslose Grundeinkommen für Erwachsene einführen. Es geht da ja oft um die 1.000 Euro des Modells von dm-Gründer Götz Werner. Aber das würde in vielen Großstädten allein wegen der Mietkosten gar nicht reichen, außerdem reden wir da von einem Bruttobetrag, nach Steuern und Versicherungen bleibt womöglich weniger übrig als mit Hartz IV. Der Betrag muss jedenfalls regional aufgeschlüsselt werden. Und statt wie im Konsummodell Götz Werners die Mehrwertsteuer zu erhöhen, plädiere ich für eine Umverteilung. Das Geld ist ja da, es ist nur schlecht verteilt. Anfangen würde ich bei den Ausgaben für Rüstung. Und in der Tat würden viele Kosten wegfallen: alle Sozialtransfers, inklusive Rente, Bafög, Wohngeld und so weiter.“
Eine Kindergrundsicherung wäre aber kein BGE, ein Test dafür könnte sie also nicht sein. Überhaupt ist es ein sonderbares Selbstmisstrauen, wenn ein BGE getestet werden soll, soll denn die Mündigkeit getestet werden (siehe hier und hier)?
Weshalb das BGE für Erwachsene Schritt für Schritt einführen statt es einfach bereitzustellen, wie heute auch das Existenzminimum bereitgestellt werden muss allerdings mit Bedingungen? Dann könnte beobachtet werden, welche Erleichterungen es bringt. Und die Situation in Großstädten stellt sich für Alleinstehende ganz anders dar mit einem BGE als für Familien – letztere wären gerade abgesichert, wenn die Höhe entsprechend wäre. Bedarfsgeprüfte Leistungen sollten relativ zum BGE beigehalten werden (Hannemann scheint hier von einem sehr hohen BGE auszugehen, wenn sie alle Sozialtransfers aufheben will), welche hinge wesentlich von der Höhe des BGE ab. Es gäbe also auf diese Weise genügend Raum zu sehen, was sich bewährt.
Sachlich unangemessen ist es, Umverteilung und Konsumsteuer schlicht gegeneinanderzustellen, weil ein BGE auf zweierlei Weise umverteilend – oder pre-distributing, wie Mariana Mazzucato es genannt hat – wirken kann. Als sichere Einkommensbasis stellt es eine Machtverlagerung dar, weil es Handlungsmöglichkeiten erweitert und dadurch Verhandlungsmacht eröffnet. Dadurch, also indirekt, kann es erhebliche Umverteilungswirkungen haben, wenn sie gewollt sind. Mitarbeiter können ganz anders über Arbeitsbedingungen verhandeln, dazu könnten dann auch die Lohnspreizung in einem Unternehmen, die Praxis der Dividendenausschüttung usw. gehören. Das hätte auf lange Sicht erhebliche Folgen für die Einkommensverteilung. Die Bürger könnten davon unabhängig ein anderes Bewusstsein von ihrer Bedeutung in der Demokratie erlangen und entsprechend dies auch nutzen.
Ob ein regional angepasstes BGE ein so gute Lösung wäre, kann bezweifelt werden. Es unterstützte die Ballungsraumbildung statt ihr entgegenzuwirken. Wenn heute Ballungsräume aufgrund der Arbeitsmarktlage interessant sein mögen, wären sie das mit einem BGE nicht ohne weiteres. Dieser Zusammenhang ist zu bedenken. Das hätte vielerlei Folgen, nicht nur für den Wohnungsmarkt und die Mieten, auch für strukturschwache Regionen.
Zur Diskussion in Deutschland heißt es dann:
„Und Deutschland?
Es gibt hier so viele Gruppen, die sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigen, aber so wenig Austausch. Das finde ich schade. Allein die Linke hat drei Modelle entwickelt, es gibt Götz Werner und ein spannendes Modell von den Piraten. Ebenso natürlich Pseudo-Modelle wie das Bürgergeld der FDP. Mein Vorschlag: Alle Modelle in einen Topf, dann eine Enquete-Kommission darüber brüten lassen. Wir müssen darauf achten, wer dabei welche Interessen hat. Viele Unternehmen würden sich natürlich freuen, die Sozialbeiträge und dadurch Lohnkosten zu sparen.“
Gibt es wenig Austausch unter den verschiedenen Gruppen, die sich engagieren? Ich kann das aus unserer Erfahrung nicht bestätigen, der Austausch ist durchaus rege, mal mehr, mal weniger. Es gibt unterschiedliche Akzente, die Befüworter setzen, unterschiedliche Überzeugungen davon, was einer Verbreitung förderlich ist und es gibt natürlich auch ideologische Abgrenzungen sowie Eitelkeiten (wie überall). Die Pluralität der Diskussion war der Verbreitung in meinen Augen jedoch eher förder- denn hinderlich. Solange das BGE nicht grundsätzlich gewollt wird, wäre eine Verengung auf bestimmte Ausgestaltung zu früh.
Dass der Beschluss der FDP zum Bürgergeld hier genannt wird, überrascht, hat er mit einem BGE doch gar nichts gemein. Eine Enquete-Kommission (Stellungnahme des Netzwerk Grundeinkommen und von mir) ist doch ein denkbar ungeeignetes Instrument, weil sie die öffentliche Debatte bremst, statt sie zu befördern.
Wieder einmal (siehe auch hier und hier) verwundern die Vorbehalte einer Befürworterin gegenüber dem, was den Bürgern zugetraut werden kann. Vielleicht muss man sich dann über die Vorbehalte der Gegner nicht mehr wundern.
Sascha Liebermann