Die Annahmen, die Annahmen – mit ihnen steht und fällt alles…

…wie auch in dieser Studie. Siehe dazu nur diesen Abschnitt, dann wird deutlich, was gemeint ist:

„Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würde man sich von diesem Grundkonzept verabschieden und den Nexus zwischen individueller Freiheit und Verantwortung jedes Einzelnen für sich selbst, aber auch für die Gesellschaft schwächen. Im Kern handelt es sich beim bedingungslosen Grundeinkommen um ein einseitiges und egoistisches Konzept ohne soziale Bindungskräfte im Sinne von Reziprozität:

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Treffend: Wer das eine nicht will (Verwaltungsaufwand),…

…kann am anderen (allgemeine Bedürftigkeitsprüfung) nur widersinnig festhalten. Das scheint Manchen nicht klar zu sein, die nach mehr „Effizienz“ rufen, denn der Verwaltungsaufwand resultiert aus den kleinteiligen Bestimmungen, die einzuhalten sind. Diese könnten sicher anders gestaltet werden, wenn mehr über Pauschalen bereitgestellt würde, das wurde schon damals, als es um eine Reform der Sozialleistungen ging, hervorgehoben. Ganz auf die Bedürftigkeitsprüfung könnte man nur verzichten, wenn ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt würde. Die Bedarfsprüfung wären dann Leistungen vorbehalten, die über das BGE hinausgreifen. Mit der Entscheidung für ein BGE, würden indes auch bedarfsgeprüfte Leistungen auf eine andere Grundlage gestellt. Während sie heute durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit normativ stigmatisiert sind, wären sie das nicht mehr, wenn dieser Vorrang aufgegeben würde. Die normative Basis existenzsichernder Leistungen wäre damit transformiert und viele Möglichkeiten eröffneten sich, die heute so nicht bestehen (siehe dazu „Über Bedarfe und Bedürftigkeit“).

Sascha Liebermann

Wo sind die Belege für diese Behauptungen?

Es ist mehr als erstaunlich, wie renitent diejenigen an ihren Behauptungen festhalten, wofür das Bürgergeld verantwortlich sei, ohne die Belege zu erbringen, die belastbar wären. Teils wird in dem Artikel auf Bedenkenswertes hingewiesen, das früher schon bedenkenswert war – eine Vereinfachung der Leistungen, stärkere Pauschalierung usw. Wo aber sind die Belege dafür, dass das Bürgergeld ein Hindernis für die Aufnahme von Erwerbstätigkeit sei? Über die Folgen der Beaufsichtigung und der Stigmatisierung durch die Art und Weise, wie die Leistung bereitgestellt wird, wird geschwiegen, darin kann ja doch wohl kein Problem liegen.

Sascha Liebermann