Standardisierte Befragungen und Datenqualität

Siehe zu diesen Fragen auch unseren früheren Kommentare hier und hier.

Sascha Liebermann

Wer muss sich wofür rechtfertigen?

Das ist der entscheidende Punkt, in dem sich ein Bedingungsloses Grundeinkommen von anderen Formen der Mindesteinkommenssicherung unterscheidet: der Bereitstellungsmodus und die damit einhergehenden oder eben ausgesetzten Rechtfertigungsverpflichtungen.

Selbst eine diesbezüglich unkomplizierte, von einer Bedarfsprüfung freie Negative Einkommensteuer operiert noch mit der Unterscheidung zwischen regulärem und nicht-regulärem Einkommen, indem die Steuergutschrift (Negativsteuer) abhängig ist vom erzielten Einkommen. Damit werden Einkommen und Steuergutschrift ins Verhältnis zueinander gesetzt, beim BGE soll das nicht der Fall sein, um beide Einkommensarten normativ voneinander zu lösen.

Sascha Liebermann

„Wir sollten uns auf das Experiment ‚Bedingungsloses Grundeinkommen‘ einlassen“

„Grundeinkommen und Kontrolle“…

…ein Beitrag von Jan Schulz-Weiling auf der Website des Magazins Multipolar.

Die Sorge darum, dass ein BGE letztlich dazu dienen könne, dem „Staat“ ein wichtiges Kontrollmittel über die Bürger zu liefern, ist nicht neu und wurde schon früh in der Diskussion geäußert. Eine Steigerung von der bloßen Sorge zur Gewissheit, dass dies auch so sein und nur deswegen ein BGE in Betracht gezogen werde, vollzog sich im Zusammenhang mit der Diskussion um ein „great reset“, das oligarchischen Akteuren aus der Techbranche oder Wirtschaftsführern nun endlich die Möglichkeit biete vergleichbar dem Social Credit-System eine umfassende Kontrolle einzuführen. Ebenso früh wurde in der Diskussion schon darauf aufmerksam gemacht, dass ein BGE keine eierlegende Wollmilchsau sei und die Hoffnungen in diese Richtung eine Überladung der Idee bedeuten, denn jede Idee, jeder Vorschlag könne für andere Ziele missbraucht oder zweckentfremdet (siehe auch hier) werden. Sobald ein BGE durch die Hintertür wieder mit Gegenleistungsbedingungen verknüpft werde, sei es eben kein BGE mehr, das die Bezeichnung verdiene. Insofern stellt sich die Frage, was ein Beitrag, der sich mit dieser Frage nun erneut befasst, denn Neues liefern könne.

Der Autor des Beitrags im Multipolar-Magazin spricht sowohl vom BGE als auch vom Grundeinkommen, was sogleich in Missverständnisse führt, wie man an den historischen „Vorläufern“ erkennen kann, die für diesen Vorschlag angeführt werden, die keine wirklichen Vorläufer sind, zumindest was den heute diskutierten Vorschlag betrifft – weder Thomas Morus noch die Negative Einkommensteuer.

Inwiefern kommt hier nun die Kontrollfrage ins Spiel?

Bismarck, so der Verfasser, habe die Sozialversicherungen nicht aus „altruistischen Motiven“ eingeführt, womit er wohl ihre Diskreditierung vorbereiten will, wobei man hier herausheben muss, dass der Reichstag die Gesetzesvorschläge verabschiedete. Es ist also nicht Bismarcks Leistung, dass sie eingeführt wurden. Darüber hinaus sind solche Gesetze nicht mit den Motiven gleichzusetzen, die der Initiator damit verbindet, sie stehen in ihrer strukturellen Bedeutung für sich und können sich gegen die Motive wenden bzw. weit über sie hinausreichen. Motive diskreditieren also ein Gesetzesvorhaben nicht. Auch dass Regierungen auf „Unmut in der Bevölkerung“ reagieren, diskreditiert diese Vorhaben nicht, denn Regierungen sollten auf Unmut reagieren, sofern es für diesen gute Gründe gibt.

Schulz-Weiling zeichnet in dem Beitrag ein sehr einfaches Bild von der Macht einer Regierung, ohne zu berücksichtigen, dass auch etwaige Rücknahmen einst eingeführter Leistungen Gefolgschaft finden, also als angemessen oder berechtigt betrachtet werden müssen, um Bestand haben zu können. Man muss sich nur vor Augen führen, wie selbst von den Sanktionen des Bürgergelds Betroffene diese verteidigen oder für berechtigt halten, weil es doch Missbrauch gebe.

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Die Annahmen, die Annahmen – mit ihnen steht und fällt alles…

…wie auch in dieser Studie. Siehe dazu nur diesen Abschnitt, dann wird deutlich, was gemeint ist:

„Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würde man sich von diesem Grundkonzept verabschieden und den Nexus zwischen individueller Freiheit und Verantwortung jedes Einzelnen für sich selbst, aber auch für die Gesellschaft schwächen. Im Kern handelt es sich beim bedingungslosen Grundeinkommen um ein einseitiges und egoistisches Konzept ohne soziale Bindungskräfte im Sinne von Reziprozität:

Die Annahmen, die Annahmen – mit ihnen steht und fällt alles… weiterlesen